…September 1999 konnte vom geprüften Unternehmer nicht schlüssig nachgewiesen werden, welche Tätigkeiten Frau BT im geprüften Betrieb erledigt hat. Ab diesem Zeitpunkt sei das Dienstverhältnis nicht anzuerkennen und die Gehaltsaufwendungen daher außerbilanziell hinzuzurechnen." Dazu sei auszuführen, dass Frau BT vom 10. Juli 1967 bis 28…
14.8a Nichtabzugsfähige Aufwendungen für "Gehälter" über 500.000 Euro Rz 4852a: Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 sieht ein Abzugsverbot für Aufwendungen für "Gehälter" vor, soweit diese den Betrag von 500.000 Euro jährlich übersteigen. Das Abzugsverbot kommt somit auf…
18.1.821.1.8 Aufwendungen für Entgelte gemäß § 20 Abs. 1 Z 7 und Z 8 EStG 1988 (§ 12 Abs. 1 Z 8 KStG 1988) Rz 1266aa: Die in § 20 Abs. 1 Z 7 und 8 EStG 1988 vorgesehenen Abzugsverbote iZm Entgelten über 500…
…Angehörigen abgeschlossenen Dienstvertrag im Stundenausmaß der Normalarbeitszeit werden folgende Entgelte vereinbart: a) 70% des entsprechenden Kollektivvertrages; b) 10.000 SEuro jährlich. Es ist wie folgt vorzugehen: a) Anerkennung der Gehaltsaufwendungen in der tatsächlichen Höhe (kein Ansatz eines "angemessenen" - höheren - Kollektivvertragslohnes); b) keine Anerkennung als Betriebsausgaben…
13.6.2.3 Scheinaufwendungen zu Gunsten des Anteilsinhabers Rz 640: Ein bloß formeller geschäftlicher Rechtsgrund ist dann gegeben, wenn einer gültigen formgerechten Vereinbarung seitens des Eigentümers keine Erfüllung folgt, wohl aber das vereinbarte Entgelt als verrechnet und von der juristischen Person als Aufwand geltend…
1. Einkünftezurechnung und Fragestellungen beim Fruchtgenuss 1.1. Bezughabende Normen und Richtlinien samt Randzahlen § 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 111 ff 1.2. Sachverhalt Im Rahmen des ESt-Workshops des Salzburger Steuerdialoges 2015 wurde intensiv über Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einkünftezurechnung bei Fruchtgenussrechten…
5.9.17 Kontoführungskosten Rz 368: Kontoführungskosten (einschließlich Kosten für Scheck- bzw. Bankomatkarte), die das Gehaltskonto eines Arbeitnehmers betreffen, sind keine Werbungskosten (Aufteilungsverbot). Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Einrichtung eines Gehaltskontos verlangt. Kontoführungskosten können nur dann als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn sie ein…
5.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen Rz 1166: In folgenden Fällen wurden beispielsweise Vergütungen an nahe Angehörigen von der Rechtsprechung nicht anerkannt: Rz 1167: Abfertigung Abfertigung, die an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet wird (VwGH 1.12.1992, 89/14…
5.9.7 Bürgschaften Rz 338: Aufwendungen eines Arbeitnehmers aus einer zu Gunsten des Arbeitgebers übernommenen Bürgschaft können Werbungskosten sein, wenn die Bürgschaftsübernahme beruflich veranlasst war. Eine berufliche Veranlassung kann insbesondere im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen anzunehmen sein. Die Übernahme von Verpflichtungen einer GmbH durch einen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des Bf***, D-Bf-Adr*** vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend…
9.1.3.25 Sachbezüge (Sachleistungen) Rz 666: Sachbezüge (zB Dienstwohnung Rz 149 ff, Dienstwagen Rz 168 ff, Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüsse Rz 204 ff) sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, soweit nicht eine entsprechende Steuerbefreiung gemäß § 3 EStG 1988 (zB Verpflegung am Arbeitsplatz Rz 93 ff) vorgesehen ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vertreten durch Schrottenbaum & Partner, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, 6900 Bregenz, Brosswaldengasse 12, vom 14. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 7. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
5.9.15 Haftung Rz 366a: Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge und Abgabenschulden der GmbH sind grundsätzlich Werbungskosten, weil sie mit seiner Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang stehen. Solche Haftungsinanspruchnahmen können auch Geschäftsführer von GmbH…
5.4.6.2.5 Gewährung von weiteren Vergütungen neben dem Grundlohn 5.4.6.2.5.1 Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung Rz 1161: Leben die Vertragspartner im gemeinsamen Haushalt, so stellen derartige "freiwillige Sozialleistungen" im Hinblick auf § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 selbst…
Sachbezüge Rz 1629: Sachbezüge von Arbeitnehmern sind grundsätzlich Betriebsausgabe (Lohnbestandteil). Bezüglich naher Angehöriger siehe Rz 1161 ff. Sachwalterschaft, gerichtliche Erwachsenenvertretung Rz 1629a: Abzugsfähig ist die Verwaltung von Betriebsvermögen (auf Grund gesetzlicher oder letztwilliger Anordnungen), nicht aber die Kosten von Erbschaftsstreitigkeiten. Sanierungskosten Rz 1630: Vorzeitig anfallende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Vertr., gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 28. April 2014, betreffend Einkommensteuer 2010 bis 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Vorname_Bw Familienname_Bw, PLZ_Familienwohnort_neu Familienwohnort_neu, Straße_Nr_neu, vom 2. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Peter Staudinger, vom 14. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008…
…der den weltweiten Vertrieb von Pharmazeutika besorgt, tätig, dann sind die Lohn- und Gehaltsaufwendungen dieser Mitarbeiter nur mit jenem Teil in Österreich gewinnmindernd als Betriebsausgabe abzugsfähig, als dieser auf die Mitarbeiterdienstleistungen zugunsten der Zweigniederlassung entfällt. Nur insoweit bilden sie damit den Ausgangswert für die Berechnung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen des AAA, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 4. März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 und betreffend Vorauszahlung an Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht…