Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und…
…und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Die Abgabenschuld entsteht nicht erst nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens oder gar erst mit Zustellung des Abgabenbescheides, sondern unabhängig davon gem. § 4 BAO sobald der Tatbestand verwirklicht ist…
…der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben ergibt sich, dass nur durch die Sofortmaßnahme dem öffentlichen Interesse an der Abgabeneinbringung Rechnung getragen werden konnte. Die berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen, welche nach dem Berufungsvorbringen dahingehend verletzt wurden, dass weitere Aufträge aufgrund der Pfändungsmaßnahmen des…
…sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfen, selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226) an den Abgabenpflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung zu begegnen. Im Berufungsverfahren ist…
…einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen kann die Abgabenbehörde nach Entstehen des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) einen Sicherstellungsauftrag erlassen (§ 232 BAO). Eine Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgabe/der Abgaben ist zu befürchten, weil aufgrund der Höhe…
…0045, ausgesprochen, dass die Ausführungen des angefochtenen Bescheides auch ohne den Hinweis auf die Verbringung von Vermögen nach Chile die Annahme einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben zu stützen vermögen. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass über das Vermögen des Bw…
…näherungsweisen Ermittlung der vorläufigen Abgabenschuld im Sicherstellungsverfahren. Insgesamt gesehen lagen im vorliegenden Fall daher ausreichende Anhaltspunkte für die Entstehung der im Sicherstellungsauftrag angeführten Abgabenansprüche und auch deren voraussichtliche Höhe vor. Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt weiters eine Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe…
…an der Einbringung der Abgaben unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände abzuwägen. Aus der zwingenden Tatbestandsvoraussetzung der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben ergibt sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, dass nur durch die Sofortmaßnahme dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben…
…Frage, ob eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben gegeben sei, werde auf die übereinstimmende Auffassung von Lehre und Rechtssprechung hingewiesen, wonach eine solche jedenfalls dann vorliege, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalls geschlossen werden müsse…
…Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände abzuwägen. Aus der zwingenden Tatbestandsvoraussetzung der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben ergibt sich nach der Judikatur des…
…weil aufgrund der durchgeführten Ermittlungen festgestellt worden sei, dass Einkünfte nicht ordentlich erklärt und die Umsätze nicht bekannt gegeben worden wären. Es bestehe daher der begründete Verdacht einer Abgabenhinterziehung, was eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringlichkeit annehmen lasse. Aus der Vermögenslage des Abgabenschuldners müsse…
…9.2001, 98/15/0193). Rz 1457: Ein Vollstreckungsbescheid hat (ebenso wie ein Sicherstellungsauftrag) die Gründe, welche für die Annahme einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung maßgebend sind, im Einzelnen anzuführen. Rz 1458: Eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung iSd § 230 Abs. 7 BAO…
…sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfen, selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226) an den Abgabenpflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung zu begegnen. Die Erlassung eines…
…an der Einbringung der Abgaben unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände abzuwägen. Aus der zwingenden Tatbestandsvoraussetzung der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben ergebe sich nach Auffassung des VwGH, dass nur durch die Sofortmaßnahme dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben…
…94/17/0122). Aus der zwingenden Tatbestandsvoraussetzung der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben ergibt sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, dass nur durch die Sofortmaßnahme dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben Rechnung getragen werden kann. Die berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen werden…
…08.2017 einen Sicherstellungsauftrag. Ein solcher hat zwar eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Abgabeneinbringung zur Voraussetzung, nicht aber vom Abgabenschuldner selbst gesetzte Gefährdungshandlungen (Ritz, BAO 6 , § 232 Tz 6). Darüber hinaus erstattete das Finanzamt Anzeige an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung nach …
…der Abgabenpflichtige der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten wird, rechtfertigen ebenso wie eine erhebliche Verschuldung des Abgabenpflichtigen, die einen Zugriff anderer Gläubiger auf sein Vermögen befürchten lässt, eine Maßnahme nach § 232 BAO. Gegen die Annahme einer Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit der…
…der Abgabenpflichtige der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten wird, rechtfertigen ebenso wie eine erhebliche Verschuldung des Abgabenpflichtigen, die einen Zugriff anderer Gläubiger auf sein Vermögen befürchten lässt, eine Maßnahme nach § 232 BAO. Gegen die Annahme einer Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit der…
…ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH 27.8.1998, 98/13/0062). Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt somit die Entstehung eines noch nicht vollstreckbaren Abgabenanspruches sowie die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus.…
…insgesamt auf eine Gefährdung der Eindringlichkeit der Abgaben gerichtet sei. Zur rechtlichen Würdigung verwies das Finanzamt auf Lehre und Rechtsprechung (Stoll, BAO, 577, sowie die dort zitierte Judikatur), wonach eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung von Abgaben u.a. bei drohendem Konkurs oder Ausgleichsverfahren…