…Distributors", sowie EuGH 16.1.2003, Rs C-398/99, "Yorkshire Co-operatives Ltd"). Die Hingabe des Gutscheines an Zahlungs Statt führt somit zu keiner Minderung der Bemessungsgrundlage des Einzelhändlers. Für Unternehmer, die auf den Produktions- und Vertriebsstufen vor der Endverbrauchsstufe tätig sind (Zwischenhändler, Großhändler)…
…die die tatsächlich vorgenommenen Gutscheineinlösungen pro Verköstigungsbetrieb und Arbeiter dokumentieren und berechnete anhand dieser Zahlen die mit Hinzurechnung „neu“ bezeichnete Bemessungsgrundlage für die Nachforderung an DB und DZ und die Nachzahlung an Lohnsteuer wie folgt: | | DB | DZ | Hinzurechnung „neu“ | 2006…
…anerkannt. Betreffend die nicht anerkannten Betriebsausgaben wurde vom Finanzamt nachstehende Begründung abgegeben: "Die Aufwendungen für Werbung wurden gem. § 20 EStG 1988 um S 7.880,00 (Gutscheine, Eintritt für Ausstellungsbesuch) vermindert. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind unter dem Begriff 'Repräsentationsaufwendungen' im Sinne des …
…31 an sonstigen Werbungskosten an und begründete das damit, dass Aufwendungen für ein Feuerwerk (A und B: € 64,31) und die Gutscheine (C und E: € 410,00) seien nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 EStG 1988 und keine typischen Werbemittel eines…
…anlässlich eines Firmenjubiläums Gutscheine erhalten haben. Das Prüfungsorgan und diesem folgend das Finanzamt hat - offensichtlich in Anlehnung an die Rz 62 der LStRL 1992 - einen Betrag in Höhe von S 2.550,00 pro Dienstnehmer als steuerfrei anerkannt und den übersteigenden Betrag (= S 5…
…dass die Dienstnehmer des Bw. Gutscheine erhalten haben. Das Prüfungsorgan und diesem folgend das Finanzamt hat - offensichtlich in Anlehnung an die Rz 62 der LStRL 1992 - einen Betrag in Höhe von S 2.550,00 pro Dienstnehmer als steuerfrei anerkannt und den übersteigenden Betrag (=…
…271 S aus. Er brachte von seinen Einnahmen unter anderem folgende Betriebsausgaben in Abzug: "Extragebühren an Ärzte" in Höhe von 426.414 S sowie "sonstige Extragebühren, Palmers-Gutscheine" in Höhe von 206.200 S. Auf Vorhalt des Finanzamtes gab der Bw. bekannt, dass er von…
…berücksichtigt. Korrekturen wurden im Bereich der Abschreibungen vorgenommen. Weiters wurde angeführt, dass der Aufwand für "Gutscheineinkauf" in Höhe von 600,00 € nicht berücksichtigt worden sei (dies würde Repräsentationsaufwand darstellen). Mit Eingabe vom 19. Juli 2012 wurde Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 eingereicht. Begründend wurde…
…Fall (VwGH 11.7.2000, 97/16/0222) verwiesen, wo ebenfalls ein Gutschein einer Fertighausfirma mit einer verbrieften Forderung auf den Bezug von Leistungen und Waren aus ihrem Programm als Übergabe einer Schuldforderung beurteilt worden ist. Der Bw. vertritt die Ansicht, dass der Schenkungsgegenstand ein…
…erstinstanzlichen Verfahren als auch im Beschwerdefahren bereits umfängliche Vorbringen - insbesondere zur Bewertung der im Rahmen des Gewinnspiels "***S***" ausgelobten Preise (Gutscheine etc) - unverändert aufrechterhalten und durch die nachführenden Ausführungen lediglich ergänzt bzw zusammengefasst werden. Ausgeführt wurde darin zum Sachverhalt wie folgt: Im Rahmen des Gewinnspiels…
…verletzt, da er auch einer fremden Arbeitskraft den selben Betrag für die von seiner Gattin erbrachten Arbeitsleistungen bezahlen hätte müssen. Die Gutscheinmünzen seien von ihm für besondere Kunden und auch Lieferanten verwendet worden, um ein gutes Klima im geschäftlichen Umgang herzustellen und zu behalten. Einige…
…In dieser Entscheidung wurde ein Gutschein einer Fertighausfirma mit einer verbrieften Forderung auf den Bezug von Leistungen und Waren aus ihrem Programm als Übergabe einer Schuldforderung beurteilt und dazu ausgesprochen: "Insoweit der Abgabepflichtige für ein Fertigteilhaus einen gegenüber dem Listenpreis um 10 Prozent geringeren von…
…Bei Gewinnermittlung nach § 5 EStG erfolge daher die steuerliche Bewertung daher im Gleichklang mit dem Unternehmensrecht - mit dem Rückzahlungsbetrag, welchen die Bf. beim Verkauf der Gutscheine als Schuld (bzw. Verpflichtung) eingegangen sei. Da das EStG keine zwingenden Vorschriften enthalte, die eine vom UGB abweichende Bewertung…
…nach herrschender Meinung Kaufgutscheine in der Bilanz als Verbindlichkeit im Ausmaß der drohenden Belastung zu erfassen sind, da sowohl der Grund als auch die Höhe der rechtlich entstandenen Verpflichtung am Bilanzstichtag feststehen (vgl. Winter/Wunsch, Die bilanzielle Behandlung von Gutscheinen, BÖB 2009, Heft 37, S…
…ist entgegen zu halten, dass Kaufgutscheine mit dem bestmöglich zu schätzenden Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag zu bewerten sind, da sowohl der Grund als auch die Höhe der rechtlich entstandenen Verpflichtung feststehen (vgl. Serwo, Bilanzierung von Gutscheinen, RWP 2021/22, Heft 5, S. 125ff). Dabei geht es…
…" Free Bets ", d.s. Wetten, bei denen der Einsatz nicht vom Spieler selbst stammt, sondern etwa in Form eines Gutscheines durch den Wettanbieter zur Verfügung gestellt werden, sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. 17. Zusammenfassung 18. Schlussfolgerungen Verwendete Literatur: Hoeren , Zoning und Geolocation - Technische Ansätze zu…
…Von wem wirtschaftlich daher der Einsatz stammt ist daher nicht von Bedeutung. Auch ein von Unternehmen ausgegebener Gutschein stellt daher einen Einsatz dar....." 8.3.9. Beschluss vom 7.5.2007, 24 CS 07.10 des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes Der Beschluss betraf die Zulässigkeit der Vermittlung…
…Bets ", d.s. Wetten, bei denen der Einsatz nicht vom Spieler selbst stammt, sondern etwa in Form eines Gutscheines durch den Wettanbieter zur Verfügung gestellt werden, sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Die Bw. argumentiert, bei den "Free-Bets" handle es sich nicht um ein Entgelt…
…einem Angehörigen geschenkt erhalten hat, er von der Bw. einen ausgestellten Gutschein "Free bets" verwendet oder für den Wetteinsatz ein Darlehen aufgenommen hat ist dabei gleichgültig. Das ergab sich aus dem Vergleich mit der Judikatur und Literatur zur Umsatzsteuer (VwGH 14.3.1980, 2080/79…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1 und LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Jänner 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. Juni…