…einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten - durchaus beabsichtigtes Ergebnis darstellt, welches nicht eine sachliche Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermag. Zudem war es durchaus in der Ingerenz des Bw. gelegen, das Entstehen von Anspruchszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung von Anzahlungen zu…
…einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten - durchaus beabsichtigtes Ergebnis darstellt, welches nicht eine sachliche Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermag. Zudem war es durchaus in der Ingerenz der Bw. gelegen, das Entstehen von Anspruchszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung von Anzahlungen zu…
…ein vom Gesetzgeber durchaus beabsichtigtes Ergebnis darstellt, welches nicht eine sachliche Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermag. Zudem war es durchaus in der Ingerenz der Bw. gelegen, das Entstehen von Anspruchszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung von Anzahlungen zu verhindern, zumal jemand…
…Abgabenschuld darstellen, deren Entstehen vom Bw. gerade durch seinen Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in seiner Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich…
…Abgabenschuld darstellen, deren Entstehen vom Bw. gerade durch seinen Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in seiner Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich…
…darstellen, deren Entstehen von der Bw. gerade durch ihren Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in ihrer Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich…
…Abgabenschuld darstellen, deren Entstehen vom Bw. gerade durch seinen Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in seiner Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich…
…darstellen, deren Entstehen von der Bw. gerade durch ihren Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in ihrer Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich…
…Abgabenschuld darstellen, deren Entstehen vom Bw. gerade durch seinen Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in seiner Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich…
…Abgabenschuld darstellen, deren Entstehen vom Bw. gerade durch seinen Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist. Zudem war es durchaus in seiner Ingerenz gelegen, das Entstehen von Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, und stehen diesen Aussetzungszinsen infolge wesentlich…
…ihrer Einnahmen. Dazu sprach der VwGH aus, dass das Verhältnis der Glücksspielabgabe zum Jahresumsatz und zum Jahresergebnis unternehmerische Parameter betrifft, die in der Ingerenz des Glücksspielanbieters liegen und es seine Sache sei, die Kartenspiele so zu organisieren, dass die Glückspielabgabe entrichtet werden kann (vgl VwGH…
…der Glücksspielabgabe herangezogen werden, zu vereinnahmen und zur Finanzierung des Abgabenbetrages zu verwenden. Es handelt sich bei diesem Verbot daher um keine unternehmerische Parameter, die in der Ingerenz der Pokercasinobetreiber liegen, sodass es auch keine Möglichkeit gibt, die Kartenspiele so zu organisieren, dass die Glückspielabgabe…
…ermitteln, so wie er auch freiwillig auf die Umsatzsteuerpauschalierung verzichtet hat (§ 22 Abs. 6 UStG 1994). 32 Im Hinblick darauf, dass die steuerlichen Folgen somit in der Ingerenz des Steuerpflichtigen liegen (vgl. zu Pauschalierungsregelungen auch das Erkenntnis vom 4. März 2009, 2008/15/0333, VwSlg…
…ist nicht ausreichend geregelt. § 40 FBG spricht von Kann-Bestimmungen; eine nähere Determinierung fehlt jedoch. Der Zeitpunkt der Löschung ist nicht absehbar. Eine Ingerenz der Gesellschaft ist nicht gegeben, wohl aber jene der Steuerbehörde. Diese dahingehend auszuüben, die Steuerpflicht trotz Vermögenslosigkeit zu verlängern, wäre Willkür.…
…ermitteln, so wie er auch freiwillig auf die Umsatzsteuerpauschalierung verzichtet hat (§ 22 Abs. 6 UStG 1994). 32 Im Hinblick darauf, dass die steuerlichen Folgen somit in der Ingerenz des Steuerpflichtigen liegen (vgl. zu Pauschalierungsregelungen auch das Erkenntnis vom 4. März 2009, 2008/15/0333, VwSlg…
…dass die Arbeitsstunden nicht gleichmäßig verteilt auf die gesamte Reisedauer waren, lag einerseits nicht in der Ingerenz der Teilnehmer, ist aber andererseits wegen der für den Berufsstand geltenden freien Dienstzeit ohne Belang. Das Erlangen von Verständnis und die Kenntnis islamischer Rechtssysteme erlangt infolge der fortschreitenden…
…99/14/0315; VwGH 16.10.2002, 99/13/0065). Da es in der Ingerenz des Abgabepflichtigen liege, das Entstehen der Aussetzungszinsen in gegebenenfalls beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der augesetzten Abgaben zu verhindern, könne auch eine allfällige lange Dauer des Berufungsverfahrens keine sachliche Unbilligkeit in…
…sowohl durch rechtzeitige Entrichtung der zugrunde liegenden Abgaben als auch durch rechtzeitiges Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens hätte verhindert werden können, sodass es durchaus in ihrer Ingerenz lag, das Entstehen von Säumniszuschlägen in beträchtlicher Höhe zu verhindern. Zudem stehen diesen Säumniszuschlägen infolge der späteren Entrichtung der Abgaben…
…nicht sachlich unbillig sei (VwGH 16.10.2002, 99/13/0065). Vor dem Hintergrund, dass es in der Ingerenz der Abgabepflichtigen liege, das Entstehen der Aussetzungszinsen in gegebenenfalls beträchtlicher Höhe durch Aussetzung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, könne auch eine allfällige Dauer des Berufungsverfahrens keine…
…Sache einer Behörde zur weiteren Veranlassung vorzulegen der zuständigen staatlichen Behörde sind zur Gewährleistung der inhaltlichen Richtigkeit des Handelns des Rechtsträgers bei der Ausstellung von Zeugnissen gesetzliche Weisungsrechte oder besondere Aufsichts- und Ingerenzmöglichkeiten (zB Berichts- und Einschaurechte) eingeräumt. Ist auch nur eines dieser Kriterien erfüllt…