14 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT (§ 42 EStG 1988) Rz 915: Unbeschränkt Steuerpflichtige mit nichtselbständigen Einkünften haben in den folgenden Fällen eine Steuererklärung abzugeben: Wenn sie vom FA dazu aufgefordert werden. Wenn das zu veranlagende Jahreseinkommen den Betrag laut Tabelle in Rz 788 übersteigt und andere Einkünfte von mehr…
28.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988) 28.4.3.1 Allgemeines Rz 7543: Der Steuererklärungspflicht ist dann entsprochen, wenn die Erklärung grundsätzlich die für die Veranlagung maßgebenden Angaben enthält. Daher ist etwa die Einreichung eines unterschriebenen Einkommensteuererklärungsformulars ohne Angaben über Art bzw. Höhe der…
…Untenehmer und wurde mit Strafverfügung vom 8. November 2021 finanzstrafbehördlich bestraft. Diesem Finanzstrafverfahren lagen Feststellungen der Umsatzsteuerprüfung für den Zeitraum 3/2020 bis 3/2021 zugrunde. Am 2.12.2022 erstellte er die Jahressteuererklärungen (USt und ESt) für 2020. In diesen Steuererklärungen wurden die zuvor…
…indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und auch jegliche weitere Information über diese Erlöse in den Steuererklärungen verheimlicht oder derartige Jahressteuererklärungen nicht einreicht, sodass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer zu niedrig festgesetzt wird. Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Mag. O, in der Finanzstrafsache gegen E, S, T Strasse 63, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1…
…beigemessen habe. Da er von der Voranmeldungspflicht nichts gewusst habe, könne ihm vorsätzliches Handeln nicht vorgeworfen werden. Hinsichtlich des Vorwurfes der verspäteten Abgabe der Jahressteuererklärungen 2006 sei er sich ebenfalls keiner Schuld bewusst, da er am 30. April 2008 ein entsprechendes Fristverlängerungsansuchen eingebracht habe, welches…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Franz Danninger und Dr. Werner Loibl als weitere Mitglieder des Senates in der…
…Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungspflicht (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Im gegenständlichen Fall könnte die Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen für Einkommen - und Umsatzsteuern nur dann den Verdacht einer Abgabenhinterziehung ergeben, wenn die durch das Finanzamt vorgenommenen Schätzungen zu niedrig gewesen wären…
…Zudem sei der Bf ab dem Jahr 2001 seinen steuerlichen Verpflichtungen überhaupt nicht mehr nachgekommen, in dem er weder Umsatzsteuervoranmeldungen noch Jahressteuererklärungen einreichte, obwohl er im Zuge der Betriebsprüfung selbst angab, dass er den KFZ-Handel im inkriminierten Zeitraum betrieben habe. Zur subjektiven Tatseite wurde…
…Jahren 2001 und 2002 habe der Bw. vorsätzlich keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingebracht, auch keine monatlichen Zahlungen geleistet und schließlich auch keine Jahressteuererklärungen eingereicht. Ebenso habe er im Zeitraum Jänner bis Juli 2003 keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingebracht und gleichfalls keine Zahlungen geleistet, wobei er im gesamten Zeitraum 2001…
…die verfahrensgegenständlichen strafbestimmenden Wertbeträge auf die in Rechtskraft erwachsenen unbedenklichen Abgabenfestsetzungsbescheide gründen würden. Als erfahrene und im Wirtschaftsleben stehende Person habe der Bw. seine Verpflichtung zur Versteuerung seiner Einkünfte und Umsätze im Rahmen von Jahressteuererklärungen gekannt. Da er dagegen verstoßen und hierdurch Abgaben verkürzt habe…
…nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Auch hinsichtlich der Verpflichtung zur Abgabe der Jahressteuererklärungen habe der Beschuldigte zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt. Bei der Strafzumessung wertete der Spruchsenat als mildernd die bisherige [finanzstrafrechtliche] Unbescholtenheit des Täters und die erfolgte Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum August 2009 hatte der Beschuldigte bis zum Ablauf des 15. Oktober 2009 eine Zahllast von € 1.057,39 zu entrichten (der Betrag ergibt sich aus der in freier Beweiswürdigung zu gleichen Teilen auf die Monate März bis Dezember 2009 verteilten Restsumme…
…Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 19.752,67 gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinterzogen zu haben und durch die vorsätzliche Nichtabgabe [verspätete Einreichung] der Jahressteuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2007 und 2008 Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen zu haben…
Soweit jedoch die Finanzstrafbehörde die aus diesem Sachverhalt zu erschließende Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als gewerbsmäßig begangen qualifiziert hat, ist im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten anzumerken, dass die in der in Rede stehenden Voranmeldung offengelegte Zahllast nach dem im gesamten…
…oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise in gleicher Weise wie bei den Voranmeldungszeiträumen umsatzsteuerpflichtigen Erlöse in der Jahressteuererklärung verheimlicht oder zu hohe Vorsteuern geltend macht, sodass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer bei erklärungsgemäßer Veranlagung durch die Abgabenbehörde…
…von € 92.589,99 und für Jänner bis Dezember 1998 in Höhe von € 63.952,04; und weiters 2) durch die nicht bzw. nicht fristgerechte Abgabe der Jahressteuererklärungen betreffend 1997 und 1998 eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt habe. Gemäß § 49 Abs…
28.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988) 28.4.1 Begriff und Form der Erklärung Rz 7534: Mit der Steuererklärung sind dem Finanzamt die für eine Veranlagung erforderlichen Grundlagen bekannt zu geben. Die Erklärung ist in schriftlicher Form unter Verwendung des amtlichen Vordruckes einzureichen…
28.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988) 28.4.5.1 Buchführende Steuerpflichtige Rz 7552: Wer den Gewinn auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung (siehe §§ 124 und 125 BAO) oder freiwillig gemäß §§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG 1988 ermittelt, hat der Steuererklärung eine…
Der wesentliche Inhalt von Doppelbesteuerungsabkommen liegt darin, bei grenzüberschreitender Einkünfteerzielung die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Vertragstaaten aufzuteilen. In dieser Hinsicht derogieren die Abkommen als "lex specialis" den entgegenstehenden inländischen Steuerrechtsnormen (VwGH 28.6.1963, 2312/61, 17.12.1975, 1037/75, BFH 18.9.1968…