…gesprochen werden, wenn bei mehreren, miteinander nicht im Zusammenhang stehenden Verkaufsvorgängen, Anteile veräußert würden (19. 6. 1989, 88/15/0077). Diese Voraussetzung sei hier offenkundig nicht erfüllt. Selbst die Behörde gehe richtigerweise nur von einem einzigen Verkauf der S-GesmbH- aus. Die Auslegung des § 13…
…§ 115 GmbHG, RGBl. Nr. 58/1906; Anteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Echte stille Beteiligungen. Rz 88: Optionen können nur dann Gegenstand der Begünstigung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 sein, wenn sie innerhalb des Kalenderjahres…
…mehr Geschäftführerin dieser Gesellschaft sei und daher keinen Zugang zu den entsprechenden Informationen habe und dass diese Daten bei ihrem Exgatten bzw. dem Erwerber der GesmbH-Anteile beschafft werden könnten, kann sie von der im Abgabeverfahren bestehenden Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen bei der Sachverhaltsermittlung nicht entbinden…
…Um den gemeinen Wert des Beteiligungsbesitzes auf das Nennkapital der Obergesellschaft zu beziehen, ist vorerst der gemeine Wert der Beteiligung (Anteile) bei GesmbH-Anteilen, nicht notierten Aktien und nicht notierten Partizipationsscheinen aus dem aus Verkäufen abgeleiteten oder nach diesem Verfahren ermittelten Wert je 100 Schilling…
…ist gemäß Z. 3 die Börsenumsatzsteuer nach dem Wert des Wertpapiers zu berechnen. Da aber der Wert der verfahrensgegenständlichen GesmbH-anteile aufgrund der Konkurseröffnung und infolge Überschuldung der GesmbH (SV-Gutachten vom 26.7.2000) mit Null anzusetzen ist, fehlt es an einer Bemessungsgrundlage für…
…ist gemäß Z. 3 die Börsenumsatzsteuer nach dem Wert des Wertpapiers zu berechnen. Da aber der Wert der verfahrensgegenständlichen GesmbH-anteile aufgrund der Konkurseröffnung und infolge Überschuldung der GesmbH (SV-Gutachten vom 26.7.2000) mit Null anzusetzen ist, fehlt es an einer Bemessungsgrundlage für…
…ob der Bw. ein Freibetrag nach § 15 a ErbStG zusteht oder nicht und damit speziell die Frage, ob die in einem Erbübereinkommen erfolgte Weitergabe eines durch Erbanfall erworbenen GesmbH-Anteiles einen Nachversteuerungstatbestand nach Abs. 5 leg. cit. erfüllt. § 15 a ErbStG vor der Novelle BGBl…
…auf Kapitalerträge aus den in § 93 Abs. 2 Z 1 EStG genannten Dividendenwerten (Aktien, GesmbH-Anteile etc.) erstreckt. Die Abgeltungswirkung sollte sich jedoch im Unterschied zu den ebenfalls endbesteuerten Bankeinlagen und Forderungswertpapieren iSd § 93 Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 EStG nur auf die…
…Übernahme bzw. Abtretungsvertäge des GesmbH-Anteile an "A GmbH", "B GesmbH" bzw. "C GesmbH" mit der D AG Aus der neutral gehaltenen Formulierung der Anforderung von Übernahme- bzw. Abtretungsverträgen dreier GmbH-Anteile ist ein Hinweis auf einen wegen einer bestimmten Tat gegen den Bf. bestehenden…
…Inkrafttreten der Bestimmungen zur Immobilienertragsteuer war nach den Vorstellungen der Gin nicht eine Vorteilsgewährung an die Gin sondern die (in Form von GesmbH-Anteilen) günstiger erscheinende Übertragbarkeit der Immobilie an die Kinder der Gin und die Vermeidung der Besteuerung der Vermietungserträge mit dem Spitzensteuersatz nach…
