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UFSI RV/0008-I/07Hinzurechnungsbetrag von € 8.000.-; Auslegung der Bestimmung strittig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2007

…einzusetzen ist. Die streitgegenständliche Bestimmung lässt jedoch im Hinblick auf die oben angeführte Entstehungsgeschichte entgegen der von Reiner im oben zitierten RdW- Artikel vertretenen Auffassung keinesfalls eine Auslegung in der Weise zu, dass hinsichtlich des nicht (um € 8.000.-) erhöhten Einkommens ein sog. Progressionsvorbehalt…

UFSW RV/1507-W/06Hinzurechnungsbetrag von 8.000 € bei der Berechnung der Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger verfassungskonform?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.10.2006

…werde unter Wiederholung des Berufungsvorbringens beantragt, der Unabhängige Finanzsenat wolle der Berufung stattgeben und die Einkommensteuer für 2005 unter Ausscheidung des Hinzurechnungsbetrages von € 8.000,00 neu festsetzen. Kopien der beiden OGH-Entscheidungen wurden zum Akt genommen. Der Senat hat erwogen: Gemäß § 102 Abs…

UFSW RV/2692-W/07Hinzurechnung von € 8.000,00 bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2007

…dem angefochtenen Bescheid vom 30. August 2007 rechnete das Finanzamt dennoch den erklärten Einkünften den Betrag von € 8.000,00 mit der Begründung hinzu, dass dieser Hinzurechnungsbetrag ein Ausgleich für den ab 2005 im allgemeinen Steuertarif integrierten allgemeinen Steuerabsetzbetrag sei, auf den beschränkt Steuerpflichtige…

UFSS RV/0216-S/07Hinzurechnung eines Betrages von 8.000,- Euro bei beschränkter Steuerpflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2007

…dass dann auch der Betrag von € 8.000,00 nicht für den Progressionsvorbehalt heranzuziehen wäre?" Das weiterführende Einbeziehen des Hinzurechnungsbetrages in die Berechnung der Steuerschuld führe zur Besteuerung eines fiktiven Einkommens und nicht - wie ursprünglich vorgesehen - zur Herabsenkung des Freibetrages bei beschränkt Steuerpflichtigen. In…

UFSW RV/1318-W/06Behauptete Verfassungswidrigkeit der Hinzurechnung eines Betrages von € 8.000,00 bei beschränkter Steuerpflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2007

…geltenden Fassung des AbgÄG 2004, BGBl. I 2004/180, dem Einkommen ein Betrag von 8.000 € hinzuzurechnen. Dieser Hinzurechnungsbetrag ist ein Ausgleich für den ab 2005 in den allgemeinen Steuertarif integrierten allgemeinen Steuerabsetzbetrag, auf den beschränkt Steuerpflichtige keinen Anspruch hatten. (Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer…

UFSW RV/1147-W/07Hinzurechnung eines Betrages von € 8.000,00 bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2007

…"Würde dies nicht dafür sprechen, dass dann auch der Betrag von € 8.000,00 nicht für den Progressionsvorbehalt heranzuziehen wäre?" Das weiterführende Einbeziehen des Hinzurechnungsbetrages in die Berechnung der Steuerschuld führe zur Besteuerung eines fiktiven Einkommens und nicht - wie ursprünglich vorgesehen - zur Herabsenkung des…

UFSS RV/0664-S/07Gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen den bei beschränkter Einkommensteuerpflicht vorgesehenen Hinzurechnungsbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2008

…EStG 1988 in Höhe von € 8.000,-- vorgenommen. Gegen den vorläufigen Einkommensteuerbescheid 2006 hat der Bw wegen der nach seiner Ansicht unbilligen Erhöhung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage Berufung eingelegt und auf seine Ansuchen um eine Billigkeitsregelung vom 9.2., 17.4. und 1.8.2007 verwiesen.…

UFSS RV/0276-S/07Widerspricht der § 102 Abs. 3 EStG 1988 dem Art. 24 des DBA Schweiz ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2007

…Abs. 1 die Null-Steuerzone teilweise unberücksichtigt bleiben. Aus Vereinfachungsgründen sollen aber auch beschränkt Steuerpflichtige in Höhe von € 2.000 an der existenzsichernden Null-Steuerzone teilnehmen. Dies wird durch die Hinzurechnung eines Betrages von € 8.000 zur Bemessungsgrundlage erreicht. Im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen…

UFSI RV/0270-I/08Hinzurechnung nach § 102 Abs 3 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2012

…dessen Einschlägigkeit im Vorlageantrag ausdrücklich hingewiesen wird, bestätigt, dass der Ansatz eines Hinzurechnungsbetrages in Höhe von € 8.000,00 bei den Einkommensteuerveranlagungen der do. verfahrensgegenständlichen Jahre 2005 und 2006 nicht rechtswidrig war. Damit wurde aber dem Begehren, die Hinzurechnung in der Art eines Progressionsvorbehaltes…

UFSW RV/2937-W/09Gemeinschaftsrechtskonformität der Hinzurechnung gemäß § 102 Abs. 3 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2009

…idF BGBl. I Nr. 180/2004 der Betrag von € 8.000,00 hinzugerechnet und die Einkommensteuer mit Bescheid vom 5. November 2007 mit € 23.688,67 festgesetzt. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung vom 10. Dezember 2007 brachte wie Bw. folgendes vor…

UFSF RV/0406-F/08Mieteinkünfte eines deutschen Staatsbürgers in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2010

…Abs. 1 die Null-Steuerzone teilweise unberücksichtigt bleiben. Aus Vereinfachungsgründen sollen aber auch beschränkt Steuerpflichtige in Höhe von 2.000 € an der existenzsichernden Null-Steuerzone teilnehmen. Dies wird durch die Hinzurechnung eines Betrages von 8.000 € zur Bemessungsgrundlage erreicht. Im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen…

UFSL RV/0609-L/06Im Falle der beschränkten Steuerpflicht ist die Hinzurechnung gem. § 102 Abs. 3 EStG 1988 (i.d.F.BGBl 180/ 2004) vorzunehmen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2006

…8.000,00 € zur Bemessungsgrundlage erreicht... ". Wie ausgeführt wird durch die Neufassung der Bestimmung des § 102 Abs. 3 EStG 1988 ab dem Jahre 2005 im Falle der Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen dem steuerpflichtigen Einkommen ein Betrag von 8.000,00 € hinzugerechnet. Dieser Hinzurechnungsbetrag…

UFSL RV/0798-L/11Beschränkte Steuerpflicht eines Dienstnehmers, keine Option auf unbeschränkte Steuerpflicht, Sonderausgaben? Unterhaltsleistungen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2011

…Abs. 1 die Null-Steuerzone teilweise unberücksichtigt bleiben. Aus Vereinfachungsgründen sollen aber auch beschränkt Steuerpflichtige in Höhe von 2.000 € an der existenzsichernden Null-Steuerzone teilnehmen. Dies wird durch die Hinzurechnung eines Betrages von 8.000 € zur Bemessungsgrundlage erreicht. Im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen…

BFG RV/7105189/2018Scheingeschäfte mit Subunternehmern im Paketzustelldienst
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.12.2020Teil 1/2

…auch noch im Dezember. Die Sub1 habe noch am 10.1.2014 die letzte Zahlung vom Bf. erhalten (Überweisung € 8.000). NN1 habe in einer schriftlichen Erklärung (vom 4.9.2014) die aufrechte Dauer des Vertragsverhältnisses der Sub1 mit dem Bf. bis 31.12…

UFSI RV/0557-I/07Hinzurechnungsbetrag von 8.000 € bei der Berechnung der Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.03.2008

…ergänzend zu § 33 Abs. 1 EStG 1988 hinzutritt. Die Normierung der Hinzurechnung des Betrages von 8.000 € bei gleichzeitig unveränderter Anwendung des Tarifes wie er in § 33 Abs. 1 EStG 1988 für die Ermittlung der Einkommensteuer für unbeschränkt Steuerpflichtige festgelegt wurde, stellt lediglich eine…

UFSF RV/0413-F/07Hinzurechnungsbetrag von 8.000 Euro gemäß § 102 Abs. 3 erster Satz EStG 1988, eine reine Tarifbestimmung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2007

…Außerachtlassung der Absicht des Gesetzgebers, zum Ausdruck gebracht in den oben zitierten Erläuternden Bermerkungen. Hätte der Gesetzgeber wirklich gewollt, dass der Betrag von 8.000 € lediglich für die Ermittlung des Steuersatzes des § 33 Abs. 1 EStG dem Einkommen hinzuzurechnen ist, so hätte er dies…

UFSF RV/0414-F/07Hinzurechnungsbetrag von 8.000 Euro gemäß § 102 Abs. 3 erster Satz EStG 1988, eine reine Tarifbestimmung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2007

…Außerachtlassung der Absicht des Gesetzgebers, zum Ausdruck gebracht in den oben zitierten Erläuternden Bermerkungen. Hätte der Gesetzgeber wirklich gewollt, dass der Betrag von 8.000 € lediglich für die Ermittlung des Steuersatzes des § 33 Abs. 1 EStG dem Einkommen hinzuzurechnen ist, so hätte er dies…

UFSW RV/1720-W/07Hinzurechnung eines Betrages von 8.000,00 € zum Einkommen im Falle beschränkt Steuerpflichtiger verfassungswidrig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2007

…des Pauschalbetrages von 8.000,00 € gemäß § 102 Abs. 3 EStG stehe mit den Grundrechten auf Unverletzlichkeit des Eigentums, aber auch dem Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz im Widerspruch und wäre bei der Veranlagung im konkreten Fall jedenfalls der Hinzurechnungsbetrag gemäß…

UFSF RV/0057-F/09Berücksichtigung von Absetzbeträgen bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2010

…das Finanzamt (programmgesteuert) bei der Ermittlung des maßgeblichen Tarifs den Hinzurechnungsbetrag von 8.000 € als steuerpflichtiges Einkommen. Hingegen berücksichtigte es bei der offensichtlichen Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 33 Abs. 2 EStG den Hinzurechnungsbetrag im Ergebnis als nicht zu den zum laufenden Tarif zu versteuernden…

UFSS RV/0082-S/07Hinzurechnungsbetrag bei beschränkter Einkommensteuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2007

… 102 Abs. 3 EStG 1988 ein Betrag von 8.000 € hinzugerechnet und der so ermittelte Betrag der Berechnung der Einkommensteuer zu Grunde gelegt. Dagegen erhob die Bw. Berufung mit der Begründung, der Hinzurechnungsbetrag von 8.000 € sei nicht statthaft. Zum einen sei ihr…