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104 902 Treffer832 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 1053.3.24 Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (§ 3 Abs. 1 Z 22 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.3.24 Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (§ 3 Abs. 1 Z 22 EStG 1988) Rz 105: Nach dieser Bestimmung werden steuerbefreit: Die Bezüge der Soldaten nach dem 2. (Bezüge), 3. (Sachleistungen und Aufwandsersatz), 5. (Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe) und 7. (Sonderbestimmungen) Hauptstück des Heeresgebührengesetzes (HGG) 2001…

LStR 2002 Rz 1173–117521.4 Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (§ 69 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…des tatsächlichen Verdienstentganges erfolgt. Die Ausführungen in Rz 1171 und 1172 gelten sinngemäß, wobei bei Auszahlung von Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz 20% Lohnsteuer (bis 31.12.2020 22% Lohnsteuer) einzubehalten sind, soweit diese Bezüge 20 Euro täglich übersteigen. Rz 1174: Unabhängig davon, ob eine Pauschalentschädigung…

UFSF RV/0348-F/08Heeresgebühren für nur einen Tag führen im Wege einer Pflichtveranlagung zur Anwendung des Progressionsvorbehaltes auf steuerfreie Montageeinkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2010

…steuerfreien Arbeitslohn. Daneben erhielt er für den Bezugszeitraum von einem Tag (15.12. bis 15.12.2006) Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz. Bei der Veranlagung wurden die steuerpflichtigen Bezüge des Bw zusammengerechnet und so besteuert, als wären sie nur von einer Stelle ausbezahlt worden. Weiters wurden…

UFSW RV/3564-W/07Pflichtveranlagung bei Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2008

…November 2007 wird die Berufung gem. § 276 BAO als unbegründet abgewiesen. Im Bescheid wird der Bw. darauf hingewiesen, dass unstrittigerweise steuerpflichtigen Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz bezogen wurden, und die vom Bw. eingewandte Einstellung der laufenden Bezüge während des Zeitraumes der gebührenanspruchsbegründenden Übungen, an dem gem. …

UFSW RV/1961-W/03Pflichtveranlagungstatbestand bei Bezug einer Entschädigung nach dem Heeresgebührengesetz 2001.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2004

…zugeflossen sind. Nach § 69 Abs. 3 EStG 1988 sind bei Auszahlung von einkommensteuerpflichtigen Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz 2001 22% der Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge € 20,00 täglich übersteigen. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des…

UFSS RV/0181-S/10Berechnung des Jahressechstels, Besteuerung von Heeresgebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2010

…sind im gegenständlichen Verfahren strittig. Strittig ist im gegenständlichen Fall zunächst die steuerrechtliche Beurteilung der Gebühren nach § 36 HGG. Dazu ist Folgendes auszuführen. Die oben angeführten, dem BW 2008 zugeflossenen Heeresgebühren sind im 6. Abschnitt des HGG geregelt. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 22 lit…

UFSW RV/2057-W/03Versteuerung von Bezügen nach dem 6. Hauptstück Heeresgebührengesetz 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.02.2004

…zugeflossen sind. Nach § 69 Abs. 3 EStG 1988 sind bei Auszahlung von einkommensteuerpflichtigen Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz 2001 22% der Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge € 20,00 täglich übersteigen. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des…

UFSS RV/0402-S/05Bei der Hochrechnung sind nur jene Beträge hochzurechnen, die außerhalb des Zeitraumes des Bezuges der steuerfreien Einkünfte zugeflossen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2006

…lautet: "Erhält der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge im Sinne des Abs. 1 Z 5 lit. a oder c, Z 22 lit. a (5. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 2001), lit. b oder Z 23 (Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 und 5 des Zivildienstgesetzes 1986) nur für…

LStR 2002 Rz 1229–123031.5 Lohnzettel bei Bezügen gemäß §§ 69 und 70 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

31.5 Lohnzettel bei Bezügen gemäß §§ 69 und 70 EStG 1988 Rz 1229: Ein Lohnzettel ist auch für Arbeitnehmer auszuschreiben, bei denen eine Besteuerung gemäß § 69 Abs. 2 bis 5 EStG 1988 vorgenommen wurde, weiters bei Bezügen gemäß § 69 Abs. 5 EStG 1988 und für…

UFSG RV/0092-G/08Pflichtveranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2009

…Abzug im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung sei daher nicht möglich. Laut den dem Einkommensteuerbescheid angeschlossenen Lohnzetteldaten und Meldungen wurden nur für die Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) (steuerfreie) Heeresgebühren in Höhe von 12.527,70 Euro berücksichtigt. In der Berufung vom 29. Oktober 2007 brachte der Bw…

