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BFG RV/5300044/2018Gewerbsmäßige Hinterziehung von Lohnabgaben durch einen österreichischen Bauunternehmer, welcher Arbeitnehmer unter Vorlage gefälschter italienischer A1-Entsendedokumente und Verwendung einer italienischen Scheinfirma auf einer österreichischen Baustelle beschäftigt; Bindungswirkung eines Strafurteiles; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.04.2022Teil 1/3

…aber auch als faktischer Geschäftsführer von Firmen, bei denen er offiziell nicht aufgetreten sei. Bei dem italienischen Unternehmen "AXA" mit Adresse in ltalien (XXXI) handelte es sich um eine Scheinfirma, die von ihm betrieben werde und ihm zuzurechnen sei. Im Zuge von Kontrollen durch die…

BFG RV/5300044/2018Gewerbsmäßige Hinterziehung von Lohnabgaben durch einen österreichischen Bauunternehmer, welcher Arbeitnehmer unter Vorlage gefälschter italienischer A1-Entsendedokumente und Verwendung einer italienischen Scheinfirma auf einer österreichischen Baustelle beschäftigt; Bindungswirkung eines Strafurteiles; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.04.2022Teil 2/3

…inklusive Strafen und Zinsen. Der gegenwärtige Stand ist "keinerlei Zahlung geleistet" (siehe Anhang 10). f) Zur Frage eines Schriftverkehrs mit der zuständigen Stelle des INPS (=lnstituto Nazionale della Previdenza Sociale = italienische Sozialversicherungsanstalt) für die Gemeinde XXXI (Verona), nämlich der Agenzia di Caprino Veronese: Aus…

BFG RV/5300044/2018Gewerbsmäßige Hinterziehung von Lohnabgaben durch einen österreichischen Bauunternehmer, welcher Arbeitnehmer unter Vorlage gefälschter italienischer A1-Entsendedokumente und Verwendung einer italienischen Scheinfirma auf einer österreichischen Baustelle beschäftigt; Bindungswirkung eines Strafurteiles; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.04.2022Teil 3/3

…Belastet wird er jedoch durch eine drückende Schuldenlast; ebenso steht einer geordneten zukünftigen wirtschaftlichen Existenz noch der (vollständige) Vollzug der offenen italienischen und österreichischen Freiheitsstrafen entgegen, weshalb der obige Wert entsprechend abzumildern war. In gesamthafter Abwägung alle Umstände erweist sich somit eine Geldstrafe von €…

UFSK RV/0111-K/04Abstandnahme von der Festsetzung der Abgabe nach § 206 lit. b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.10.2009

…sich bei der Bw. um eine Scheinfirma handle, die von R.L. und seiner Lebensgefährtin nur zu dem Zweck gegründet worden sei, um Mengenunterschiede zw. dem buchhalterischen Lager und dem reellen Lager auszugleichen. Die Bw. hätte sowohl als Lieferant der italienischen Scheingesellschaften, als auch als…

BFG RV/7100350/2014Vorsteuern aus dem ig Erwerb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.12.2021Teil 2/3

…weil die Bf als Scheinfirma qualifiziert worden sei. Nachdem unterpreisig fakturiert worden sei, die Autos nie in Österreich gewesen seien und es keinen Firmensitz gegeben habe, seien die Aktivitäten als Teil eines Umsatzsteuerbetrugskarussells qualifiziert worden. Nach Meinung der APin sei der italienische Staat um die…

BFG RV/7100350/2014Vorsteuern aus dem ig Erwerb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.12.2021Teil 1/3

…B. unterfertigt. In der Niederschrift über die Prüfung vom 23.03.2007 wurde folgende Feststellung getroffen: "Tz 1 Da es sich bei der ggstdl Firma um eine Scheinfirma handelt, die über keine Büroräumlichkeiten sondern nur über eine Postübernahmestelle und auch über keine aufrechte Gewerbeanmeldung verfügt…

BFG RV/4100457/2012Umsatzsteuerkarussellbetrug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.01.2020Teil 2/2

…um die Ware über "Missing Traders" wieder auf den italienischen Markt gelangen zu lassen. Die genannte […] benutzte für diese Tätigkeit verschiedene Gesellschaften. Eine dieser Gesellschaften war die Fa. M*** SRL, die als Scheinfirma für die Rechnungsausstellung zwischen einer österreichischen Firma und dem wirklichen Endabnehmer…

UFSW RV/0437-W/10Verdacht auf Karussellbetrug; Gutglaubensschutz des Art. 7 Abs. 4 UStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2010Teil 1/2

…und Erwerbe vorzutäuschen. Tatsächliche Lieferungen von und nach Italien habe es zu keiner Zeit gegeben " was im Wege der Amtshilfe von der italienischen Finanzpolizei bestätigt wurde, welche feststellte, dass es sich bei der angeblichen Abnehmerfirma "A.d.R." um eine Scheinfirma des R.L. handelt…

BFG RV/4100457/2012Umsatzsteuerkarussellbetrug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.01.2020Teil 1/2

…dann geprüft und die entsprechenden UID-Nrn.-Abfragen getätigt, die allesamt die Auskunft nicht gültig ergeben haben. Dann wurden auch offizielle Ansuchen an die italienischen Finanzbehörden gestellt und wir haben zurückbekommen die Bestätigung, dass es sich bei allen Abnehmern um Scheinfirmen, um Missing Trader, handle…

BFG RV/7101345/2015Globalschätzung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2019Teil 6/18

