…der D GmbH i. Liqu. rückstanderhöhende Festsetzungen und Meldungen von Selbstbemessungsabgaben iHv € 15.547,50 Zahlungen und Gutschriften iHv € 22.134,77 gegenüber. Da sich der Rückstand im Haftungszeitraum somit erheblich reduziert hat, kann eine Benachteiligung des Abgabengläubigers nicht vorliegen. Der Beschwerde war…
…zur Haftung der in die Zeit ihrer Geschäftsführertätigkeit fallenden, fälligen Abgaben herangezogen werden können. Eine eventuelle Aufgabenteilung mit der weiteren im Haftungszeitraum im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführerin G2 im Hinblick auf die abgabenrechtlichen Verpflichtungen wurde von der Bf. trotz der Aufforderung im Vorhalt vom 30.10…
…bereits vorgelegten Unterlagen Rückschlüsse auf eine Gläubigergleichbehandlung zuließen. Dem Bw. wurde daher aufgetragen, hinsichtlich des Haftungszeitraumes 1. Oktober 2007 bis 30. November 2008 eine Vorlage sämtlicher Kontoverbindungen, eine Aufstellung über alle Gläubiger und die Vorlage des Kassabuches zu erbringen. Mit der Eingabe des Vertreters des…
…errechneten. Zum anderen nehme der Haftungsbescheid keinen Bezug auf die Lohnsteuerprüfung bei der gemeinschuldnerischen GmbH. Weiters sei der im Haftungsbescheid angeführte Haftungszeitraum mit dem Ergebnis dieser Lohnsteuerprüfung nicht in Einklang zu bringen. Zudem sei bereits Verjährung eingetreten. Der Verwaltungsgerichtshof habe im Erkenntnis vom 25. 11…
…hat hier im Wesentlichen festgehalten, im verfahrensgegenständlichen Zeitraum würden neue Verbindlichkeiten im Betrage von € 29.010,33 Zahlungen in der Höhe von € 28.717,86 gegenüberstehen. Es sei zwar im Haftungszeitraum keine Finanzamtsforderung beglichen worden, die Differenzrechnung ergebe jedoch, dass die restlichen Gläubiger…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Zinell & Madritsch Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungs GmbH 9900 Lienz, Fanny Wibmer Pedit-Straße 3, gegen den Bescheid des Finanzamtes Lienz betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…werden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 2. November 1998 wurde die Haftungsberufung abgewiesen. Es sei auf Grund gewonnener Ermittlungsergebnisse erwiesen, dass die Gesellschaft im Haftungszeitraum noch über finanzielle Mittel verfügt habe. Laut eingesehenem Kassabuch seien am 1. September 1996 noch Barmittel iHv. 754.631,24 S und…
…S vermindert. Auf den Vorhalt der Rechtsmittelbehörde, dass es angesichts dieser Faktenlage und des erwiesenermaßen bestandenen Globalzessionsvertrages im Haftungszeitraum offensichtlich zu einer bevorzugten Befriedigung der Hausbank gekommen und ihm deshalb eine schuldhafte Pflichtverletzung vorzuwerfen sei, wenn er nicht nachweise, dass er bei Abschluss des Globalzessionsvertrages…
führt rechtsmittelbegründend, weshalb Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft im Haftungszeitraum unmittelbar vor Konkurseröffnung nicht mehr entrichtet werden hätten können, auch an, dass ihm damals ausschließlich die Mittel des Zessionsrahmens bei der Hausbank mit einer Maximalhöhe von cirka 75 % des Monatsumsatzes der Gesellschaft tatsächlich zur Verfügung gestanden wären…
…im Herbst 2000 vorgelegenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf die Geschäftsführung bei dieser Gesellschaft und den zu diesem Zeitpunkt bereits bestandenen Mantelzessionsvertrag eingelassen und im Wesentlichen aufgrund Bestandes dieses Knebelungsvertrages abgabenrechtliche Pflichten der GmbH im Haftungszeitraum wegen bevorzugter Befriedigung anderer Gesellschaftsgläubiger gegenüber dem Abgabengläubiger schuldhaft verletzt hat…
…Mai € 158,32; Juni € 1.718,03; Juli € 1.718,03) bezieht. Der Haftungszeitraum war daher auf diese Monate einzuschränken. Eine Haftungsinanspruchnahme hinsichtlich der Kommunalsteuer für den Monat August 2017, welcher ebenfalls im Spruch des Haftungsbescheides angeführt ist, schied trotz eines aushaftenden…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben und 1. der Haftungszeitraum 2016 auf April bis Dezember 2016 eingeschränkt, wobei sich an der Haftungssumme an Kommunalsteuer 2016 laut GPLA-Prüfung von Euro 806,48 keine Änderung ergibt. 2. die Haftung für einen Säumniszuschlag von…
…der Höhe nach unbestritten. Einziger Beschwerdeeinwand war, dass der einschreitende Rechtsanwalt "erst nach dem im Haftungszeitraum geltend gemachten Zeitraum bestellt" worden sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 4. Juli 2014 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und in der Folge ein Vorlageantrag gestellt. In diesem argumentierte der…
…der Höhe nach unbestritten. Einziger Beschwerdeeinwand war, dass der einschreitende Rechtsanwalt "erst nach dem im Haftungszeitraum geltend gemachten Zeitraum bestellt" worden sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 7. Juli 2014 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und in der Folge ein Vorlageantrag gestellt. In diesem argumentierte der…
…der Höhe nach unbestritten. Einziger Beschwerdeeinwand war, dass der einschreitende Rechtsanwalt "erst nach dem im Haftungszeitraum geltend gemachten Zeitraum bestellt" worden sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 7. Juli 2014 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und in der Folge ein Vorlageantrag gestellt. In diesem argumentierte der…
…der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw aus, dass der Bescheid, sowohl was die Haftung als auch die Abgabenansprüche betreffe, zur Gänze angefochten werde. Ein Haftungszeitraum könne nicht vom 17. Dezember 1999 bis 23. Mai 2004 angenommen werden, da der Bw lediglich vom 17…
…17.102,42 (statt bisher € 19.243,82) zu lauten hat. Aus Anlass der Berufung wird der Spruch des erstinstanzlichen Bescheides insoweit berichtigt, dass der Haftungszeitraum betreffend Körperschaftsteuer auf Jänner bis September 2004 (bisher Körperschaftsteuer 2004) zu lauten hat. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 24…
…und für schuldhafte Vertreterpflichtverletzungen sprechende Fakten- und Beweislage dargelegt. Diese Mitteilungen nahm der Berufungswerber im Wesentlichen widerspruchslos zur Kenntnis und räumte dabei auch selbst ein, dass es im Haftungszeitraum vor Konkurseröffnung zu Begünstigungen einzelner Gesellschaftsgläubiger gegenüber dem Fiskus gekommen wäre. Zum Mantelzessionsvertrag teilte er mit…
…€ 73.722,48 in Anspruch. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Bw. aus, dass ihr im Haftungszeitraum keine ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden seien, um die Umsatzsteuer 1991 bis 1996 zu bezahlen, da diese im Schätzungswege - viel zu hoch - ermittelt worden sei…
…dass beabsichtigt sei, wegen offener Steuern und Abgaben einen Haftungsbescheid zu erlassen. Der Bw. hätte dann für den Haftungszeitraum eine entsprechende Aufstellung verfassen können, aus der sich ergeben hätte, welche Mittel der Gesellschaft in diesem Zeitraum zur Verfügung gestanden seien. Danach hätte eine Aufstellung über…