…Weiters ist ersichtlich, wie die Reduktion des nun in Streit stehenden Forderungssaldo erfolgen sollte. (AS 17, 18/2000) Der UFS hat dazu erwogen: Der oben dargestellte Sachverhalt gründet sich auf den Inhalt der Verwaltungsakten der BW, die Aussagen der E K sowie des Mag. N …
…Mondsee. Diese Eigentumswohnungen stehen im Privatvermögen des Berufungswerbers. Mit Bestandvertrag vom 14. Juni 2002 vermietete der Bw diese Einheiten ab 01. Juli 2002 als Seminarräumlichkeiten an die Betreibergesellschaft des Schlosses Mondsee. Der Inhalt des Bestandsvertrages lautet auszugsweise (siehe Bestandvertrag im Dauerakt des Veranlagungsaktes): Bestandgeber: Dr…
…der bescheiderlassenden Stelle des Finanzamtes hinsichtlich der Einkommensteuer des Jahres 2001 zuzurechnen wären. Aus der vom Berufungswerber eingereichten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001 (samt Beilagen) waren die hier in Rede stehenden Umstände (naturgemäß) nicht ersichtlich. Selbst wenn man den gesamten Inhalt des Veranlagungsaktes heranziehen wollte…
…1993 befindlichen Eingangsstempel ist ersichtlich, dass dieser Kostenvoranschlag am 5. April 1994 vorgelegt worden ist. Dieser Kostenvoranschlag ist im Jahr 1994 des Veranlagungsaktes des Bw. abgelegt worden, weshalb davon auszugehen ist, dass er keine Beilage zu den Umsatzsteuervoranmeldungen 1993 bzw. zur Umsatzsteuerjahreserklärung 1993 gewesen ist…
…Rechtsansicht, dass das Handeln des Direktors der Bank zuzurechnen war. Zur Frage der Verjährungsfrist gibt die Bank an, der Direktor habe sich keiner Hinterziehung schuldig gemacht und auch für die Beschwerdeführerin habe nur die Möglichkeit bestanden, sich gemäß dem "Inhalt des Veranlagungsaktes" zu verhalten. Der…
…nicht sämtliche Einnahmen offen gelegt und Werbungskosten zu Unrecht geltend gemacht worden wären (Tz. 4 bis 10). Zu Schuldspruch 1.)b) wird im angefochtenen Erkenntnis ausgeführt, aus dem Inhalt des Veranlagungsaktes sei weiters zu entnehmen, dass der Bw. ab Februar 2003 es konsequent unterlassen habe…
…Wiederaufnahme ist daher nach Ansicht des erkennenden Gerichts nicht maßgeblich, ob bzw. inwieweit der Vorprüfer vom maßgeblichen Sachverhalt Kenntnis hatte, sondern allein der auf dem Inhalt des Veranlagungsaktes basierende Wissensstand der abgabenfestsetzenden Stelle. Unstrittig ist, dass es eine Umsatzsteuersonderprüfung hinsichtlich des Zeitraumes 01-09/2012…
…2008 bis 2018 sowie deren Inhalt ergibt sich aus dem elektronischen System der Finanzverwaltung ("AIS-DB2") bzw. der Jahresfahne 2009 des Veranlagungsaktes. Dass nach Erlassung der angefochtenen Wiederaufnahmebescheide Einkommensteuer 2016 vom 2018 vom 21.9.2021 - aufgrund eines Beschlusses des Bundesfinanzgerichts vom 24.4.2024…
…einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 b EO (datiert 10.9.2003, sowie eines Informationsblattes betreffend Betretungsverbot) beigelegt (Blatt 139 und 140 des Veranlagungsaktes Jahr 2001). Die in Rede stehenden Einkommensteuerverfahren wurden mit Erlassung einer Berufungsentscheidung abgeschlossen. Aus den diesbezüglichen Aktenunterlagen ergibt sich, dass der Bw…
…Unterschrift des WS auf (Finanzstrafakt, Bl. 82). Anlässlich einer UVA-Prüfung für den Zeitraum Februar bis Dezember 2000 war S durch ihren Ehegatten WS vertreten (siehe die Niederschrift vom 16. März 2001, Finanzstrafakt Bl. 92). Diese Beobachtungen stehen im Einklang mit dem Inhalt des Veranlagungsaktes…
