RIS AI
104 902 Treffer343 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/1959-L/021) Vorrang von Formalerledigungen (§ 289 BAO) 2) Zurücknahme nach § 275 BAO infolge unzureichender Erüllung eines Mängelbehebungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2005

…Hinweis, dass bei Versäumnis dieser Frist die Berufung als zurückgenommen gilt. Aus dem Norminhalt des § 289 BAO (BGBl. I 2002/97) ergibt sich der " Vorrang von Formalerledigungen " (siehe Ritz, BAO-Handbuch, 226 f), wodurch die Abgabenbehörde zweiter Instanz erst dann zu einer Sachentscheidung (Berufungsentscheidung) befugt…

UFSW RV/0775-W/08Zurücknahme der Berufung wegen unzureichender Erfüllung des Mängelbehebungsauftrages; Vorrang von Formalerledigungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2008

…nicht mit Berufungsvorentscheidung - in der Sache entscheidend - hätte vorgehen dürfen, sondern einen Zurücknahmebescheid erlassen müssen. Diese Vorgehensweise ändert aber nichts daran, dass im nunmehrigen zweitinstanzlichen Verfahren schon im Hinblick auf § 289 BAO, worin der "Vorrang von Formalerledigungen" normiert ist (Ritz, BAO-Handbuch, § 289, S 227)…

UFSG RV/0160-G/051) Zurücknahmebescheid gemäß § 275 BAO wegen Nichterfüllung eines Mängelbehebungsauftrages; 2) Vorrang von Formalerledigungen (§ 289 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.03.2005

…Zurücknahmebescheid erlassen müssen. Dies ändert aber nichts daran, dass im nunmehrigen zweitinstanzlichen Verfahren schon im Hinblick auf § 289 BAO (idF BGBl I Nr. 97/2002), worin der "Vorrang von Formalerledigungen" normiert ist (Ritz, BAO-Handbuch, § 289, S 227), bei dem vorliegenden Sachverhalt ein Zurücknahmebescheid gemäß …

UFSG RV/0070-G/041) Zurücknahmebescheid gemäß § 275 BAO wegen unzureichender Erfüllung eines Mängelbehebungsauftrages; 2) Vorrang von Formalerledigungen (§ 289 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.04.2004

…Dies ändert aber nichts daran, dass im nunmehrigen zweitinstanzlichen Verfahren schon im Hinblick auf § 289 BAO (idF BGBl I Nr. 97/2002), worin der "Vorrang von Formalerledigungen" normiert ist (Ritz, BAO-Handbuch, § 289, S 227) bei dem vorliegenden Sachverhalt ein Zurücknahmebescheid gemäß § 275 BAO zu…

UFSW RV/1910-W/06Erlassung eines Zurücknahmebescheides gemäß § 275 BAO im zweitinstanzlichen Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.05.2007

…der Sache) entschieden. Dies ändert aber nichts daran, dass im nunmehrigen zweitinstanzlichen Verfahren schon im Hinblick auf § 289 BAO (idF BGBl I Nr. 97/2002), worin der "Vorrang von Formalerledigungen" normiert ist (Ritz, BAO-Handbuch, § 289, S 227) bei dem vorliegenden Sachverhalt ein Zurücknahmebescheid gemäß…

ZK-25604.13. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

4.13. Unregelmäßigkeiten 4.13.1. Ausfuhr statt Wiederausfuhr Wurden die Veredelungserzeugnisse oder unveränderte Waren zwar gestellt, jedoch irrtümlich zum Ausfuhrverfahren anstatt zur Wiederausfuhr angemeldet (irrtümliche Verwendung des Verfahrenscodes 10 anstatt 31), entsteht grundsätzlich die Zollschuld nach Art. 79 Abs. 1 UZK. Jedoch kann die…

ZK-25605.4. Buchmäßige Erfassung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

5.4. Buchmäßige Erfassung 5.4.1. Im Rahmen der Überlassungsfiktion entstandene Zollschuldbeträge Soweit Einfuhrabgabenbeträge im Rahmen der Überlassungsfiktion entstanden sind, sind diese selbst zu berechnen, in der Abrechnung getrennt von anderen Einfuhrabgabenbeträgen auszuweisen und mit der Vorlage der Abrechnung zu entrichten (Selbstberechnung). Eine bescheidmäßige…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Säumnisbeschwerde (§ 284 BAO) an das Verwaltungsgericht in Betracht kommt, die Beschwerdevorentscheidung umfasst nicht nur meritorische Erledigungen (Sachentscheidungen), sondern auch formelle Erledigungen (zB Zurückweisung, Gegenstandsloserklärung), es gibt keine zweite Beschwerdevorentscheidung. 2. Formalerledigungen 2.1. Zurückweisung (§ 260 BAO) 2.1.1. Einleitung Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (…

BFG RV/7100866/2014KESt-Haftungsbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2022Teil 5/5

…Beschwerde) zugänglich sind. Werden beide Bescheide mit Berufung (Beschwerde) angefochten, ist zunächst über die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid zu entscheiden (zB VwGH 28.2.2012, 2009/15/0170). Rechtswirkung einer Beschwerdevorentscheidung: Gemäß § 263 BAO stellen Beschwerdevorentscheidungen entweder Formalerledigungen (§ 260 BAO - Zurückweisung; § 256 BAO und § 261…

