…zu berücksichtigen, auch wenn es sich dabei um Teile des von der belangten Behörde vorgelegten Aktes handelt. Die oa Beweisanträge werden somit abgelehnt. 4. Rechtliche Beurteilung 4.1. Zu Spruchpunkt I. 4.1.1. Gegenstand des Erwerbsvorganges § 201 Abs 1 BAO lautet: "Ordnen die Abgabenvorschriften…
…Urkunde über den Erwerb des Grundstücksanteils erteilt hat, ist erst im Zuge der nach der erfolgten Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durchgeführten Ermittlungen durch die belangte Behörde hervorgekommen. Dabei handelt es sich nach der Rsp des VwGH um ein wesentliches Indiz dafür, dass Gegenstand des Erwerbsvorganges iSd …
…zu erkennen, dass der Bf. das Grundstück nur in bebautem Zustand erhalten hätte oder eine bestimmte Firma hätte beauftragen müssen um die Liegenschaft zu erhalten. Gegenstand des im Beschwerdefall vorliegenden Erwerbsvorganges waren nach dem Ergebnis des Beweisverfahrens, wonach die Grundstücke nicht von ***40*** bereitgestellt, vermittelt…
…Urkunde über den Erwerb des Grundstücksanteils erteilt hat, ist erst im Zuge der nach der erfolgten Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durchgeführten Ermittlungen durch die belangte Behörde hervorgekommen. Dabei handelt es sich nach der Rsp des VwGH um ein wesentliches Indiz dafür, dass Gegenstand des Erwerbsvorganges iSd …
…des Hauses geeigneten Grundstücks ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang besteht, ist davon auszugehen, dass auch der Werkvertrag über die Errichtung des Hauses in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen ist (vgl zB auch VwGH 18.6.2002, 2001/16/0437; 29.7.2004, 2004/16/0053). Gegenstand des…
…könnten, ist dem der eindeutige Inhalt des § 12 des Bauwerkvertrages entgegenzuhalten, wonach Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform bedürfen und dies auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis gilt. Da sich somit der gegenständliche Erwerbsvorgang auf ein letztlich bebautes Grundstück bezogen hat…
…einheitlicher Vertrag anzusehen, so ist grunderwerbsteuerrechtlich Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, § 1 GrEStG 1987, Rz 117b). Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbsvorganges ist somit der Zustand des Grundstückes entscheidend, in dem dieses…
…in welchem das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorganges gemacht worden ist (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, § 1 Rz 117b und § 5 Rz 92, und die dort wiedergegebene Rechtsprechung). Ist der Grundstückserwerber an ein bestimmtes, durch die Planung des Verkäufers oder eines mit…
…in welchem das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorganges gemacht worden ist (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, § 1 Rz 117b und § 5 Rz 92, und die dort wiedergegebene Rechtsprechung). Ist der Grundstückserwerber an ein bestimmtes, durch die Planung des Verkäufers oder eines mit…
…in welchem das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorganges gemacht worden ist (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, § 1 Rz 117b und § 5 Rz 92, und die dort wiedergegebene Rechtsprechung). Ist der Grundstückserwerber an ein bestimmtes, durch die Planung des Verkäufers oder eines mit…
…der Treuhandabwicklung des Kaufpreises und der Anzeige des Erwerbsvorganges zur Grunderwerbsteuerbemessung handelt es sich zwar um Angelegenheiten, die mit dem Grundstückserwerb zusammenhängen und enthält damit der Werkvertrag Hinweise auf den Liegenschaftserwerb. Geht man allerdings davon aus, dass der Werkvertrag erst nach Abschluss des Kaufvertrages über…
…iSd § 1 Abs. 2 GrEStG verwirklicht wurde, ist nicht Gegenstand des angefochtenen Bescheides und somit nicht Sache der gegenständlichen Berufungsverfahren vor dem unabhängigen Finanzsenat. Ein allenfalls verwirklichter gesonderter Erwerbsvorgang iSd § 1 Abs. 2 GrEStG zwischen den Verkäufern und Herrn X schließt aber nicht aus, dass…
…92/16/0144 und VwGH 21.3.2002, 2001/16/0429). Gegenstand des Erwerbsvorganges ist ein Grundstück in bebautem Zustand auch dann, wenn zwischen den Verträgen ein so enger sachlicher Zusammenhang besteht, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhält…
…92/16/0144 und VwGH 21.3.2002, 2001/16/0429). Gegenstand des Erwerbsvorganges ist ein Grundstück in bebautem Zustand auch dann, wenn zwischen den Verträgen ein so enger sachlicher Zusammenhang besteht, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhält…
…hier auf der Geltendmachung des Rückverkaufsrechtes. Nach § 1071 ABGB sind auf das vom Käufer ausbedungene Recht, die Sache dem Verkäufer wieder zurückzuverkaufen, die für den Wiederkauf erteilten Vorschriften anzuwenden. Es ist daher auch bei der grunderwerbsteuerlichen Beurteilung der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges auf Grund eines Rückverkaufrechtes…
…vom 6.6.2016 sei dem Finanzamt (nach telefonischer Rücksprache) daher eine Korrektur der Begründung des Antrags bekannt gegeben worden. Der Antrag gemäß § 17 Abs 1 Z 2 GrEStG selbst, nämlich die Steuer nicht festzusetzen, da der Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wurde…
…Wert des Grundstückes zu berechnen. Im Falle des § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG ist gemäß § 6 Abs. 1 GrEStG der Einheitswert anzusetzen, wenn das Grundstück, das Gegenstand des Erwerbsvorganges ist, eine wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) bildet. Maßgebend ist der Einheitswert, der auf den dem Erwerbsvorgang…
…Charakter von Umsatzsteuern haben.' Somit steht einer gleichzeitigen Belastung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer Nichts entgegen. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Da Gegenstand des Erwerbsvorganges ein Grundstück mit saniertem und ausgebautem Gebäude war…
…unmittelbaren Zusammenhang stehen (Kosten für Hausverwaltung, steuerliche Beratung usw.). Da Gegenstand des Erwerbsvorganges ein Grundstück mit saniertem und ausgebautem Gebäude war, sind auch die für den Ausbau und die Sanierung angefallenen Kosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer miteinzubeziehen. Die Gegenleistung setzt sich hier zusammen aus…
…Bei der abgabenrechtlichen Beurteilung des Erwerbsvorganges kommt es somit darauf an, welche Sache in welchem Zustand nach dem Willen der Vertragsparteien verkauft bzw. gekauft werden soll. Wird ein Grundstück veräußert, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll, kann somit Gegenstand des Kaufvertrages auch das zu…