… 91 Abs. 2 FinStrG wird im ordentlichen Untersuchungsverfahren von der Finanzstrafbehörde entsprechend zu prüfen und zu entscheiden sein. Da die Beschlagnahme der Waren ohne schriftliche Anordnung der zuständigen Finanzstrafbehörde bei Gefahr in Verzug zu Recht erfolgt ist, war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Anmerkung: die…
…gemäß § 89 Abs. 2 FinStrG in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Gefahr in Verzug 200 Stück Zigaretten der Marke Prima und 200 Stück Zigaretten der Marke Prima light. Am selben Tag gab der Bf. gegen diese Beschlagnahme eine als Einspruch bezeichnete Beschwerde zur Post…
…1 FinStrG als Rechtsgrundlage für die Gründe einer Beschlagnahme. Der Wille der Zollorgane war jedoch eindeutig auf eine Beschlagnahme bei Gefahr in Verzug gerichtet. Die Beschlagnahme der Goldschmuckstücke ohne schriftliche Anordnung der zuständigen Finanzstrafbehörde ist somit zu Recht erfolgt, sodass spruchgemäß zu entscheiden war. Eine…
…Bundespolizeidirektion Schwechat jedenfalls gegeben gewesen. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die Beschlagnahme der 27 Stangen bzw. 5.400 Stück Zigaretten ohne schriftliche Anordnung der dafür zuständigen Finanzstrafbehörde wegen Gefahr in Verzug durch die Organe der Bundespolizeidirektion Schwechat als Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gem. § 89 Abs…
…der Finanzstrafbehörde. Die Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 2 FinStrG beim Beschuldigten bei Gefahr in Verzug ohne schriftliche Anordnung der zuständigen Finanzstrafbehörde ist zu Recht erfolgt. Angesichts der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Amtshandlung die Behörde davon ausgehen durfte, dass es sich um vom Beschwerdeführer für…
In dieser Niederschrift sind - wie im Bescheid nach Abs. 1 - die Voraussetzungen der Beschlagnahme zu begründen und außerdem die Gründe, aus welchen Gefahr im Verzug angenommen wurde, anzugeben (VwGH 26.1.1989, 88/16/0199; vgl. diesbezüglich die Erläuterungen zur Regierungsvorlage, 668 dBStenProtNR XVI. GP…
…Sachverhaltes durchaus der Verdacht, dass hier (auch) unverzollte Schmuckstücke - ohne sie einem Zollverfahren zu unterziehen - in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden hätten sollen. Eine Rückwareneigenschaft der Schmuckstücke konnte zum Zeitpunkt der Amtshandlung nicht abschließend geprüft werden. Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug: Gemäß § 89 Abs…
…Personen durch einen Rechtsanwalt vertreten, welcher umgehend mit der Behörde in Kontakt trat. Weshalb eine Veränderung oder Verheimlichung der Beweismittel stattfinden sollte oder die Beweismittel entzogen werden sollten, ist nicht nachvollziehbar. Gefahr in Verzug lag schon aufgrund der Tatsache nicht vor, dass am 07.09…
…Einzelaufträge, die nicht in der Funktionsbeschreibung erwähnt sind, durchzuführen. Auch ohne die ausdrückliche Weisung einer vorgesetzten Funktion ist jede/r MitarbeiterIn verpflichtet, nicht in der Funktionsbeschreibung enthaltene Aufgaben zu übernehmen, sofern Gefahr in Verzug ist. In Abwägung des betrieblichen Interesses ist jeder Mitarbeiter angehalten, zu…
…Rückkehr in den Haushalt der Mutter sei "bis dato" nicht erfolgt. 2) Sachverhalt: Für das in Rede stehende minderjährige Kind wurde über Veranlassung der zuständigen Behörde im Mai 2008 der Kindesmutter wegen Gefahr in Verzug die Obsorge entzogen und das Kind nach kurzfristigen Aufenthalten in…
