…2004 und Folgejahre bildende Bescheid betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2002 wurde abgeändert. Durch die Änderung der Körperschaftsteuerschuld des letztveranlagten Jahres ergibt sich die Erforderlichkeit der Abänderung des angefochtenen Bescheides betreffend Festsetzung der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr 2004 und Folgejahre. Die Vorauszahlungen an…
…1988). Der Zweck der Bestimmungen des angesprochenen § 45 Abs. 1 EStG 1988 besteht darin, in pauschaler und möglichst einfacher Weise die auf das laufende Einkommen entfallende Einkommen(Körperschaft-)steuer zu ermitteln - eben primär durch Aufwertung der Steuerschuld des letztveranlagten Jahres - und dem Steuergläubiger Zahlung in…
…Vorauszahlungen, deren Jahresbetrag 300 Euro nicht übersteigen würde, sind mit Null festzusetzen. Die Körperschaftsteuervorauszahlung für ein bestimmtes Jahr ergibt sich somit objektiv rechnerisch aus der Körperschaftsteuerschuld des letztveranlagten Kalenderjahres. Für die Rechtmäßigkeit eines Vorauszahlungsbescheides genügt der Bestand einer formellen Abgabenveranlagung unabhängig von der sachlichen Richtigkeit…
…1988). Der Zweck der Bestimmungen des angesprochenen § 45 Abs. 1 EStG 1988 besteht darin, in pauschaler und möglichst einfacher Weise die auf das laufende Einkommen entfallende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zu ermitteln - eben primär durch Aufwertung der Steuerschuld des letztveranlagten Jahres - und dem Steuergläubiger Zahlungen in…
…1988). Der Zweck der Bestimmungen des angesprochenen § 45 Abs. 1 EStG 1988 besteht darin, in pauschaler und möglichst einfacher Weise die auf das laufende Einkommen entfallende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zu ermitteln - eben primär durch Aufwertung der Steuerschuld des letztveranlagten Jahres - und dem Steuergläubiger Zahlungen in…
…Verfassungskonformität Für den konkreten Fall würde das bedeuten, dass zuerst der Gewinn des Jahres 2012 entsprechend zu adaptieren und neu zu ermitteln wäre. Dann wäre die Körperschaftsteuerschuld 2012 – unter Anpassung des Verlustabzuges - auf dieser Basis neu zu berechnen. Abschließend wäre dieser Betrag um die entsprechenden…
…Wirtschaftsjahre, die im letztveranlagten Kalenderjahr, dessen Einkommensteuerschuld Grundlage für die Vorauszahlungen gemäß § 45 ist, enden. Es sind dabei die steuerlichen Beurteilungen zum 30. September des betreffenden Jahres zu berücksichtigen. 4. ... Im vorliegenden Berufungsverfahren ist unstrittig, dass seitens der Bw. eine Sondervorauszahlung im Sinne des obenstehenden …
…des Sachaufwandes differenziert. Dadurch werden Betriebsinhaber, die für ihre Tätigkeit hoch bezahlte Spitzenkräfte zahlen müssen, im Vergleich zu Betriebsinhabern, die einen entsprechend hohen Sachaufwand haben, benachteiligt. Dies führt aber nicht nur zu einer sachlich nicht rechtfertigbaren Wettbewerbsverzerrung; die Maßnahme konterkariert insoweit auch die seit Jahren…
…eine Körperschaftsteuerschuld auch die Steuer gemäß § 22 Abs. 2 KStG für die nach § 13 Abs. 3 und 4 KStG 1988 gesondert zu besteuernden (Kapital)Einkünfte zu berücksichtigen ist. Nach § 45 EStG 1988 sind vierteljährliche Vorauszahlungen zu entrichten, deren Höhe sich nach der Steuerschuld des letztveranlagten…
…Dezember 2007 festgesetzte Körperschaftsteuerschuld für das letztveranlagte Jahr 2005 in Höhe von von 38.535,76 € zu Grunde gelegt. Das Beschwerdevorbringen hinsichtlich der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2008 und Folgejahre richtet sich einzig gegen die im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung 2005 erfolgte Annahme einer verdeckten…
…die AfA in der Höhe von 110.000 Euro sei kein steuerlicher Überschuss vorhanden, potenzielle Überschüsse des Jahres würden für Instandhaltungs- und Verbesserungsarbeiten ausgegeben werden. Mit Eingabe vom 30.9.2023 stellte die Bf. einen weiteren Antrag auf Herabsetzung der Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2023. …
…Körperschaftsteuerbescheid vom 16. März 2006 ihren Niederschlag, der die Körperschaftsteuer des Jahres 2004 mit rd. 109.000,00 € festsetzte. Mit Bescheid vom gleichen Tag setzte das Finanzamt die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr 2006 mit 115.000,00 € fest. Als Begründung führt…
…die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 1988 über die Veranlagung und Entrichtung der Körperschaftsteuer sinngemäß anzuwenden. Nach § 45 Abs. 1 EStG 1988 hat der Steuerpflichtige auf die Einkommen(Körperschaft-)steuer Vorauszahlungen zu entrichten. Der Berechnung der Vorauszahlung wird die Einkommen(Körperschaft-)steuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr zugrunde…
…angeführt habe, Thesen, rechtliche Beurteilungen, wirtschaftliche Einschätzungen oder bloße Mutmaßungen keine Tatsachen seien und das tragende Argument des Finanzamtes, nämlich dass in den Jahren 2006 bis 2008 jeweils Verluste erwirtschaftet worden seien, Tatsachen seien, die der Abgabenbehörde nicht erst im Rahmen der Außenprüfung, sondern bereits…
… 24 Abs. 3 KStG 1988 iVm 45 Abs. 1 EStG 1988 hat der Steuerpflichtige auf die Körperschaftsteuer Vorauszahlungen zu entrichten. Die Vorauszahlung für ein Kalenderjahr wird auf Grund der Körperschaftsteuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr nach den in § 45 Abs. 1 EStG 1988 angeführten Regeln berechnet…
…liegt die Körperschaftssteuerschuld 2011 als letztveranlagtes Jahr zu Grunde. Die Körperschaftsteuervorauszahlung ist eine Abgabenschuld, die von der Körperschaftsteuerjahresschuld zu unterscheiden ist. Ein späterer Veranlagungsbescheid setzt daher den Vorauszahlungsbescheid des betreffenden Jahres nicht außer Kraft. Gegen Vorauszahlungsbescheide gerichtete Beschwerden werden durch Erlassung des Jahresbescheides weder unzulässig…
…für ein Kalenderjahr wird auf Grund der Körperschaftsteuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr nach den in § 45 Abs. 1 EStG 1988 angeführten Regeln berechnet. Im Sinne dieser Gesetzesstelle hat das Finanzamt die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Kalenderjahr 2009 vom Ergebnis des Körperschaftsteuerbescheides 2007 vom 21…
…Bei einer innerstaatlichen Zahlung würden allenfalls einbehaltene Quellensteuern entweder auf die Körperschaftsteuerschuld des Jahres angerechnet (Gewinnfall) oder in voller Höhe rückerstattet (Verlustfall). Dass diese Doppelbesteuerung im Verlustfall bei der zinsenempfangenden Muttergesellschaft zeitverschoben eintrete, vermöge an der grundsätzlichen gemeinschaftsrechtswidrigen Diskriminierung des grenzüberschreitenden Sachverhalts nichts zu ändern…
…ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…Als Körperschaften gelten juristische Personen des privaten Rechts. Gemäß § 24 Abs. 4 Z 1 erster Satz KStG 1988 gilt für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften Folgendes: Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer…