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UFSW RV/0592-W/03Zurechnung von Umsätzen bei Änderung der Firmenbezeichnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2003

…Anteilsabtretung und Änderung des Firmenwortlautes weiter unter dem Firmenwortlaut der BX Bau GmbH (alt) durchgeführt worden. Dies ohne Bekanntgabe der Änderung der Firmenbezeichnung in Z Bau GmbH an die Auftraggeber. Auch sei das Personal der BX Bau GmbH (alt) weiter ohne Unterbrechung auf der Baustelle…

UFSW RV/3514-W/08Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2010

…weiter geführt habe, möglich gewesen, entsprechende Maßnahmen zu setzen oder eventuell Zahlung zu leisten. Im Haftungsbescheid würden eine falsche Firmenbezeichnung und eine andere Steuernummer angegeben und gehe die Begründung in keinster Weise auf das Vorbringen im Schreiben vom 28. Februar 2008 ein. Unrichtigerweise werde auch…

UFSG RV/0172-G/041. Schein-/Deckungsrechnungen, nachträgliche Werbungskosten und Vorsteuern aus Vermittlungsprovisionen bei Vermietungseinkünften; 2.Nachträglich bezahlte Aufwendungen und USt-Bruttoverrechnung bei Spekulationseinkünften; 3. Verletzung der Parteienrechte durch unvollständige Rückstellung von Beschlagnahmeunterlagen und Beschränkung der Akteneinsicht, überlange Verfahrensdauer und Eintritt der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008Teil 1/7

…war. Die Nichtanerkennung der beiden Rechnungen der H. GmbH begründete das FA damit, dass es ein Unternehmen mit dieser Firmenbezeichnung nie gegeben habe. Da das Rechnung legende Unternehmen die verrechneten Leistungen somit nicht erbracht habe, stehe der Vorsteuerabzug nicht zu und sei das Berufungsbegehren in…

UFSG RV/0172-G/041. Schein-/Deckungsrechnungen, nachträgliche Werbungskosten und Vorsteuern aus Vermittlungsprovisionen bei Vermietungseinkünften; 2.Nachträglich bezahlte Aufwendungen und USt-Bruttoverrechnung bei Spekulationseinkünften; 3. Verletzung der Parteienrechte durch unvollständige Rückstellung von Beschlagnahmeunterlagen und Beschränkung der Akteneinsicht, überlange Verfahrensdauer und Eintritt der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008Teil 2/7

Das FA wies das Berufungsbegehren zu den Rechnungen der H. GmbH mit dem Hinweis ab, ein Unternehmen mit dieser Firmenbezeichnung am Standort 8888 G. R.Gasse 25 sei im Firmenbuch nie eingetragen gewesen. Eine Namensänderung auf H. GmbH habe frühestens mit dem Ausscheiden des ehemaligen…

UFSG RV/0172-G/041. Schein-/Deckungsrechnungen, nachträgliche Werbungskosten und Vorsteuern aus Vermittlungsprovisionen bei Vermietungseinkünften; 2.Nachträglich bezahlte Aufwendungen und USt-Bruttoverrechnung bei Spekulationseinkünften; 3. Verletzung der Parteienrechte durch unvollständige Rückstellung von Beschlagnahmeunterlagen und Beschränkung der Akteneinsicht, überlange Verfahrensdauer und Eintritt der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008Teil 3/7

…eingetragen. Österreichweit scheinen aktuell insgesamt 70 Unternehmen mit den Namen H. als Bestandteil der Firmenbezeichnung auf, darunter auch mehrere GmbHs mit einem Datum der Ersteintragung vor 1992. Ein ähnliches Bild ergeben die Daten der Abgabenbehörde über die steuerlich erfassten Unternehmen. Unter den dargestellten Umständen kann…

UFSG RV/0172-G/041. Schein-/Deckungsrechnungen, nachträgliche Werbungskosten und Vorsteuern aus Vermittlungsprovisionen bei Vermietungseinkünften; 2.Nachträglich bezahlte Aufwendungen und USt-Bruttoverrechnung bei Spekulationseinkünften; 3. Verletzung der Parteienrechte durch unvollständige Rückstellung von Beschlagnahmeunterlagen und Beschränkung der Akteneinsicht, überlange Verfahrensdauer und Eintritt der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008Teil 4/7

Inwiefern dies ein Indiz für den Bw. als Verfasser aller genannten Schriftstücke darstellt, muss ohne weitere Sachverhaltsfeststellungen dahingestellt bleiben. Zu erinnern ist allerdings daran, dass der Bw. im BP-Verfahren eingeräumt hatte, der Abgabenbehörde vorgelegte Erklärungen verschiedener Personen selbst verfasst und den betreffenden Personen anschließend…

UFSG RV/0172-G/041. Schein-/Deckungsrechnungen, nachträgliche Werbungskosten und Vorsteuern aus Vermittlungsprovisionen bei Vermietungseinkünften; 2.Nachträglich bezahlte Aufwendungen und USt-Bruttoverrechnung bei Spekulationseinkünften; 3. Verletzung der Parteienrechte durch unvollständige Rückstellung von Beschlagnahmeunterlagen und Beschränkung der Akteneinsicht, überlange Verfahrensdauer und Eintritt der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008Teil 5/7

