…nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und hinsichtlich der bescheidmäßig festzusetzenden Jahresumsatzsteuer jenes nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen hat, da Tathandlung einer Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer auch die Unterlassung der Einbringung der Umsatzsteuererklärung sein kann. Eine Bestrafung eines Täters nach § 33 Abs. 2 lit…
…vorsätzlich a) für die Jahre 2010 und 2011 keine Jahresumsatzsteuererklärungen beim Finanzamt eingereicht und dadurch unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine versuchte Verkürzung an Umsatzsteuer 2010 und 2011 in Höhe von 4.022,24 € bewirkt sowie b) unter Verletzung der Verpflichtung zur…
…Jänner 2006 betreffend die Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs.2 lit. a FinStrG für Juni, August bis November 1995 eine absolute Verjährung der Strafbarkeit eingetreten. Dem Veranlagungsakt ist zu entnehmen, dass dem Sachbearbeiter im Veranlagungsverfahren anlässlich der erforderlichen Schätzung der Jahresumsatzsteuer für 1996 gemäß…
…dass das Finanzamt etwa auf diese Schätzungen vergessen und die Jahresumsatzsteuer unter deren Höhe bzw. allenfalls sogar unter der tatsächlichen Höhe der Jahresumsatzsteuer für 1996 festsetzen würde. Eine versuchte Hinterziehung an Jahrsumsatzsteuer für 1996 durch E ist daher wohl wie auch betreffend die Vorjahre nicht…
…mit welcher der Bw. eine vorsätzliche Handlungsweise in Abrede stellt. Er führt dazu aus, dass er Abgaben nicht vorsätzlich hinterziehen habe wollen, sondern lediglich die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht gemacht und immer wieder Zahlungsschwierigkeiten gehabt habe. Er habe aber seine Umsatzsteuer immer erklärt oder die im Zuge…
… 6 Z 18 UStG 1994. Im Juli 1996 beantragte ES die Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Bis einschließlich zum Veranlagungsjahr 2001 wurden seitens des Bf. jeweils Jahresumsatzsteuerklärungen eingereicht und ergingen seitens des Finanzamtes Grieskirchen entsprechende Umsatzsteuersteuerbescheide. Im April 2003 wurde der Abgabenbehörde im Zuge einer zur…
…den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Auf Grund der im Berufungsverfahren durchgeführten Erweiterung der Entscheidungsgrundlagen ist der Berufungssenat zum Ergebnis gelangt, dass das im erstinstanzlichen Finanzstrafverfahren der Bestrafung zugrunde gelegte Delikt der versuchten Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer 2002 gemäß §…
…1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (siehe dazu im Detail zuletzt VwGH 22.10.2015, Ro 2015/16/0029), soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist. Nach ständiger…
…einem Versuch einer derartigen Hinterziehung einer Jahresumsatzsteuer kann gemäß § 13 Abs. 2 FinStrG erst gesprochen werden, wenn der Täter seinen Entschluss, die Finanzstraftat auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat. In Bezug auf den Plan, eine zu niedrige Festsetzung der Jahresumsatzsteuer herbeizuführen…
…rechtzeitig entrichtet, woraus auf eine entsprechende Kenntnis der abgabenrechtlichen Verpflichtungen bzw. Termine geschlossen werden könne. Ein auf die Hinterziehung der Jahresumsatzsteuern 2005 und 2006 gerichtetes Verhalten sei nicht erkennbar. Gegen diesen Bescheid richtet sich die, als Berufung bezeichnete, inhaltlich jedoch als (fristgerechte) Beschwerde iSd. § 150…
…Vorauszahlungen, sowie die Einreichung wahrheitsgemäßer Voranmeldungen und der Jahressteuererklärung in der Hoffnung unterlässt, das Finanzamt werde mangels besserer Information bei der (schätzungsmäßigen) Festsetzung der Jahressteuer von den unvollständigen Voranmeldungsdaten ausgehen, einer Hinterziehung von (Jahres-)Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig. Eine versuchte Abgabenhinterziehung nach …
…zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Im vorliegenden Fall wäre es aber unzulässig, A.A. allenfalls eine (versuchte) Hinterziehung an Jahresumsatzsteuern im Sinne…
…2 lit. a FinStrG begangen hat. Im gegenständlichen Fall kommt eine Bestrafung wegen zumindest versuchter Hinterziehung von Jahresumsatzsteuer im Sinne der §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG nicht in Frage, weil - siehe die obigen Ausführungen - mit den Jahresumsatzsteuererklärungen bzw. den (verspätet eingereichten) Umsatzsteuervoranmeldungen die Bemessungsgrundlagen für…
…hier schon aus allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen abzuleitenden Tatverdacht wirksam zu entkräften. Anhaltspunkte dafür, dass der Bf. hinsichtlich der zum Tatzeitpunkt bereits steuerlich erfassten GesbR durch die Nichtabgabe der betreffenden Umsatzsteuervoranmeldung bzw. durch die Vorauszahlungsverkürzung das (versuchte) Finanzvergehen der Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 iVm. …
…Entrichtung auch strafbefreiend, weil das Finanzamt durch die Selbsteingabe bzw. die Direktverbuchung am Abgabenkonto auch in die Lage versetzt worden sei, gegebenenfalls auch Exekutionsmaßnahmen gegen den Bw. einzuleiten. Es liege daher hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes 01-12/2004 eine versuchte Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer gemäß §§ 33 Abs…
…Zeitpunkt auch nicht etwa die Jahresumsatzsteuern durch Schätzungen des Finanzamtes bereits festgesetzt worden. Sein Verhalten war offenbar von dem Plan getragen, in Anbetracht seiner finanziellen Notlage in rechtswidriger Weise von der Republik Österreich vorübergehende Abgabenkredite zu erzwingen. Eine Hinterziehung von Jahresumsatzsteuern durch den Beschuldigten ist…
…wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs.1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist. Eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49…
… 33 Abs. 1 FinStrG mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit nicht beweisbar sind. Davon abgesehen, stellte der Vorwurf einer Hinterziehung einer Jahresumsatzsteuer mangels einer Berufung des Amtsbeauftragten auch eine unzulässige Verböserung im Sinne des § 161 Abs. 3 FinStrG dar. Im Gegenzug bewirkt auch die…
…rechnen konnte, durch allfällige Einreichung der diesbezüglichen USt- Jahreserklärung eine zu niedrige Festsetzung herbeizuführen. Betreffend die strafrelevanten Voranmeldungszeiträume des Jahres 2004 wäre an sich eine angestrebte Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer denkmöglich, wiewohl für all die Vormonate von der Finanzstrafbehörde erster Instanz dem Beschuldigten jeweils Hinterziehungen nach §…
…versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wären. Es ist für den Berufungssenat nachvollziehbar, dass der Erstsenat im gegenständlichen Fall von einer allenfalls versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer…