…und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Nach § 10 Abs. 2 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen…
…dass maßgebliche Bemessungsgrundlage der gemeine Wert iSd § 10 Bewertungsgesetz sei, dh der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis. Die eingewendete "Wertlosigkeit" widerspreche dem im Anbot von der übertragenden Firma angegebenen Preis wie auch dem Umstand, dass die Anlage dem folgend aktiviert worden sei. Mit Antrag vom…
…von der Abgabenbehörde I. Instanz angesetzte Wert nur aus einem Verkauf, der zudem nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustandegekommen sei, abgeleitet worden sei. In der Berufung wurden die Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat gestellt. Diese Anträge wurden mit…
…gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Zuzuges andererseits den Veräußerungsgewinn. Der gemeine Wert wird gemäß § 10 BewG. durch jenen Preis bestimmt, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar ist. Haben die Anteile im Inland einen Börsenkurswert, dann wird dieser maßgebend sein. Der Umstand…
…ist - der gemeine Wert zu Grunde zu legen. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei der Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die den Preis beeinflussen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse…
…ein gewogener Durchschnittswert und daher kein Höchstpreis. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, welcher im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (§ 10 Abs. 2 BewG). Gewöhnlicher Geschäftsverkehr ist der Handel, der sich bei Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Ausrichtung…
…vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrunde zu legen. Gemäß Abs. 2 dieser Gesetzesstelle wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu…
…Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen…
…Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen…
…Mobiltelefone als nicht gesetzeskonform erachtet worden und andererseits das fehlende Lieferdatum beanstandet worden. In beiden Punkten vertritt die Behörde eine davon abweichende Auffassung. Als handelsübliche Bezeichnung kann jede im allgemeinen Geschäftsverkehr für einen Gegenstand allgemein verwendete Bezeichnung angesehen werden (vgl VwGH v. 23.2.2005…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johann Fischerlehner in der Beschwerdesache ***Bf1***, Adr. zu Handen Mag. Thomas Kollaczia-Putz, Annagasse 3-3A, 1010 Wien über die Beschwerde vom 22. Oktober 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 25…
…a.). Der gemeine Wert wird gem. § 10 Abs. 2 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei dessen Veräußerung zu erzielen wäre. Alle, aber nur die gewöhnlichen Umstände, die den Preis beeinflussen, sind bei der Bestimmung des gemeinen…
…Voraussetzung des § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994. Es handelt sich dabei um Sammelbezeichnungen und nicht um eine im Geschäftsverkehr für Schmuckstücke übliche und allgemein verwendete Bezeichnung. Einen Hinweis auf Lieferscheine, in denen die Schmuckstücke mit einer handelsüblichen Bezeichnung einzeln angeführt wurden, enthalten die…
…legen........ Gemäß Abs. 2 leg.cit. wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht…
…dem gemeinen Wert anzusetzen seien. Dieser werde durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Die Berufung wurde mittels Berufungsvorentscheidung abgewiesen. Im Vorlageantrag wurde nochmals festgehalten, dass es nicht möglich sei, einen höheren Preis…
…zur Ermittlung einer Wertersatzes für verfallsbedrohte Gegenstände ist laut Judikatur des Bundesfinanzgerichtes der Preis zu verstehen, welchen die Finanzstrafbehörde (nunmehr das Zollamt Österreich) als neue Eigentümerin der Gegenstände bei einer Veräußerung für diese in den von ihr erreichbaren Marktbereichen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (eigene Versteigerung, Freihandverkauf…
weitere GZ. RV/5300006/2016 RV/5300012/2016 RV/5300013/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dr. Ernst Grafenhofer und Franz Rabeder in…
…nach § 13 Abs. 2 zweiter Satz GebG nicht aus "Verkäufen" abgeleitet werden. Bei einer Mehrzahl von Verkäufen hat die Abgabenbehörde- unter der Voraussetzung, dass diese Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu Stande gekommen sind (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 46…
…angeboten, geplant, organisiert, ausgeführt bzw. abgerechnet werden, mit welchen das Unternehmen am allgemeinen Geschäftsverkehr teil nimmt, welche also den Unternehmensgegenstand bilden. Einer tatsächlichen Geschäftstätigkeit liegen Willensentscheidungen des Unternehmers oder seiner Vertretungsorgane bzw. allenfalls auch von diesen beauftragter Dritter zugrunde, die sich auf den Unternehmensgegenstand beziehen…
…Februar 1996 über brutto insgesamt 829.440 S keinerlei Einbringungsmaßnahmen gesetzt worden, auch sind die Forderungen nie eingemahnt worden. Im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wäre es nach Ansicht des UFS undenkbar, dass ein Unternehmer über Jahre hinweg keinerlei Maßnahmen setzt, um seine Forderungen gegenüber dem Leistungsempfänger einzutreiben…