…Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr. Friedrich Prodinger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen GS, ehem. Gastwirtin, geb. am xxxx, whft. in XXX, vertreten durch Mag. Alfred Holzinger, Wirtschaftstreuhänder…
…Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Mag. Bernadette Reichl und Mag. Anton Möslinger-Gehmayr als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen ME, ehem. Gastwirtin, geb. xxx, XXXX, vertreten durch Schöpf Maurer & Bitschnau, Rechtsanwälte, 5020 Salzburg…
…Kunden auswärts" zu verrechnen, sodass bei allfälligen Anfragen oder Erhebungen des Fiskus über die von den Kunden getätigten Einkäufe diese speziellen Einkäufe nicht offengelegt werden würden. F nahm - wie andere Gastwirte bzw. Lokalbesitzer auch - die gebotene Gelegenheit wahr und entschied sich, einen Teil der für…
Anders verhält es sich jedoch in Bezug auf die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, für welche grundsätzlich auch die obigen Ausführungen gelten, aber anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz eine Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den…
…Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Franz Rabeder und Mag.pharm. Christoph Vigl in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Köchin und ehem. Gastwirtin, whft. XXX, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a, § 38…
…Die einkommensteuerliche Behandlung des Sanierungsgewinnes erscheint als Spezialwissen, welches der Gastwirtin im Zeitpunkt der Versäumung der gesetzlichen Erklärungsfrist und auch danach mangels entsprechender Anhaltspunkte in der gegebenen Aktenlage trotz einer ihr in eigener Sache bekannten Entscheidung des Berufungssenates I der damaligen Finanzlandesdirektion für Oberösterreich, GZ…
…worden, wobei das Unternehmen vorerst fortgeführt wurde. Mit Beschluss vom 12. März 2015 wurde die Schließung der Gastwirtschaft der Beschuldigten angeordnet. Aus dem Insolvenzverfahren beim Landesgericht Linz wurde an das Finanzamt als Insolvenzgläubiger keine Quote ausbezahlt. Im nachfolgenden Schuldenregulierungsverfahren beim Bezirksgericht XX zu GZ. kkx1…
…Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geborene B, geb. xxxxx, ehem. Gastwirtin, whft. XXX, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftstreuhänder, Marktplatz 2, 4650 Lambach, als Verfahrenshelfer, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß …
…spekulativ gesehen - entsprechende Lebensumstände eintreten würden, z.B. ein entsprechender Bedarf zur Fortführung der Gastwirtschaft ihres Ehemannes, bei welchem sie bereits als Köchin tätig ist. Auch der Aspekt einer nunmehr geständigen Verantwortung der Beschuldigten ist zu relativieren, weil diese späten Einlassungen nicht mehr entscheidend zur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde der Bf, AdresseBf, gegen die Bescheide des FA vom 05.09.2012, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2006 bis 2011 sowie betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für 1-3/2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
…wisse sie derzeit noch nicht. Sie gehe nicht davon aus, dass sie weiterhin als Gastwirtin tätig sein werde. Aufgrund ihrer privaten Verpflichtungen wolle sie eher einen Job ausüben, bei dem sie nur acht Stunden am Tag arbeiten müsse und nicht so viel wie jetzt. Zur…
…worden war, weil sie in der von ihr bzw. der W OEG betriebenen Gastwirtschaft massive Schwarzumsätze getätigt hatte (Finanzstrafakt des Finanzamtes Linz betreffend die Beschuldigte), wurde W mit Erkenntnis des Spruchsenates III als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Februar 2005…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Christian Nemeth als weitere Mitglieder des Senates in…
…860,-- + 2000: S 41.840,--) bewirkt, indem sie in ihren steuerlichen Rechenwerken betreffend ihre Gastwirtschaften Erlöse im Ausmaß von S 80.000,-- (1998), S 175.000,-- (1999) und S 125.000,-- (2000) verheimlicht hat, wodurch obgenannte bescheidmäßig festzusetzende Abgaben in genannter Höhe zu niedrig festgesetzt…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux, sowie die Laienbeisitzer Mag. Anton Möslinger-Gehmayr und Mag. Bernadette Gromaczkiewicz als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Ing. Josef Peterseil und Dr. Ernst Grafenhofer als weitere Mitglieder des…
…die fachkundigen Laienrichter Mag. Anton Möslinger-Gehmayr und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. vvvvv, und 2. B, geb. wwww, beide Gastwirte, whft. XXX, vertreten durch Dr. Raimund Danner, Rechtsanwalt, Nonntaler Hauptstraße 46A, 5020 Salzburg, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs…
Blendet man aber als solcherart notwendige Konsequenz die Rechtsfigur eines fortgesetzten Deliktes aus, ist für sämtliche verfahrensgegenständliche Fakten mit Ausnahme der Verkürzungen an Umsatz- und Einkommensteuer betreffend das Veranlagungsjahr 2005 eine absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG eingetreten: So sind zuletzt die…
…Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. P.H., in der Finanzstrafsache gegen D.I., W., Gastwirtin, vertreten durch A.W., Wirtschaftstreuhänder, S., über die Beschwerde der Beschuldigten vom 13. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes T…
…Finanzamt gerichtet war und in welchem Behauptungen aufgestellt worden seien, dass der Einschreiter/Verdächtige/Nebenbeteiligte Bf. öfters "schwarz" einer Beschäftigung nachgegangen sei. Auf Grund dieses Schreibens habe das Finanzamt ein Auskunftsersuchen an die Gastwirtin K. übermittelt, welches eine Verfolgungshandlung nach § 14 Abs.3 FinStrG darstelle…