…dieser Steuerpflichtige in betrügerischer Weise den meisten der formellen Pflichten, die ihm für eine Inanspruchnahme dieses Rechts oblagen, nicht nachgekommen ist. Konkret geht es um die Italienische Regelung des Art. 25 und 39 des Dekrets Nr. 633 des Präsidenten der Republik über die Einführung und…

UFSL RV/0769-L/08Scheingeschäfte und Scheinanmeldungen im Bereich des Baunebengewerbes, Deckungsrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2011

…Firmen (FaIE. - italienische Firma) unterlassene Überprüfung des ausländischen Sitzes bzw. des Feststellens des Ortes der Geschäftsleitung trotz anzuerkennender Dienstleistungsfreiheit). -mehrfache Inanspruchnahme von Arbeitnehmern über Vermittlung von Kontaktpersonen , wobei die dahinter stehenden Scheinfirmen nicht näher überprüft wurden. Aber selbst wenn man davon ausgeht, dass die abgabepflichtige…

UFSW RV/3903-W/08Haftung einer Strohfrau, schuldhafte Pflichtverletzung , Einschränkung der Geschäftsführungsbefugnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2009

…Verkürzung der Umsatzsteuer im Gemeinschaftsgebiet verursacht worden sei. Die Firma habe keine Gewerbeberechtigung für den KFZ Handel und keinen Sitz in Österreich besessen, daher sei sie als Scheinfirma zu qualifizieren. Die Kraftfahrzeuge seien nicht zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt gewesen, daher sei der Vorsteuerabzug zu verwehren.…

UFSW RV/2014-W/04Kein Vorsteuerabzug bei erkennbarer Steuerhinterziehung des Lieferanten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2007Teil 2/5

…habe. Aber selbst wenn ein Eigengeschäft von Herrn Robert L vorläge, sei aus den Unterlagen erkennbar, dass die in Italien angesiedelte Agenzia... (Agenzia...) des Herrn Robert L eine reine Scheinfirma gewesen sei, die nur zur Vorspiegelung von ig. Lieferungen gedient habe. Gemäß § 3 Abs. 7…

BFG RV/5101050/2013Entfall der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen bei Vorliegen von "wissen müssen"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2015Teil 1/3

…den Geschäftsführer angehalten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit die Bf. nicht immer auf Scheinfirmen treffe, also sicherzustellen, dass die Ansprechpartner auch tatsächlich die Funktion des Abnehmers bekleideten bzw dass es sich nicht um ein „vorgeschobenes Konstrukt“ handle. Auch anlässlich der Niederschrift vom 7. Juni 2010…

BFG RV/3100367/2007Nichtabzugsfähigkeit behaupteter Provisionszahlungen an ausländischen Vermittler; Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung; Wertberichtigung einer Forderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2017

…Nutzfahrzeugen und Booten aller Art“ umschrieben. 1.3. Nachdem die CL-GmbH (laut Auskunft ihres Geschäftsführers) bei zwei Umsatzsteuerprüfungen auf die Problematik der Belieferung von Scheinfirmen hingewiesen wurde, stellte sie die Verkäufe an italienische Firmen ein und belieferte ab dem 2. Quartal 2003 die Beschwerdeführerin…

BFG RV/5200046/2012Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (Einfuhr und anschließendes innergemeinschaftliches Verbringen)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2015Teil 1/2

…zugeordnet sein muss (Tumpel, Mehrwertsteuer im innergemeinschaftlichen Warenverkehr, 430). Im vorliegenden Fall hat die zuständige Behörde der Italienischen Republik festgestellt, dass es sich bei dem Einzelunternehmen „XY. “ um einen „missing trader“ handelt, eine Scheinfirma, die nur zum Zwecke der Steuerhinterziehung existiert, und welche zahlreiche innergemeinschaftliche…

UFSW RV/1859-W/05Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen Überfakturierung des Wareneinkaufs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.06.2011Teil 1/2

…mit einem Betrag von 2.141.288,45 DM transportversichert worden. Nach der am 14. Juni 2000 erfolgten Besichtigung der Waren sei die Abholung derselben durch die italienische Frächterfirma Z vereinbart worden, wobei letztgenanntes Unternehmen anstatt der notwendigen drei LKW nur zwei LKW geschickt habe…

UFSW RV/2014-W/04Kein Vorsteuerabzug bei erkennbarer Steuerhinterziehung des Lieferanten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2007Teil 1/5

…B-GmbH steuerlich vertreten gewesen sei und ihren steuerlichen Pflichten daher nachkommen könne. Auch diese könne als Indiz dafür gewertet werden, dass die B-GmbH keine "Scheinfirma" sei. Darüber hinaus sei zu beachten, dass die B-GmbH die in den von ihr ausgestellten Rechnungen ausgewiesene…

EAS 2792Italienischer stiller Gesellschafter an einer vermögensverwaltenden österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-IV/4/200620.11.2006

Hat eine italienische Kapitalgesellschaft eine (echte) stille Beteiligung an einer österreichischen GmbH erworben, dann unterliegen die Gewinnzuweisungen an den italienischen Partner gemäß Artikel 7 Abs. 8 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens der vollen österreichischen Besteuerung. Ziel und Zweck der in Artikel 7 Abs. 8 enthaltenen Regelung…

EAS 1945Italienischer Immobilienbesitz einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 693/3-IV/4/0105.11.2001

…nach österreichischem Recht (unter Abzug der gennanten Aufwendungen) ermittelten Italien-Einkünfte in die inländische Besteuerungsgrundlage einbezogen werden. Allerdings werden bei der Höchstbetragsberechnung für die Anrechnung der italienischen Steuern nicht die in Italien besteuerten Mieteinnahmen, sondern die nach österreichischem Recht ermittelten Netto-Mieteinkünfte anzusetzen sein. 05…