…darauf hin, dass auch hinsichtlich Vermögensteuer zu den restlichen zwei Stichtagen die Kaufpreisrestforderung aus dem Verkauf der GesmbH Anteile in Streit stünden. Nach seiner Auffassung sprechen folgende 3 Punkte für den Ansatz einer Restkaufpreisforderung in Höhe von S 10.000.000,00 statt S 42…
…Arbeit keine Berücksichtigung fanden. Mit Eingabe vom 7. Mai 2007 erhob der Bw. form- und fristgerecht Berufung. Nach Ansicht des Finanzamtes seien die angefallenen Kosten vordergründig für den Erwerb der GesmbH-Anteile angefallen. Tatsächlich sei jedoch u.a. auch über einen asset deal verhandelt worden…
…Unter Anwendung des "Wiener Verfahrens" ermittelte das Finanzamt sodann den gemeinen Wert der GesmbH.-Anteile mit S 2.180.000,- (das entspricht € 158.426,78) und setzte in weiterer Folge unter Zugrundelegung dieses Wertes die Erbschaftssteuer in Höhe von S 170.690,- (das entspricht…
…beruhende Einzelvereinbarungen miterfasst sein. Die beim Vertragspartner durchgeführte Prüfung ist deswegen für das oben angeführte erste Anschaffungegeschäft relevant, da die P-B-VGmbH als Erwerberin der GesmbH-Anteile gemäß § 25 KVG Gesamtschuldner der Börsenumsatzsteuer ist. Es beziehen sich alle vom Betriebsprüfer in diesem Prüfungsverfahren auf…
…GmbH und der Bw keine Verjährung eingetreten ist. Die beim Vertragspartner durchgeführte Prüfung ist deswegen relevant, da die P-B-V-GmbH als Erwerberin der GesmbH-Anteile gemäß § 25 KVG Gesamtschuldner der Börsenumsatzsteuer ist und der Gegenstand der Betriebsprüfung kapitalverkehrsteuerpflichtige Vorgänge der Zeiträume 1999 bis…
…000,-- ausgewiesen. Am 28. November 1994 wurde dem Finanzamt ein Kaufvertragsnachtrag vom 16. November 1994, welcher zwischen der Ch. GesmbH einerseits und den Bw. sowie vier weiteren Anteilserwerbern andererseits abgeschlossen wurde, angezeigt. In diesem Nachtrag heißt es ua. unter Bezugnahme auf den Kaufvertrag vom 24…
…000,-- ausgewiesen. Am 28. November 1994 wurde dem Finanzamt ein Kaufvertragsnachtrag vom 16. November 1994, welcher zwischen der Ch. GesmbH einerseits und den Bw. sowie vier weiteren Anteilserwerbern andererseits abgeschlossen wurde, angezeigt. In diesem Nachtrag heißt es ua. unter Bezugnahme auf den Kaufvertrag vom 24…
…"die Bw." bezeichnet) von der Ch. GesmbH Anteile an einer aus den Grundstücken 343/2 und 353/11 bestehenden Liegenschaft des Grundbuches L. erworben, und zwar dem Vertragswortlaut (Punkt I.) zufolge "soviele Anteile, als zur Begründung des Wohnungseigentums im Haus IV/1 der Reihenhausanlage Ch…
…"die Bw." bezeichnet) von der Ch. GesmbH Anteile an einer aus den Grundstücken 343/2 und 353/11 bestehenden Liegenschaft des Grundbuches L. erworben, und zwar dem Vertragswortlaut (Punkt I.) zufolge "soviele Anteile, als zur Begründung des Wohnungseigentums im Haus IV/1 der Reihenhausanlage Ch…
…Pachtzahlungen eingehalten sowie keine entsprechenden Betriebskostenabrechnungen vorgenommen worden seien. Dies sei nur dadurch möglich, weil 99% der GesmbH-Anteile ohnedies vom Abgabepflichtigen gehalten und somit sämtliche Dispositionsrechte in einer Hand vereinigt werden. Die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen, mögen sie auch den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen…