…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Im Rahmen der Außenprüfung beim Beschwerdeführer, der einen ***Z*** Gastronomiebetrieb führt, stellte die belangte Behörde fest, dass die Buchhaltung aus folgenden Gründen nicht ordnungsgemäß sei: Mängel der technischen Aufzeichnungssysteme: Die eingesetzte elektronische Registrierkasse habe nicht den Anforderungen des § 131 Abs…
…indiziere die Ordnungsmäßigkeit der ursprünglichen Steuererklärungen. Es sei zudem stets boniert worden, was bereits aus Gründen der Personalkontrolle in den Gastronomiebetrieben unverzichtbar gewesen sei. Hinsichtlich der X-Zwischensummen-Kurzberichte brachte der Vertreter des Bf. vor, dass deren Zuordnung zum Betrieb ,Restaurant ***R***' nicht zweifelsfrei möglich…
…angeschaffte Registrierkasse wurde laut belangter Behörde "verstaubt, unverwendet und noch originalverpackt hinter der Schank" vorgefunden. Am 2.5.2019 erfolgte eine Betriebsbesichtigung des Cafés, bei der auch der Bf als Angestellter der "Neuübernahme-GmbH" (***8*** Gastronomiebetriebs GmbH, Alleingesellschafter-Gf ***9***, Sohn des Bf) anwesend war…
…zu diesem Zeitpunkt für uns nicht erkennbar, dass die seitens der BP vorgenommene Kalkulation derart mangelhaft ist. Erst nach Bescheidausfertigung und genauer Nachkalkulation unsererseits (Kalkulation erfolgte mit den in Gastronomiebetrieben üblichen Aufschlägen, üblichen Eigenverbrauch und Schwund und "Einladungen") wurde festgestellt, dass die Sicherheitszuschläge ungerechtfertigt sind.…
Vom steuerlichen Vertreter wurde in der Beschwerde vom 28.09.2016 diesen Feststellungen lediglich entgegengehalten, dass die Buchhaltung jedenfalls ordnungsgemäß und vollständig sei und dass sich alle Buchungsvorgänge nachvollziehen lassen würden. Die Daten seien der Betriebsprüfung elektronisch zur Verfügung gestellt worden. Er könne nicht nachvollziehen…
…Nachkalkulation vorzunehmen. Dies bei einem Betrieb in Form eines Adventstandes, der sich von einem klassischen Gastronomiebetrieb naturgemäß stark unterscheidet. Dass sich das Finanzamt bei der Nachkalkulation mit den wahren wirtschaftlichen Verhältnissen unzureichend auseinandergesetzt hat, zeigt auch die Formulierung in der BVE zu Tz 11, wo…
Die getätigten Aufwendungen sind nicht strittig. Auch die Erhöhung des Wareneinsatzes um 99 Euro/Jahr kann übernommen werden, da zwar für Kaffee, Kakao und Tee weniger Wareneinsatz angesetzt wurde, so jedoch der Schnapseinkauf berücksichtigt wird. [...] Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, R3 und R4 im Beisein der Schriftführerin SF in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch StV, über die Beschwerde vom 29.4.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde…
Zum Anderen wurden laut Vorhaltsbeantwortung vom 27.11.2018 Z-Abschlüsse zweier Standorte übermittelt. Die Summe dieser Abschlüsse entspreche - so die Bf. - auch den Einnahmen im Kassenbuch. Auf diesen "Z-Abschlüssen" ist aber ebenso wenig ersichtlich, aus welchem System bzw. welcher Datenbank sie herrühren und…
…umfasst sein, und es darf nicht mehr als die Hälfte der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken vorgesehenen Verabreichungsplätze in Räumen gelegen sein, in denen das Rauchen gestattet wird." Nach dieser Bestimmung musste also in einem Gastronomiebetrieb, der über mehrere Räumlichkeiten verfügte, von Ausnahmen…
… VwGH 29.1.2004, 2000/15/0144; VwGH 22.11.2006, 2006/15/0033). Bei einem Gastronomiebetrieb handelt es sich um eine solche ortsgebundene Tätigkeit (vgl Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2015, § 24 Rz 17). Nicht entscheidend ist eine allfällige Übernahme eines Warenlagers oder von Personal…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vom 27. April 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch A und durch B, vom 12. April 2006 betreffend Einkommensteuer der Jahre 2001, 2002 und 2003 sowie Umsatzsteuer der…
Der Referent merkte diesbezüglich an, dass sich in der Beilage zum Betriebsprüfungsbericht eine Kopie der Rechnungsnummer 5353 befinde. Weiters führte der Prüfer aus, dass zusätzlich noch die Schwankungen zwischen den Monatslosungen und den Warengruppen, die von der Bw. nicht erklärt werden hätten können, festgestellt worden…
…Bw. entstammte dem Restaurantbetrieb. Die Bw. übernahm im Dezember 2004 von der Firma BBGES den vier Gasträume mit insgesamt 100 Plätzen umfassenden Gastronomiebetrieb am Standort Wien. Im Zuge einer ursprünglich den Zeitraum Jänner bis Juli 2005, später ausgedehnt auf den Zeitraum Jänner bis September 2005…
…Lohnaufwand betreffenden Feststellungen der Betriebsprüfung, dass der Mindespersonalbedarf der Bw. bezogen auf die Öffnungszeiten des Gastronomiebetriebes - eine Küchenkraft, ein Kellner sowie eine Hilfskraft - im Zeitraum Jänner 2005 bis September 2005 zu mehr als 55 % nicht in deren Buchhaltung erfasst wurde. Dieser Prozentsatz ergibt sich aus…
Was die Höhe des Sicherheitszuschlages betrifft, ist zunächst auszuführen, dass diese auf Grund des Umstandes, dass die sachliche Richtigkeit des Rechenwerkes der Bw. in Anbetracht der oben dargelegten Umstände in keiner Weise nachvollziehbar bzw. überprüfbar ist, nach Auffassung des UFS als moderat zu bezeichnen ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.., L-Straße, vertreten durch Vertreter, vom 19. Juni 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 23. Juni 2000, StN, betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer jeweils für die Jahre 1995, 1996 und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Vertreter, vom 21. Juli 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 und Purkersdorf vom 23. Juni 2000, St.Nr. betreffend Umsatz- und Einkommensteuer jeweils für die Jahre 1995, 1996…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Roland Wagerer, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 21. und 22. Bez. betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Umsatzsteuer, Abgabe von alkoholischen Getränken, Einkommen- und Gewerbesteuer für die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Haftung gemäß § 14 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag |…