3.3. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht Rz 14: Das in § 1 Abs. 1 LVO vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht ist nicht unmittelbar erkennbar. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 1 LVO) darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben…
…dass die Bw. von Anfang an nicht zur Erzielung von positiven Einkünften in der Lage gewesen sei und somit unter die Liebhabereibeurteilung einzubeziehen sei (Beilage: Liebhaberei / Auszug aus den Richtlinien - Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht - Auswertung der Bw.). Zum mangelhaften Verfahren und Verletzung des Parteiengehörs sowie Verletzung…
…einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung zu. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht: Das in § 1 Abs. 1 vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn(Überschuss) -erzielungsabsicht ist für die Tätigkeit der Vermietung und Verpachtung nicht unmittelbar erkennbar. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs…
…Berufung und brachte vor, der Tatbestand der Liebhaberei könne im Fall der Bw. nicht angenommen werden. Die Gewerbeanmeldung zu Beginn der Tätigkeit weise eindeutig auf eine Gewinn-/Überschusserzielungsabsicht der Bw. hin. Es habe sich zwar im abgeschlossenen Zeitraum ein Gesamtverlust ergeben, dieser sei jedoch nicht…
3. Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben, Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein Gewinn oder Überschuss erzielt wird, 4. marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotene Leistungen, 5. marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf die Preisgestaltung, 6. Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage…
…zu beurteilen: 1. Ausmaß und Entwicklung der Verluste, 2. Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen oder Überschüssen, 3. Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben, Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein Gewinn oder Überschuss erzielt wird, 4. marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotene Leistungen, 5…
…an, wenn sie mit einem Streben nach einem Reinertrag verbunden und nach den Verhältnissen des einzelnen Falles geeignet ist, auf Dauer nachhaltig einen Gewinn oder einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten abzuwerfen (VwGH 03.07.1996, 93/13/0171). Ist dies nicht der Fall…
…Ausgabenrechnung erfolge und der Lagerbestand nicht unerheblich sei. Es wäre durchaus realistisch, dass in Hinkunft Gewinne von wirtschaftlicher Bedeutung erzielt werden könnten. Im Antiquitäten- und Kunsthandel spiele die Zufalls- oder Glückskomponente eine Rolle, unter Umständen könnten mit wenig Aufwand hohe Erlöse erzielt werden (§ 2 Abs…
…aus einer zeitlichen Unbestimmtheit der Leistungspflicht bzw. des Leistungsanspruchs. Unsicherheiten inhaltlicher Art (etwa eine gewinn- oder umsatzabhängige Leistungshöhe) vermitteln für sich den Rentencharakter noch nicht. Vielmehr ist die Abhängigkeit der Leistungsdauer vom Eintritt eines zeitlich unbestimmten Ereignisses wesentlich. Typisch ist die Ungewissheit des Leistungsumfangs aufgrund…
…wird. Die Patienten wurden durch Mundpropaganda bzw. durch die zahnärztliche Tätigkeit auf [den Bf.] und seine "Praxis für Ganzheitsmedizin" aufmerksam. All diese Umstände sprechen nach Ansicht des Finanzamtes gegen die Gewinn- bzw Überschusserzielungsabsicht und somit für Liebhaberei. 4) Marktgerechtes Verhalten/angebotene Leistungen (§ 2 Abs. 1Z…
…vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht ist nicht unmittelbar erkennbar. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 1 LVO) darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben des Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein, innerhalb eines absehbaren, mehrjährigen Zeitraumes Gewinne bzw…
…insbesondere anhand des Ausmaßes und der Entwicklung der Verluste, des Verhältnisses der Verluste zu den Gewinnen oder Überschüssen, der Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben, Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein Gewinn oder Überschuß erzielt wird, anhand des marktgerechten Verhaltens im Hinblick auf angebotene…
…beurteilen: 1. Ausmaß und Entwicklung der Verluste, 2. Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen oder Überschüssen, 3. Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben, Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein Gewinn oder Überschuss erzielt wird, 4. marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotene Leistungen, 5. marktgerechtes…
… 1 Abs 1 L-VO vorliegt. Dies sei im gegenständlichen Fall aus folgenden Gründen zu bejahen: Für die Vermutung des Vorliegens einer Einkunftsquelle spreche zunächst die Überschusserzielungsabsicht des Bw. Dieser habe "auf Grund der uns vorliegenden Informationen" nach Umwandlung der *Bank GmbH in eine AG…
…anderer Art, die zumeist nicht der Einkommensteuer unterliegen (Gewinne aus Liegenschaftsveräußerung, Kursgewinne außerhalb der Spekulationsfrist) oder einem anderen Einkunftstatbestand (Spekulationsgeschäft, Veräußerung wesentlicher Beteiligungen) unterfallen, und nicht zuletzt um ertragsteuerlich völlig irrelevante Dispositionen, (z.B. um Vererben, Verschenken oder die unentgeltliche Einräumung von Nutzungsrechten). Die Verordnung…
…einer Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant sei, zum üblichen Kalkulationszeitraum zu beurteilen. Nach der alten VwGH Judikatur würde der übliche Kalkulationszeitraum der Gebäudevermietung mit höchstens 35 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Betriebsausgaben oder Werbungskosten…
…der Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, an Hand der objektiven Umstände gem. Z 1 bis Z 6 zu überprüfen. Das Gesamtbild ist entscheidend für die Frage, ob weiterhin von einer Gewinn-/Überschusserzielungsabsicht ausgegangen werden kann (vgl. VwGH…
…nicht begründbarer Überbestand an Arbeitskräften, und zwar auch dann, wenn die fremden Arbeitskräfte wegen eines anderweitigen betrieblichen oder beruflichen Engagements des Steuerpflichtigen erforderlich sind) zu suchen, spricht dies im Zusammenhang mit anderen Umständen (siehe insbesondere Rz 52 bis Rz 54) gegen die Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht.
…beurteilenden Ertragsfähigkeit einer Gebäudevermietung innerhalb eines Zeitraumes von 25 bzw. 28 Jahren ist somit eine Planungs- bzw. Prognoserechnung des Vermieters heranzuziehen. Damit sich diese Berechnung für den Nachweis einer Gewinn-/Überschusserzielungsabsicht im Sinne des § 1 Abs.1 LVO eignet, müssen der Planung plausible, d.h…
…abgabenbehördlichen bzw. finanzgerichtlichen Beweiswürdigung zu beurteilenden Ertragsfähigkeit einer Gebäudevermietung innerhalb eines Zeitraumes von 20 Jahren ist eine Planungs- bzw. Prognoserechnung heranzuziehen. Damit sich diese Berechnung für den Nachweis einer Gewinn-/Überschusserzielungsabsicht im Sinne des § 1 Abs.1 LVO eignet, müssen der Planung plausible, d.h…