BFG RV/7103230/2016Berücksichtigung bei der Progressionsbesteuerung von (in einem späteren Jahr) zurückbezahltem Arbeitslosengeld
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2020

…Sinne des Abs. 1 Z 5 lit. a oder c, Z 22 lit. a (5. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 2001), lit. b oder Z 23 (Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 und 5 des Zivildienstgesetzes 1986) nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind die…

UFSW RV/3544-W/07Keine Gebührenfreiheit einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde nach dem ZDG und dem HGG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2008

…die Berufungswerberin. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Die Bw bringt vor, der Beschwerdeführer habe die Gebührenbefreiung nach den einschlägigen Bestimmungen des Zivildienstgesetzes bzw. Heeresgebührengesetzes beansprucht. In der Beschwerde sei darauf hingewiesen worden, dass die zuvor beanspruchte Gebührenbefreiung auch im Falle der Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof zu…

BFG RV/4100344/2023Polizeigrundausbildung ist kein "anerkanntes Lehrverhältnis" iSd § 5 Abs. 1 lit. b FLAG 1967
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2024

…Familienbeihilfe besteht, b) Entschädigungen aus einem anerkannten Lehrverhältnis, c) Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse, d) Ausgleichszulagen und Ergänzungszulagen, die aufgrund sozialversicherungs- oder pensionsrechtlicher Vorschriften gewährt werden e) Pauschalentschädigungen gemäß § 36 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 2001, die für den außerordentlichen Zivildienst gemäß § 34b in Verbindung mit § 21 Abs…

UFSW RV/1881-W/05Unterhaltsanspruch eines verheirateten Kindes während der Ableistung des Präsenzdienstes durch den Ehegatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…monatlich) und für die Bw. unstrittig auch Familienunterhalt* in Höhe von € 477,25 und Wohnkostenbeihilfe** in Höhe von € 190,90. *Familienunterhalt gebührt gemäß § 25 Abs.1 Heeresgebührengesetz (HGG) idF BGBl 31/2001 Anspruchsberechtigten für die Ehefrau, wobei nach § 2 Abs.2 Z.3…

LStR 2002 Rz 23–253.3 Die einzelnen Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

3.3 Die einzelnen Steuerbefreiungen 3.3.1 Kriegsopfer- und Heeresversorgung (§ 3 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) Rz 23: Es sind sowohl Geld- als auch Sachleistungen steuerbefreit. Die Befreiung kommt für Versorgungsberechtigte nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, BGBl. Nr. 152/1957, und nach dem HeeresversorgungsgesetzHeeresentschädigungsgesetz, BGBl…

UFSW RV/0248-W/09Pflichtveranlagung, Nichtbeantwortung von Vorhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2011

…Juli und vom 7. August bis zum 11. August Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001. Das Finanzamt erließ den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 am 17. März 2008 und setzte in diesem eine Nachforderung in Höhe von € 211,00 fest wobei es u. a…

UFSG RV/0361-G/05Auslandseinsatz eines Bundesheerangehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2007

…lautet: "Erhält der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge im Sinne des Abs. 1 Z 5 lit. a oder c, Z 22 lit. a (V. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 1992), lit. b oder Z 23 (Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 und 5 des Zivildienstgesetzes 1986) nur für…

UFSL RV/0236-L/05Werbungskosten in Zusammenhang mit einer Gemeinderatstätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2006

…der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe sind dem als Anlage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber erhielt im Jahr 2003 neben Einkünften aus seiner Tätigkeit beim Land Oberösterreich Einkünfte aus einer Gemeinderatstätigkeit und Heeresgebühren für verschiedene Einsätze…

UFSK RV/0026-K/05Durchschnittssteuersatz nach § 33 Abs. 10 EStG, Berechnungsmethode
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2005

…betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe C.K. (in der Folge Bw.) bezog im Jahr 2003 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf Grund seiner Tätigkeiten beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeresgebühren), bei den Firmen F.M…

LStR 2002 Rz 91113.1.3 Zufluss von Bezügen gemäß § 69 Abs. 2, 3, 5 oder 9 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…der gesetzlichen Krankenversorgung bzw. Rehabilitationsgeld Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz oder für rückgezahlte Pflichtbeiträge zu erfolgen. Die Pauschalbesteuerung in Höhe von 2520% (bis zum 31.12.2015 36,531.12.2020 25%) sowie die Berücksichtigung des Freibetrages von 30 Euro täglich für Bezüge gemäß § 69 Abs…