…Frage der Haushaltsführung im vorliegenden Fall. Die Reduktion des Arbeitsausmaßes unterstreicht die Aussage des Bf., dass er die Väterkarenz antrat und das Kind in dieser Zeit bei ihm gewohnt, dort seine Mahlzeiten eingenommen und geschlafen hat. Dass die Mutter zumindest in diesem Zeitraum getrennt von…
…zu dem primär die engeren Beziehungen bestehen. Unter diesen Beziehungen sind bei getrennter Haushaltsführung oder bei Alleinstehenden neben persönlichen Beziehungen all jene Beziehungen zu verstehen, die jemand auf Grund seiner gesellschaftlichen oder beruflichen Lebensverhältnisse hat. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer verheirateten Person wird regelmäßig am…
…E zu Recht bestünde , "da sie auch für den Unterhalt ihrer Tochter aufkomme(Musterformular mit handschriftlichen Anmerkungen)". Beweiswürdigung Zur Frage des tatsächlichen Aufenthaltes v. Tochter E in Rumänien seit Oktober 2014 (und damit getrennter Haushaltsführung zur Bfin): Gemäß § 115 Abs. 1 haben die Abgabenbehörden die…
…insgesamt 4.300,00 CZK übersteige den gemeinsamen Unterhaltsbedarf der Kinder in Höhe von 3.715,00 CZK, weshalb auch bei der Annahme einer getrennten Haushaltsführung davon auszugehen sei, dass der Beschwerdeführer stets die überwiegenden Kosten des Unterhalts getragen habe. Als Beweis wurden verschiedene Unterlagen…
…begehrt. Das Finanzamt hat darauf verwiesen, dass das BFG in seiner neueren Rechtsprechung (zB BFG vom 17.02.2017, RV/7106469/2016) von einem vorrangigen Anspruch des haushaltsführenden Elternteiles ausgeht, sodass die überwiegende Unterhaltstragung nicht zu prüfen sei. Diese Einschätzung wird infolge des oben angeführten…
…davon, ob sich das Kind dauernd im Inland oder im Ausland aufhält - aus. Auch wenn sich ein Kind, für das der Kindesvater den gesetzlichen Unterhalt leistet - bei getrennter Haushaltsführung der Eltern - ständig im Haushalt der Kindesmutter im Inland aufhält, hat entgegen der Ansicht des Bw…
…Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH setzt der gemäß § 3 Abs 3 FLAG bestehende Anspruch des haushaltsführenden Elternteils, der nicht österreichischer Staatsbürger ist, voraus, dass die Eltern samt Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Leben die Eltern getrennt, sind sie geschieden oder ist auch nur ein…
…Unterhaltsabsetzbetrag eingeführt und sollte durch das System von Kinderabsetzbetrag einerseits und Unterhaltsabsetzbetrag andererseits der Umstand berücksichtigt werden, dass die getrennte Haushaltsführung der Elternteile im Vergleich zu einer gemeinsamen Haushaltsführung zusätzlichen Aufwand verursacht. So würden etwa in beiden Haushaltssphären - somit doppelt - Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände für das…
…4. | In Ihrer Berufung behaupten Sie, dass keine gemeinsame Haushaltsführung mit Ihrem Gatten existiere. Warum haben Sie in den vorliegenden Einkommensteuererklärungen betreffend die strittigen Jahre jeweils nicht angeführt, dass Sie von Ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben, obwohl ein entsprechendes Feld auf Seite 1 der…
…jene zu verstehen, die einen Menschen aus in seiner Person liegenden Gründen mit jenem Ort verbinden, an dem er seinen Wohnsitz innehat. Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Umstände der Lebensführung, wie etwa eine eigene Wohnung, einen selbständigen Haushalt, gesellschaftliche Bindungen…
…bisherigen Familienwohnsitz aus privaten Gründen bei, so gehören die durch die getrennte Haushaltsführung verursachten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung (vgl. zB VwGH vom 30.11.1993, 90/14/0212), mwN). Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze…
…Wohnsitz aus privaten Gründen bei, so gehören die durch die getrennte Haushaltsführung verursachten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung. Die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist somit dann beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen…
…bisherigen Wohnsitz aus privaten Gründen bei, so gehören die durch die getrennte Haushaltsführung verursachten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung. Die Begründung eines eigenen Haushalts am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist dann beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen…
…Behält der Steuerpflichtige seinen bisherigen Wohnsitz aus privaten Gründen bei, so gehören die durch die getrennte Haushaltsführung verursachten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung. Nach Lehre und Rechtsprechung sind aber Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch die beruflich veranlasste Begründung eines eigenen Haushalts an…
…der Verkauf überhaupt durchführbar sei. b.) Doppelhaus: Eine Hälfte bewohnten seit über 30 Jahren die Eltern, die zweite Hälfte (komplett getrennte Haushaltsführung) werde von ihm seit rund 10 Jahren bewohnt. Ein Verkauf des Familienwohnsitzes sei aufgrund des Übergabevertrages der Eltern (Verkaufsverbot zu Lebzeiten der Eltern…
… 1.7.1975, Zl. 550/75). Während die oft zum Zeitpunkt des Dienstantrittes des Arbeitnehmers erforderliche Trennung von der Familie zweifellos aus beruflichen Gründen erfolgt und die damit verbundenen Aufwendungen für getrennte Haushaltsführung, Familienheimfahrten und dergleichen unter den Begriff Werbungskosten fallen, werden die Kosten in…
…an seinen (neuen) Dienstort nicht zugemutet werden kann. Behält der Steuerpflichtige seinen bisherigen Wohnsitz aus privaten Gründen bei, so gehören die durch die getrennte Haushaltsführung verursachten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung (siehe dazu z.B. VwGH 03.03.1992, 88/14/0081…
…an seinen (neuen) Dienstort nicht zugemutet werden kann. Behält der Steuerpflichtige seinen bisherigen Wohnsitz aus privaten Gründen bei, so gehören die durch die getrennte Haushaltsführung verursachten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung (siehe dazu z.B. VwGH 03.03.1992, 88/14/0081…
…Wohnsitz aus privaten Gründen bei, so gehören die durch die getrennte Haushaltsführung verursachten Kosten zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung. Die Begründung eines eigenen Haushalts am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist somit dann beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen…
…die Abgabenbehörde erster Instanz als unbegründet abgewiesen. Dies mit folgender Begründung: Während die oft zum Zeitpunkt des Dienstantrittes des Arbeitnehmers erforderliche Trennung von der Familie zweifellos aus beruflichen Gründen erfolge und die damit verbundenen Aufwendungen für getrennte Haushaltsführung, Familienheimfahrten und dergleichen unter den Begriff Werbungskosten…