…Unterlagen bzw. Belege im Arbeitsbogen der Vorprüfung auf. 2.2.3. Inhalt des Veranlagungsaktes zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung Der Bf. hat als Beilagen zu seinen Steuererklärungen für die Jahre 2013 bis 2015 die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Anlagenverzeichnis für das jeweilige Jahr übermittelt. Aus den…
…Das verbleibende Argument über den Inhalt des Kühlschrankes könne ihres Erachtens nicht als ausreichende Tatsache für die Wiederaufnahme des Verfahrens angeführt werden. Über die Berufung wurde erwogen: Die steuerliche Vertretung der Bw bekämpft im Vorlageantrag die Zulässigkeit der amtswegigen Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahrens 2007 bis 2009…
…der Wortfolge "Antrag auf Wiederaufnahme des Jahres 1998" ist abzuleiten, dass die Bw. eine Wiederaufnahme aller das Jahr 1998 betreffenden Abgabenverfahren anstrebt. Für das Jahr 1998 hat das Finanzamt Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide erlassen; es ist daher aus der Jahreszahl iVm dem Inhalt des Veranlagungsaktes feststellbar…
…Ende dieses Jahres erlassen wurden. Der zumutbare Wissensstand jener Amtsorgane, welche die Erstbescheide jeweils erlassen hatten, ergibt sich jeweils aus dem Inhalt des Veranlagungsaktes im Zeitpunkt der Bearbeitung der Sache bei Erlassung des jeweiligen Abgaben- bzw. Einkünfte-Feststellungsbescheides. Das BFG sieht es als erwiesen an…
…1988. Danach wurde der Betrieb in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH) geführt (St.Nr. xy). Das Betriebsgebäude wurde nicht in die GmbH eingebracht (siehe AS 87 des Veranlagungsaktes bzw. Niederschrift v. 09.07.2003 anläßlich einer UVA - Nachschau). Im Zuge einer Betriebsprüfung betreffend die Jahre…
…seien nicht bekannt. Zum Sachverhalt wurde vom Verteidiger vorgebracht wie folgt: Der Beschuldigte werde von ihm betreut und befinde sich bei ihm in guten Händen, wie man auch aus dem Inhalt des Veranlagungsaktes, aus welchem sich eine umfängliche Bereinigung der Rückstände aufgrund der Schätzungen ergibt…
…Strittig sind in diesem Verfahren Aufwendungen für Familienheimfahrten (€ 1.152,00) und doppelte Haushaltsführung (€ 1.397,06). Der folgende Sachverhalt, der sich aus dem Inhalt des Veranlagungsaktes des Finanzamtes und des Aktes des Unabhängigen Finanzsenates ergibt, wird der Entscheidung zugrunde gelegt: Der Bw…
…der über die "Sache" des angefochtenen Bescheides (hier: Wiederaufnahme) hinausgeht, nicht in der Berufungsentscheidung abgesprochen werden kann, denn die Änderungsbefugnis der Berufungsbehörde gemäß § 289 Abs 2 BAO ist durch die "Sache" - das ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat - begrenzt…
…die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben. Er habe dies ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden. Für das Verhalten des Bw. sei ebenfalls seine angespannte wirtschaftliche Situation maßgebend gewesen. Diese Feststellungen würden sich aus dem Inhalt des Strafaktes und der Veranlagungsakten sowie der…
…darstellen, weshalb Fortsetzungszusammenhang gegeben sei. Diese Feststellungen würden sich auf den Inhalt des Veranlagungsaktes, der Strafakten und der geständigen Verantwortung des Bw. im gerichtlichen Strafverfahren sowie auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat gründen. Der zur Erfüllung des Tatbildes erforderliche Vorsatz des Bw. sei…