…der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zu Grunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunt). Gemäß Bescheid vom 25. September 2013 werden die sich aufgrund des Einantwortungsbeschlusses vom ***6*** des Bezirksgerichtes ***5*…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., vertreten durch STYRIA TREUHAND- und Revisions GmbH, 8010 Graz, Brockmanngasse 75, gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 2. Mai 2007 - Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2003, EW-AZ entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…also noch vor Bescheidzustellung - der Konkurs eröffnet und ein Masseverwalter bestellt worden ist, der berufungsgegenständliche Bescheid rechtswirksam zugestellt worden ist. Da die Voraussetzungen für eine Zurechnung an Herrn R. zum streitgegenständlichen Fortschreibungszeitpunkt nicht gegeben waren, war dem Berufungsbegehren zu entsprechen. Wien, am 24. Jänner 2007
…Abnützung vorzunehmen. Dieser Abschlag für technische Abnützung beträgt bei Mietwohngrundstücken jährlich 1,3 %, jedoch insgesamt höchstens 70 %. Liegen die Voraussetzungen des § 21 BewG für eine neue Feststellung eines Einheitswertes auf einen bestimmten Fortschreibungszeitpunkt vor, dann ist der Einheitswert auf diesen Zeitpunkt neu zu ermitteln. Dass…
…Es ist daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zweckmäßig, dass diese von der Abgabenbehörde erster Instanz nachgeholt bzw. durchgeführt werden. Die fehlenden Sachverhaltsermittlungen betreffend den tatsächlichen baulichen Zustand des Gebäudes zum Fortschreibungszeitpunkt, sowie die Erhebungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung sind jedenfalls geeignet einen anders lautenden…
…cit. sind allen Fortschreibungen einschließlich der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrundezulegen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Gemäß § 53 Abs. 5 BewG ist bei Mietwohngrundstücken und gemischtgenutzten Grundstücken der Gebäudewert aus dem…
…welchen Bodenwert das Finanzamt den seit der Errichtung der Produktionshalle ergangenen Einheitswertbescheiden zugrunde gelegt hat. Das Gesetz stellt nicht auf die vorangegangenen Bescheide, sondern vielmehr auf den gemeinen Wert ausgehend vom tatsächlichen Zustand im Fortschreibungszeitpunkt und den Wertverhältnissen vom Hauptfeststellungszeitpunkt ab (§ 23 iVm § 53 Abs…
…Jänner 1991 neu festzustellen, wobei die mit den Kaufverträgen im Jahr 1990 erworbenen Grundstücke im Gesamtausmaß von 22.070 m² in die Ertragswertberechnung der gegenständlichen wirtschaftlichen Einheit einzubeziehen waren. Der Spruch des angefochtenen Wertfortschreibungsbescheides spricht nur über die zum Fortschreibungszeitpunkt 1. Jänner 1991 geänderte Höhe…
…der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellt wurde (§12 GrStG). Im Falle einer Fortschreibung des Feststellungsbescheides über einen Einheitswert ist der neuen Veranlagung des Steuermessbetrages (Fortschreibungsveranlagung) der Einheitswert zugrunde zu legen, der auf den Fortschreibungszeitpunkt (§ 21 Abs. 4 BewG 1955) festgestellt worden ist. Entsprechendes gilt…
…der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Die Vorschriften im § 65 über die Zugrundelegung eines anderen Zeitpunktes bleiben unberührt. Fortschreibungszeitpunkt ist grundsätzlich der Beginn des Kalenderjahres, das der Änderung folgt (vgl…
…zu sagen, dass gemäß § 23 BewG für Grundbesitz der Grundsatz gilt, dass bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt, die Wertverhältnisse jedoch vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen sind. Dies ist eine gesetzliche Anordnung, welche…
6.2 Bewertungsgrundsätze 6.2.1 Allgemeines Rz 2124: Für die Bewertung haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln, auf den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzubauen (siehe Rz 419 ff). Des Weiteren sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu beachten. Dazu gehören…
16.2.1.3 Zeitlicher Horizont Rz 1168: Die Befreiung setzt keine bestimmte Beteiligungsdauer voraus. Sie wirkt sofort ab Erwerb der Beteiligung. Erfolgt eine Beteiligungsveräußerung mit einem Dividendenvorbehalt dahingehend, dass dem Veräußerer Dividendenzahlungen nach der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums zukommen sollen, und liegt zum Veräußerungszeitpunkt…
Es kommt grundsätzlich auf die Ursache und den Zeitpunkt der Entstehung der Wertänderung nicht an. Erforderlich ist, dass im Fortschreibungszeitpunkt eine gemäß§ 21 Abs. 1 Z. 1 lit. b BewG relevante Wertabweichung vorliegt. Wertabweichungen können sich nicht nur aus Änderungen tatsächlicher Umstände, sondern auch aus…
Gemäß§ 23 BewG 1955 (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt oder vom Nachfeststellungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zu Grunde zu legen. Wenn die Voraussetzungen für eine Wert-…
…beider Ursachen zurückzuführen ist. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass der nach den Grundsätzen des Bewertungsrechtes auf den Fortschreibungszeitpunkt (hier der 1.1.2012) ermittelte Einheitswert von dem zuletzt rechtskräftig festgestellten Einheitswert objektiv in einem Ausmaß nach oben oder nach unten abweicht, das die im § 21 Abs…
1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…
…Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Das Bundesfinanzgericht stellt fest, dass Frau ***Bf1*** zum Zeitpunkt der Einbringung als Fruchtgenussberechtigte keine Aktivlegitimation für einen Wertfortschreibungsantrag hatte…
…1 und 2 GrStG 1955). Im Falle einer Fortschreibung des Feststellungsbescheides über den Einheitswert ist der neuen Veranlagung des Steuermessbetrages (Fortschreibungsveranlagung) der Einheitswert zugrunde zu legen, der auf den Fortschreibungszeitpunkt festgestellt worden ist (§ 21 Abs. 1 GrStG 1955). Ordnen die Abgabenvorschriften - hier: das Grundsteuergesetz - die…
… 21 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes 1955 (GrStG 1995) ist im Falle einer Fortschreibung des Feststellungsbescheides über einen Einheitswert der neuen Veranlagung des Steuermessbetrages (Fortschreibungsveranlagung) der Einheitswert zugrunde zu legen, der auf den Fortschreibungszeitpunkt (§ 21 Abs. 4 des Bewertungsgesetzes 1955) festgestellt worden ist. Mit dem eingangs…