…von den Finanzämtern zu vollziehenden Rechtsvorschriften sowie die in diesen Rechtsvorschriften vorgesehene Durchführung von Maßnahmen bei Gefahr in Verzug, c) die Durchführung von Abgabensicherungsmaßnahmen nach den Vorschriften der BAO und der Abgabenexekutionsordnung - AbgEO, BGBl. Nr. 104/1949, bei Gefahr im Verzug, d) die Durchführung von…
…wenn Gefahr in Verzug ist. Fest steht, dass vor Festsetzung der Zwangsstrafe die Beschwerdeführerin mittels Erinnerung aufgefordert wurde, die Anzeige des Kauf- und Übergabsvertrages über FinanzOnline durch einen Rechtsanwalt/Notar zu veranlassen. In dieser Erinnerung wurde auch angedroht, dass gemäß § 111 BAO eine Zwangsstrafe in…
…4 und 89 Abs. 1 FinStrG. Der darauf folgende Absatz über die "Gründe für die Annahme von Gefahr in Verzug" wurde durchgestrichen. Der Bf. unterfertigte die Tatbeschreibung. Am selben Tag wurden die beschlagnahmten Uhren der Verwahrstelle des Zollamtes Wien übergeben und dort unter der Nummer…
…vorgehalten wurden, hätte die erste Instanz feststellen müssen, dass die Räumlichkeiten nicht widerrechtlich benutzt worden seien, sondern hätten zweimal auf Grund von Gefahr in Verzug geöffnet werden müssen. Nur aus diesem Grund habe es gebrochene Siegel gegeben, die wiederhergestellt hätten werden müssen. Es hätte die…
…rasche Instandsetzung umgehend erfolgen, wobei jedoch Gefahr in Verzug nicht gesehen werden könne. Als Ursache für das gegenständliche Schadensbild ließen sich zwei mögliche Ursachen eventuell auch deren Kombination ableiten: 1) Die erste Ursache liege im Kippen der Mauer aufgrund der ungenügenden geometrischen Ausbindung, d.h…
…unter Androhung der Zwangsstrafe mit Setzung einer angemessenen Frist zur Einbringung der von ihm verlangten Leistung aufgefordert werden. Die Aufforderung und die Androhung müssen schriftlich erfolgen, außer wenn Gefahr in Verzug ist. Die im § 111 Abs. 2 BAO vorgesehene Androhung der Zwangsstrafe ist kein Bescheid…
…2026) § 152 FinStrG Rz 13. Soweit es fallgegenständliche Finanzstrafagenden anbelangt, ist festzuhalten, dass nach einer Beschlagnahme bei Gefahr in Verzug eine weitere, allenfalls bescheidmäßige Erledigung über diesen Sachverhalt im Finanzstrafgesetz nicht vorgesehen ist. Über die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme ist von der Finanzstrafbehörde zu entscheiden, sodass…
…Weiters wird behauptet, dass in Österreich keine Erledigungen iZm dieser Tätigkeit erbracht werden. Dies scheint nicht glaubhaft, vor allem da im Zuge der Bp auch vorgebracht wurde, dass es Aufträge gab, bei denen Gefahr in Verzug war und die Auftragsvergabe zumeist telefonisch erfolgte. Wie und…
…unter Androhung der Zwangsstrafe mit Setzung einer angemessenen Frist zur Einbringung der von ihm verlangten Leistung aufgefordert werden. Die Aufforderung und die Androhung müssen schriftlich erfolgen, außer wenn Gefahr in Verzug ist. Die im § 111 Abs. 2 BAO vorgesehene Androhung der Zwangsstrafe ist kein Bescheid…
…unter Androhung der Zwangsstrafe mit Setzung einer angemessenen Frist zur Einbringung der von ihm verlangten Leistung aufgefordert werden. Die Aufforderung und die Androhung müssen schriftlich erfolgen, außer wenn Gefahr in Verzug ist. Die im § 111 Abs. 2 BAO vorgesehene Androhung der Zwangsstrafe ist kein Bescheid…