…ABGB das Wahlrecht eingeräumt, als ,,Außengesellschaft" oder „Innengesellschaft" aufzutreten. Hätte es diese Regelung bereits im Prüfungszeitraum gegeben, so hätte die Bp. Frau Bf und Herrn X. als eine solche Innengesellschaft beurteilt. Im Übrigen verwundert die in der Beschwerde dargelegte Kritik insoweit, als vom steuerlichen Vertreter…
…2008, 2005/13/0050; VwGH 9. 12. 2004, 2000/14/0153). Eine Mitunternehmerschaft kann einkommensteuerlich auch als reine Innengesellschaft, dh als Gesellschaft, die nach außen hin nicht in Erscheinung tritt (VwGH 17.9.2003, 2001/14/0211), bestehen (VwGH 30.10.2003, 99/15/0156…
…gegen den Jahresumsatzsteuerbescheid für das Jahr 2000 erhoben. In der Begründung wurde auf die Begründung der Berufung gegen die Festsetzungen durch die USt-Sonderprüfung verwiesen. Über die Berufung wurde erwogen: Unstrittig ist das Vorliegen einer reinen Innengesellschaft. Die Kooperationspartner treten nach außen nicht als Unternehmer…
…kein Zweifel, dass durch den Treuhandvertrag vom 22.11.1995 zwischen MU-1 und der Alleingesellschafterin der A. GmbH eine reine Innengesellschaft zur Beteiligung an diesem Unternehmer errichtet wurde. Auch durch die Umwandlung dieser Kapitalgesellschaft durch Übertragung dieses Unternehmens auf die Alleingesellschafterin D. in der…
…Vielmehr liege in casu zwischen der Bf und dem SGV bzgl der Reinigung eine Kostengemeinschaft ohne Unternehmereigenschaft, somit eine reine Innengesellschaft vor. Die Weiterverrechnung der reinen Personalkosten bewirkten nämlich im konkreten Fall mangels Einnahmenerzielungsabsicht keine Unternehmereigenschaft der GesbR (Verweis auf Salzburger Steuerdialog 2013 zu einer…
…VwGH 25.11.2015, 2013/13/0017). Im Beschwerdefall stehen die Leistungen der Putzfrauen der Bf den Kostenersätzen des SGV als Gegenleistungen gegenüber. Weshalb verfahrensggst eine Kostengemeinschaft ohne Unternehmereigenschaft (reine Innengesellschaft) und kein Leistungsaustausch vorliegen soll, ist für das BFG nicht nachvollziehbar. Gem § 4 Abs…
…K. Immobilien") auftreten sollte. Ungeachtet der Gründe, weshalb eine derartige Gestaltung zweckmäßig war, bestehen in umsatzsteuerlicher Betrachtung sog. "Innengesellschaften", bei denen die Geschäfte nach außen hin nur im Namen eines Gesellschafters abgeschlossen werden, nur im Verhältnis der Gesellschafter untereinander (Kranich/Siegl/Waba, Komm. z. MWSt.…
…Rechtspersönlichkeit und lose Personen- oder Unternehmerzusammenschlüsse, wie zB Gesellschaften nach bürgerlichem Recht in Betracht, auch diese aber nur unter der Voraussetzung, dass sie im Wirtschaftsleben nach außen hin selbständig in Erscheinung treten. Bloße Innengesellschaften sind nicht Unternehmer (Kranich/Siegl/Waba, Kommentar z. UStG 1972, § 2…
…während in einem weiteren, an den Bw. gerichteten Schriftsatz dieser als Haftender für die Begleichung ausständiger Leasingraten angesprochen worden ist. Obige Umstände weisen aber in Richtung des Vorliegens einer nichtunternehmerisch tätigen Innengesellschaft. In diesem Zusammenhang verbleibt anzumerken, dass sich die abgabenbehördliche Prüfung des Vorliegens bzw…
…einer Praxisgemeinschaft ist die gemeinschaftliche Anstellung allfälliger für die Ärzte tätiger Arbeitnehmer. Tritt eine derartige Ärztegemeinschaft nicht nach außen in Erscheinung, handelt es sich daher um eine sogenannte Innengesellschaft. Mangels eines nach außen gerichteten Auftretens der Gemeinschaft kann diese nicht als Unternehmer im Sinne des …
