11.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Gde Lh, SB XXX, vertreten durch Dr. JP, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, Gd F, H 37, vom 18. Februar 2004, vom 29. März 2004 sowie vom 18. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes F, vertreten…
In der gegen diesen Körperschaftsteuerbescheid 2002 vom 4. März 2004 erhobenen Berufung vom 29. März 2004 brachte die steuerliche Vertreterin der Bw. unter Verweis auf den Berufungsschriftsatz vom 18. Februar 2004 im Wesentlichen noch vor, dass die steuerliche Absetzbarkeit einer Rückstellungsbildung für Pensionszusagen nach den…
Das Element der Schriftlichkeit war auf Grund der entsprechenden Dokumentation der Zusagen ohne Zweifel gegeben. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zusage erwarben die Berechtigten verbindliche Rechtsansprüche auf künftigen Pensionsbezug. Es musste daher zunächst grundsätzlich von rechtsverbindlichen Zusagen ausgegangen werden. Zu den in der gegenständlichen Vereinbarung…
…Bemessung der Grundlagen für die Höhe der Zollschuld waren für die getroffene Entscheidung unerheblich, weil in diesem Verfahren ausschließlich die Gültigkeit des Rechtsmittel- und Erstattungsverzichts zu beurteilen war und nicht die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Erstattung im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens oder einer solchen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Ing. RM in S, vertreten durch die Steuerberatungskanzlei Steuerberatung GmbH in K, vom 11. Mai 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz-Urfahr vom 14. März 2000 betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des P.W., W., vom 11. November 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Flughafen Wien vom 9. November 2005, Zl. 206/10080/2005-2, betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
…Der in der Beschwerdeschrift angekündigte, aber letztlich nicht vorgelegte Ankaufsbeleg war für die getroffene Entscheidung unerheblich, weil in diesem Verfahren ausschließlich die Gültigkeit des Rechtsmittel- und Erstattungsverzichts zu beurteilen war und nicht die Frage, ob die Abgabenvorschreibung als solche rechtsrichtig erfolgte. Die Berufung vom 17…
…Der in der Beschwerdeschrift angekündigte, aber letztlich nicht vorgelegte Ankaufsbeleg war für die getroffene Entscheidung unerheblich, weil in diesem Verfahren ausschließlich die Gültigkeit des Rechtsmittel- und Erstattungsverzichts zu beurteilen war und nicht die Frage, ob die Abgabenvorschreibung als solche rechtsrichtig erfolgte. Die Berufung vom 17…
…Februar 1996, Zl. 92/14/0057, zum Rechtsmittelverzicht, haben auch für den Verzicht auf einen Erstattungsantrag ihre Gültigkeit: "Einem Rechtsmittelverzicht kommt keine Wirkung zu, wenn dieser Willensäußerung jene allgemeinen Erfordernisse fehlen, die für das Zustandekommen einer rechtsverbindlichen Willenserklärung gelten. Ein Irrtum im Sinne des § 871…
…minderjährige Tochter habe bis 05.07.2024 einen gültigen Aufenthaltstitel gehabt. Aufgrund eines Irrtums seien die Eltern davon ausgegangen, dass der Aufenthaltstitel bis September 2024 Gültigkeit gehabt hätte. In dieser Annahme hätten die Eltern Ende August 2024 begonnen, die für den Verlängerungsantrag erforderlichen Unterlagen beizuschaffen…
…dass der Parkkleber für den 4./5. Bezirk vom 05.10.2021 bis 30.09.2022 gültig (gewesen) sei und gleichzeitig mit diesem Tag die Gültigkeit für den 18. Bezirk aufgehoben worden sei. Zur Tatzeit sei das Fahrzeug somit ohne gültigen Parkkleber an der Tatörtlichkeit…
…Identifikationsnummer UID 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid betreffend Begrenzung der Gültigkeit der UID-Nummer vom 2.11.2017 wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 zur Steuernummer 09 ***BF1StNr1*** vom 11. November 2019 über die Begrenzung der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen mit dem Ersuchen um Vorabentscheidung vorgelegt: Frage 1, die sich auf die Gültigkeit von Sekundärrecht bezieht: Sind die Art 4 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29…
…33 Abs 3 Z 2 EStG nF offen mit Art 4, 7 VO 883/2004, womit die Frage nach der Gültigkeit eines Sekundärrechtsaktes indiziert wird. Mit der Rs Foto-Frost hat der EuGH sein Verwerfungsmonopol für Sekundärrechtsakte begründet (EuGH vom 22.10.1987, 314/85…
…Insbesondere dürfen die Mitgliedstaaten keine Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Zuständigkeit des Gerichtshofes zur Entscheidung über Fragen der Auslegung des Gemeinschaftsrechts oder der Gültigkeit der von den Organen der Gemeinschaft vorgenommenen Handlungen zu beschneiden. Infolgedessen sind Praktiken unzulässig, durch die die Normadressaten über den…
…Wie sich aus dem Vorabentscheidungsersuchen ergibt, hat der österreichische Gesetzgeber nach der Rechtsanschauung des Vorlagegerichts mit der Einführung der reduzierenden (kürzenden, herabmindernden) Indexierung die Vorlagefrage nach der Gültigkeit von unionsrechtlich anwendbarem Sekundärrecht, konkret Art 4 und 7 VO 883/2004, die die Inländergleichstellung sowie die…
…Richterin R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 17.04.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 29.01.2018, betreffend Begrenzung der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben…
…Februar 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes C (belangte Behörde) vom 25. Jänner 2018, betreffend Begrenzung der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 Abs. 1 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…