…decken sich die in der Beschwerde dargestellten Mängel und Ungereimtheiten weitgehend mit den schon bisher im Abgabenberufungsverfahren vorgebrachten Einwendungen in Richtung - Unrichtigkeit und Inkonsistenz des Zahlenmaterials, - entlastendes Gutachten des DI G., - als vermeintlicher Beweis vorgehaltene Hefte der Brauereiverkäuferinnen, - Gegenüberstellung der offiziellen Lieferungen mit den Schwarzlieferungen…
…gemäß § 20 Abs. FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe entspricht dem festgestellten Verschulden des Bw. unter Berücksichtigung der obgenannten Milderungs- und Erschwerungsgründe. Der Haftungsausspruch betreffend die Nebenbeteiligte Fa. B-GmbH ergibt sich aus der zwingenden Bestimmung des § 28 Abs. 1…
…sei, könne die BP wohl nicht die Richtigkeit der vorgehaltenen Schwarzeinkäufe für sich in Anspruch nehmen. Sollte es - aus welchen Gründen auch immer - nicht der Fall gewesen sein, dass die offiziellen Zahlen des Wareneinkaufes nachträglich durch die BP an die Buchhaltung der Bw. angepasst wurden…
…dem Bw. vorgehaltenen Unterlagen hält der erkennende Berufungssenat ergänzende Beweisaufnahmen zur Erforschung der bereits eindeutig auf den Tisch liegenden Zuordnung der Schwarzeinkäufe nicht für erforderlich. Was die vom Bw. ins Treffen geführte Inkonsistenz des Datenmaterials, insbesonders die vorgehaltenen unterschiedlichen Versionen der Schwarzeinkäufe betrifft, wird auf…
…GBP Wien zur Unterstützung angefordert. Von der Systemprüfung wurde folgendes festgestellt: Der Datenbestand ist nur lückenhaft vorhanden. Am Tag vor der Betriebsbesichtigung wurden von Frau N. sämtliche Daten (mit Ausnahme des laufenden Monats) gelöscht Die Daten wurden dann an Hand von vorliegenden Sicherungsmedien, soweit vorhanden…
…um den Ausführungen des Bf/Stb zu folgen. Die in der Beschwerde angeführten FB-Auszüge seien lt. Niederschrift zur Außenprüfung übernommen worden und seien natürlich im Rahmen der freien Beweiswürdigung im Zuge der Gesamtbetrachtung in das Ergebnis der Außenprüfung miteingeflossen. Die Inkonsistenz des Aussageverhaltens ziehe…
…um den Ausführungen des Bf/Stb zu folgen. Die in der Beschwerde angeführten FB-Auszüge seien lt. Niederschrift zur Außenprüfung übernommen worden und seien natürlich im Rahmen der freien Beweiswürdigung im Zuge der Gesamtbetrachtung in das Ergebnis der Außenprüfung miteingeflossen. Die Inkonsistenz des Aussageverhaltens ziehe…
…Teil der Speisekarte der Pizzeria des Bw sind, kann weiters die Feststellung getroffen werden, dass der Bw im Wege von Bareinkäufen auch Produkte für seine Pizzeria erworben hat. Das von der Steuerfahndung beschlagnahmte und in Form einer Excel-Tabelle vorliegende Datenmaterial stellt ein Beweismittel dar…
…IV***, ***Adr_IV***, als Insolvenzverwalter im Konkurs von ***Bf1***, über die Beschwerde vom 13. März 2024 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 9. Februar 2024 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren bezüglich Einkommensteuer 2015 bis 2019, Steuernummer ***BF1StNr3***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 31. Juli 2025…
…bzw. diese Aufteilung identisch mit derjenigen durch den angefochtenen Bescheid sind, hat diese Beschwerdevorentscheidung abweisenden Charakter. Diese Inkonsistenz ist aber letztlich nicht relevant, weil das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes schließlich an die Stelle dieser Beschwerdevorentscheidung tritt. In dieser Beschwerdevorentscheidung wurde auf die Zustellfiktion gemäß § 101 Abs…
…notwendig ist und zur Erreichung der erhofften Ermittlungsergebnisse kein geeignetes gelinderes Mittel vorhanden ist (Juhasz, ÖJZ 2009/82, 758, Erlass des BMJ vom 24.2.2012, Kroschl in Schmölzer/Mühlbacher, Kommentar StPO Rz 28.) Die Auskunft sei nicht erforderlich, wenn sie nur deshalb angeordnet wird…
…worden. 4. In der Beschwerde vom 05.06.2025, welche ***G*** wiederum selbst und in eigenem Namen erhob, wurde die "systematische Inkonsistenz" in der Benennung des Einschreiters, entgegen den Darlegungen im Bescheid vom 02.05.2025, als relevanter "Identitätsfehler" insofern erachtet, als diese erst nach…
…dem Ergebnis - dass die Interpretation des § 103 Abs. 1a EStG dahingehend, als "Zuzug" neben der Begründung eines inländischen Wohnsitzes auch die Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Österreich bedingt, dem wahren Willen des Gesetzgebers entspricht. Selbst wenn die Regelung eine gewisse Ungenauigkeit oder Inkonsistenz aufweist…
…Marktstraße 30, 6850 Dornbirn, über die Beschwerde vom 30. Oktober 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 4. Oktober 2019 und vom 7. Oktober 2019 bezüglich Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Körperschaftsteuer 2014 bis 2016, bezüglich Körperschaftsteuer 2014 bis 2018 sowie über die Festsetzung von…
…Inkonsistenz der belangten Behörde für den Zeitraum 2002 bis 2009, die steuerliche Verluste unter Einbeziehung von Top 2 und damit deutlich überhöht in Ansatz gebracht hat. Es wäre aus den Gesamtverlusten dieser Jahre derjenige Anteil auszuscheiden gewesen, der auf die Wohnung Top 2 entfällt. Des…
…auch wenn es sich dabei um freiwillige Abfertigungen handelt). Die Inkonsistenz der Regelungen wird letztlich auch im Vergleich zu Abgangsentschädigungen deutlich, die nicht dem Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 8 EStG unterliegen: Dadurch werden Zahlungen, die unmittelbar dazu dienen, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeizuführen…
…Finanzamt Z vom 18.05.2016, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 2012 sowie Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Aussagekraft der Listen aus dem EDV-System der Fa. ***Lieferant M***. Sie rügte vorerst, keines der Prüfungsorgane des FA und auch nicht das Bundesfinanzgericht hätten Zugriff auf das vollständige Datenmaterial, sodass dieses weder auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit überprüft werden könne. Es lägen nur bearbeitete…
…Datenmaterials nachgeholt, wobei die lesbar gemachten Datensätze nach Maßgabe der EDV-technischen Möglichkeiten in Augenschein genommen wurden, die Datenbank selbst und die zu Grunde liegende Software jedoch einer systemtechnischen Überprüfung durch den vom UFS beauftragten Prüfer nicht zugänglich waren. Der in der abschließenden Stellungsnahme des…
…nun gestiegen ist, stelle eine Inkonsistenz dar. Denn umso größer das Grundstück sei, umso kleiner seien die Fixkosten bei der Holzschlägerung. Im Abschluss des Vorbringens der Beschwerde schreibt der Bf.: "Wo der Fehler bei dieser plötzlichen 3 fachen Bewertung eines Grundstückes liegt, kann ich nicht…