Gründungskosten Rz 806: Gründungskosten sind jene Aufwendungen, die bei der Errichtung der GmbH anfallen und grundsätzlich von den Anteilsinhabern zu tragen sind. Absetzbar sind Aufwandersätze für die Gründer, soweit diese im Gesellschaftsvertrag vereinbart sind, nicht aber ein Gründerlohn. Ein über die gesellschaftsvertragliche Vereinbarung hinausgehender Ersatz…
…ist der Gründungsaufwand (Hinweis auf EStR 2000 Rz 514 und Rz 2413) im Interesse dieser Betriebsstätte getätigt worden. Da das Stammhaus - im Verhältnis zur Betriebsstätte - stets als ein fremder Dritter zu sehen ist, wird zu bedenken sein, dass ein fremder Dritter den Gründungsaufwand nur übernehmen…
4.4. Fälle vor Auflage der amtlichen VordruckeVollelektronische Gründung (§ 4 Abs. 4 NeuFöG) Rz 126: Die Bestimmungen des NeuFöG sind rückwirkend in Kraft gesetzt worden. Für Neugründungen nachAbweichend zu § 4 Abs. 1 bis 3 NeuFöG 31kann die Erklärung der Neugründung auch elektronisch im One-Stop…
Engagiert sich ein österreichischer Investor in operativen Tourismus- und Handelsaktivitäten in den von der Flutkatastrophe betroffenen südostasiatischen Staaten und werden die vor Ort gegründeten Gesellschaften von einer auf den Malediven errichteten - und dort steuerfreien - Holdinggesellschaft gehalten, dann ist einzuräumen, dass die Zwischenschaltung der genannten Holdinggesellschaft…
Wird von einem in Österreich ansässigen Unternehmer in Polen eine Einzelfirma gegründet, deren Unternehmensgegenstand die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Autobussen ist, so handelt es sich hierbei für Zwecke der Besteuerung gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. d des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 384/1975…
…die die österreichische Firmenzentrale in Österreich aufnimmt, dann müssten die hiefür auflaufenden Zinsen an die polnische Niederlassung weiterbelastet werden. Selbstverständlich müsste diesfalls auch der gesamte Gründungsaufwand von der polnischen Niederlassung getragen werden. Es wird jedenfalls vorzukehren sein, dass nicht auf polnischer Seite die eine Variante…
Wählt ein ausländischer Konzern Österreich als Standort für eine Kapitalgesellschaft, die in der Schweiz eine Betriebstätte unterhält, die Finanzdienstleistungen für die (nicht in Österreich ansässigen) Konzerngesellschaften erbringt, dann hat die Gewinnaufteilung zwischen der inländischen Betriebstätte des Stammhauses und der Betriebstätte der schweizerischen Niederlassung gemäß Artikel…
…C. Als Geschäftsführer würden Hr. D und Fr. B fungieren. Als handelsrechtlicher Geschäftsführer erbringe seit Gründung der Bf Hr. D die entsprechenden geweberechtlichen Voraussetzungen in die Gesellschaft ein. Der Sitz der Gesellschaft sowie der Betriebsstandort sei weiterhin in der …straße in Eisenstadt. Auf Grund…
…es jedoch zu keinem Ersterwerb kommen. Bei einer Neugründung fehle der Vorbesitzer, die Gesellschaft besitze keine eigenen Anteile, welche im Gründungsakt vom Gründer erworben würden. Es finde nur eine Änderung in der Vermögensart statt von "Bargeld" zum "Stammkapital". 2. Mit der Begründung der fehlenden Unterschrift…
…und unmittelbar um den April 2006 getätigt werden, Handlungen im Zusammenhang mit der Neugründung. Der Berufung angeschlossen war der Notariatsakt über die Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (der Berufungswerberin) vom 15.2.2006, dessen maßgebliche Bestimmung (auszugsweise) lautet: § 4 Stammkapital und Stammeinlagen: Das Stammkapital…
…vom 14.12.2000, 95/15/0111). In weiterer Folge wird ausgeführt, wie vor der Gründung der Bw. die Anschaffung der EDV-Hardware im Konzern funktionierte: T habe die Güter angeschafft. Nun habe man 2004 die S (i.d.F.S) gegründet, deren Dienstnehmer entweder…
…der Bestätigung des AMS über die selbstständige Tätigkeit erst am 30. August 2005 erfolgt. Die Gründung einer Gesellschaft sei von Anfang an beabsichtigt gewesen, doch sei wegen der Urlaubszeit und wegen zeitlich knapp kalkulierter Arbeitsaufträge der Gesellschaftsvertrag erst später unterschrieben worden. Die Wohnung in Adresse…
Insbesondere konnte nicht mehr angegeben werden, wie lange die einzelnen Gesellschafter auf welchen Baustellen gearbeitet haben. Dadurch, dass auf den Rechnungen die Zeiträume, über die sich die Leistungen erstreckten, fehlten, liegen darüber hinaus aber auch keine ordnungsgemäßen Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 11 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der W OEG, zuletzt K, vertreten durch Marksteiner & Partner GmbH & Co KEG, Wirtschaftstreuhänder, 4310 Mauthausen, Kirchenberg 13, vom 27. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr betreffend die Abweisung eines Antrages auf Vergabe einer…
…Laut Angaben der Fa. N würden Mängelbehebungen schriftlich an die Subunternehmer gestellt. Punkt 6: Die Gesellschafter der Bw seien ab 19. Mai auf den Baustellen - vor Gründung der Gesellschaft noch als Einzelunternehmer - tätig gewesen. P1 und P2 seien ab 29. Juni 2005 selbstständig in Österreich…
Da der Wahrheitsgehalt der übrigen Aussagen der Gesellschafter vom 28. Juli 2005 nicht bestritten wurde, ist nicht entscheidungswesentlich, ob Ing. MW die Aussagen selbstständig gemacht oder die befragten polnischen Staatsbürger lediglich übersetzt hat. Ebenso wenig entscheidend ist, ob ein Polier der Fa. N auf den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch xxx, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12.,13.,14 Bez. und Purkersdorf vom 11. Oktober 2000 betreffend den 1. Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 2000 (Nachfeststellung gem. § 22 Abs. 1 BewG…
…gegen die Nichtgewährung der Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG): Der Erwerb des Grundstückes (Grund und Boden samt Betriebsgebäude) liege in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Gründung der P Produktions- und Dienstleistungs GmbH (Gesellschaftsvertrag vom 9.2.2007) und sei daher nach dem NeuFöG grunderwerbsteuerfrei…
…von 50% wie folgt zusammensetzen: | Bezeichnung: | Betrag: | Summe: | Rechts- und Beratungsaufwendungen: | 39.624,00 | | Gründungskosten Privatstiftung: | 19.590,00 | | Vorstandsvergütung: | 25.000,00 | 84.214,00 | Spesen des Geldverkehrs: | 598,00 …
Weitet der Inhaber einer österreichischen Handelsagentur seine Geschäftstätigkeit auf die CSFR aus und gründet er zu diesem Zweck in der CSFR eine GesmbH, so unterliegen die in der tschechoslowakischen Betriebstätte dieser GesmbH erzielten Gewinne der ausschließlichen Besteuerung in der CSFR. Nur wenn die von…