…Es hatte also eine Ärztegemeinschaft weder als (nach außen auftretende) Außengemeinschaft noch mangels einer gelebten Willensbildung (siehe die Äußerungen Dr.H) und einer Buchhaltung als Innengesellschaft bestanden. Im diesem Sinne auch die damit übereinstimmenden Einlassungen des A vor der OÖ GKK (Protokoll siehe genannter Arbeitsbogen)…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H.GmbH, Adr.Bw., vertreten durch RA, vom 19. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 15. Dezember 2008 betreffend die Nichtfestsetzung der Umsatzsteuer für das…
…sind für die Beurteilung der allfälligen Steuerpflicht der deutschen Gesellschaft vorweg folgende Sachverhaltsfragen zu klären: Zunächst ist eine Entscheidung zu treffen, ob die Leistungen der Innengesellschaft gewerblicher Art oder vermögensverwaltender Art sind. Besteht die Leistung in der künftigen Lagerung des betreffenden flüssigen oder gasförmigen Produktes…
…Folge auf den Gesellschafter auszustellen. Siehe auch Rz 1441 ff. Rz 1479: Schließt sich ein Unternehmer mit anderen Personen zu einer reinen Innengesellschaft (zB atypisch stillen Gesellschaft) zusammen, so hat dies umsatzsteuerlich keine Auswirkung, da die Innengesellschaft nicht Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994…
Es ist kein Grund ersichtlich, dass dies bei einer GesBR nach Art einer stillen Gesellschaft iSd UGB anders sein sollte, sodass es auch hier keine (zivilrechtliche) Geschäftsführung und Vertretung dieser Innengesellschaft selbst geben kann. Nachdem der 2. Fall des § 81 Abs. 1 BAO erfüllt ist…
… 23a EStG 1988 auf Gesellschafter einer GesbR hängt davon ab, ob es sich um eine Innengesellschaft (dann wie atypisch Stille) oder um eine Außengesellschaft handelt, bei der die Haftung gegenüber Dritten maßgeblich ist. 19a.2.3 Ausgeprägte Mitunternehmerinitiative Rz 6032: Das Entfalten einer ausgeprägten Mitunternehmerinitiative…
…nur angenommen, wenn diese GesnbR nach außen ausreichend als solche in Erscheinung tritt (insbesondere als solche die die Verträge abschließt). Handelt es sich um eine reine Innengesellschaft, dann ist ein nach außen nicht in Erscheinung tretender Gesellschafter in der Regel nur dann Mitunternehmer, wenn er…
…wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und die Gesellschafter Unternehmerrisiko tragen sowie Unternehmerinitiative entfalten, auch dann, wenn sie bloß eine Innengesellschaft darstellt (VwGH 26.5.82, 3161/78), der nach außen hin nicht in Erscheinung tretende Gesellschafter aber am Betriebserfolg und am Betriebsvermögen einschließlich…
…erster Absatz) hatte der Bf zum Projekt "A-GmbH" ausgeführt, das "damalige und heutige Verständnis der Zusammenarbeit" (zwischen ihm und der C-GmbH) sei eine Innengesellschaft, die "nach außen nicht auftritt und das einmalige Projekt gemeinsam abwickelt." Im Schreiben vom 22.8.2022 verwies der…
…Eigentumswohnung in der B-Str. 10 (A.). In den Folgejahren baute das Ärzteehepaar diese Ordinationsräume für ihre betrieblichen Erfordernisse um und nutzte sie als Gemeinschaftspraxis. Hinsichtlich ihrer Wirtschafts- und Kostengemeinschaft lag eine reine Innengesellschaft vor. Es erfolgten getrennte Gewinnermittlungen für den Bw. und seine Gattin…