BFG RV/1100133/2021Keine meritorische Entscheidung bei fehlender rechtlicher Beschwer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.09.2024

…korrekt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Würdigung Eine meritorische Erledigung einer Bescheidbeschwerde hat nur dann ihre Berechtigung, wenn keine der in § 263 Abs 1 BAO genannten Formalerledigungen - wie etwa die Zurückweisung der Beschwerde gemäß § 260 BAO - zu erfolgen hat. Gemäß § 260 Abs…

UFSS RV/0236-S/07Zurückweisungsbescheid; verspätete Einbringung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2007

…zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Nach der Bundesabgabenordnung sind Sachentscheidungen, somit Berufungs-vorentscheidungen oder Berufungsentscheidungen nur zu erlassen, wenn die Berufungen nicht formell zu erledigen sind. Eine dieser Formalerledigungen ist der Zurückweisungsbescheid im Sinne des § 273 BAO. Berufungen…

BFG RV/7102162/2021Rechtliche Existenz bzw. Rechtswidrigkeit eines Prüfungsauftrags
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.11.2021Teil 5/7

Der Vertreter des Finanzamtes habe daher gewusst, dass die Akteneinsicht in den Räumlichkeiten des Finanzamts Amstetten Melk Scheibbs stattgefunden hat und dass die beiden angeführten Beamten, die dem Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs angehört haben, diese Akteneinsicht gewährt haben. Das heißt, eine unzuständige Person eines unzuständigen…

BFG RV/7104815/2018Steuerpflicht einer ausländischen Gesellschaft mit inländischem Ort der Geschäftsleitung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.06.2019Teil 1/2

…in Betracht kommt (BFG 15.2.2015, RV/5101670/2014; Salzmann, Meritorische Entscheidung durch das BFG nach formaler Beschwerdevorentscheidung der Abgabenbehörde, BFGjournal 2015, 118). Gemäß § 263 BAO stellen Beschwerdevorentscheidungen entweder Formalerledigungen (§ 260 BAO - Zurückweisung; § 256 BAO und § 261 BAO Gegenstandsloserklärung; § 85 Abs 2 BAO Zurücknahmefiktion)…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…zu erledigen. 3.2. Formalerledigungen Anträge sind zurückzuweisen, wenn sie nicht rechtzeitig gestellt werden (bei Einbringung des Antrages nach Eintritt der Bemessungsverjährung der Beschwerdezinsen), nicht zulässig sind (zB bei mangelnder Befugnis des Einschreiters). Als Formalerledigungen kommt auch ein Zurücknahmebescheid in Betracht, wenn einem (rechtmäßigen) Mängelbehebungsauftrag…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem Erlass abgeleitet werden. Dieser Erlass ersetzt (ab 1. Jänner 2014) folgende Erlässe: Formalerledigungen von Berufungen durch die Abgabenbehörde erster Instanz, BMF-010103/0056-VI/2006 vom 6…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…des BMF vom 03. Februar 2003, 05 2601/2-IV/5/02, Punkt 7.4, AÖF Nr. 65/2003; Formalerledigungen von Berufungen durch die Abgabenbehörde erster Instanz, Erlass des BMF vom 06. Juli 2006, BMF-010103/0056-VI/2006, Punkt 4, AÖF Nr. 216/2006)…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…295 BAO geändert oder aufgehoben, so ist § 274 BAO (Weitergeltung der Berufung gegen den an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden Bescheid, Gegenstandsloserklärung) anwendbar. Siehe zB Formalerledigungen von Berufungen durch die Abgabenbehörde erster Instanz, Erlass vom 6. Juli 2006, 010103/0056-VI/2006, AÖF Nr…

BFG RV/7104099/2020Aufhebung und Zurückverweisung (Ermittlungsmängel im Schätzungsverfahren)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss21.08.2026Teil 2/2

…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Formalerledigung der Aufhebung und Zurückverweisung bei Unterlassung wesentlicher Ermittlungen hat grundsätzlich Eingang in die höchstgerichtliche Judikatur gefunden (vgl. z.B…

BFG RV/7200079/2025Keine Aussetzung der Vollziehung, wenn das Bundesfinanzgericht in der (Haupt-)Sache entschieden hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2026

… 212a Abs. 2b Z 3 BAO). § 278 BAO sieht verpflichtende Formalerledigungen vor, wenn die Bescheidbeschwerde infolge einer unzulässigen oder verspäteten Beschwerdeerhebung zurückzuweisen ist oder infolge der Nichterfüllung eines Mängelbehebungsauftrages als zurückgenommen zu erklären ist oder infolge der Zurücknahme der Beschwerde bzw. der Klaglosstellung des Beschwerdeführers…

BFG RV/7103635/2024Zurückweisung einer nicht fristgerecht eingebrachten Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.01.2025

…Abs 1 lit b BAO vom Bundesfinanzgericht mit Beschluss als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Die gemäß § 295a BAO abgeänderten Einkommensteuerbescheide 2019 und 2020 vom 21.11.2022 erwachsen damit in Rechtskraft. Im Hinblick auf den Vorrang von Formalerledigungen vor meritorischen Erledigungen (vgl Ritz/Koran, BAO7…