Im hier zu beurteilenden Fall ist aber keinesfalls von solchen Lohnkosten auszugehen. Einerseits waren die Arbeiten nicht von Dienstnehmern erbracht worden, sodass Lohnnebenkosten nicht anfallen konnten. Anderseits ist den Aussagen des Bw. und von Heinz J. zu entnehmen, dass die zum Einsatz gekommenen, vorwiegend ausländischen…

UFSG RV/0172-G/041. Schein-/Deckungsrechnungen, nachträgliche Werbungskosten und Vorsteuern aus Vermittlungsprovisionen bei Vermietungseinkünften; 2.Nachträglich bezahlte Aufwendungen und USt-Bruttoverrechnung bei Spekulationseinkünften; 3. Verletzung der Parteienrechte durch unvollständige Rückstellung von Beschlagnahmeunterlagen und Beschränkung der Akteneinsicht, überlange Verfahrensdauer und Eintritt der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008Teil 6/7

In der Berufung räumte der Bw. ein, dass es sich grundsätzlich um Kosten der N.- GmbH gehandelt habe. Diesem Umstand sei aber ohnehin durch die Weiterverrechnung und Erstattung der Kosten im Jahr 1996 Rechnung getragen worden. Er habe diese Betriebskosten keineswegs willkürlich für die N…

UFSG RV/0172-G/041. Schein-/Deckungsrechnungen, nachträgliche Werbungskosten und Vorsteuern aus Vermittlungsprovisionen bei Vermietungseinkünften; 2.Nachträglich bezahlte Aufwendungen und USt-Bruttoverrechnung bei Spekulationseinkünften; 3. Verletzung der Parteienrechte durch unvollständige Rückstellung von Beschlagnahmeunterlagen und Beschränkung der Akteneinsicht, überlange Verfahrensdauer und Eintritt der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008Teil 7/7

Im Juli 1996 hatte sich der Bw. im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches mit der a.-s. GmbH zur Zahlung von insgesamt lediglich 120.000,- S (inklusive Kosten der gegnerischen Rechtsvertretung und 18.857,40 S USt) verpflichtet. Die am 26. Juni 1996 bezahlten Kosten seines…

UFSW RV/0896-W/07Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO bei Zinszahlungen an eine Schweizer Domizilgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/2

…Berufungsentscheidung) kommt der erkennende Berufungssenat zu dem Schluss, dass es sich bei der X-AG um keine bloße "Briefkastenfirma" (das ist eine "Firma", die sich in der bloßen Kombination einer Zustellanschrift mit einer Firmenbezeichnung erschöpft, also ein "Unternehmen", das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen…

UFSG RV/0343-G/041. Keine begünstigte Besteuerung eines außergerichtlichen Sanierungsgewinnes bei der Veranlagung 2001; 2. Anlaufverluste eines Gastronomiebetriebes: Betriebseröffnung versus Betriebserweiterung 3. Keine Anlaufverluste für den Pächter eines bestehenden Betriebes;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.01.2008Teil 2/2

findet sich auf der Homepage nicht. Die Verwendung einer weiteren Firmenbezeichnung bereits in den Gründungsjahren, wie in der Berufungsverhandlung erstmals vorgebracht (bis dahin hat auch der Bw. nur die Bezeichnung "FFZ Fischteich" benutzt), erscheint wenig wahrscheinlich, wäre dies doch aus Marketinggründen, zumal in der Anfangsphase…

UZK-DAAnhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit Gemeinsame Datenanforderungen (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Zollstelle der Sicherheitsleistung (4)Höchstbetrag der Sicherheitsleistung (5)Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Sicherheitsleistenden (6)Angabe eines der folgenden Zollvorgänge: a)vorübergehende Verwahrung…

UZK-DAAnhang 32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit Gemeinsame Datenanforderungen (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Zollstelle der Sicherheitsleistung (4)Höchstbetrag der Sicherheitsleistung (5)Name und Vorname(n) oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Sicherheitsleistenden. (6)Referenzbeträge für die einzelnen erfassten Vorgänge (7…

UZK-DAAnhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/UNIONSVERSANDVERFAHREN (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Sehen die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter…

UFSI RV/0139-I/11Liebhabereiprüfung bei einem Warenpräsentator
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2011Teil 2/2

A 2f) Dem anhängigen Berufungsverfahren liegt sohin die Rechtsfrage zugrunde, ob die Tätigkeit eines Firmenbezeichnung-Warenpräsentators eine steuerlich beachtliche Einkunftsquelle darstellt oder nicht. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit dieser Frage bereits in den Erkenntnissen vom 21.6.1994, 93/14/0217, und vom 12.8…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…

BFG RS/7100096/2024Zurückweisung der Säumnisbeschwerde betreffend Anbringen, die bei der Abgabenbehörde nicht eingelangt sind
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Beschluss24.04.2024

…Richter Mag. Christian Seywald in der Beschwerdesache ***Bf1*** (Beschwerdeführer, abgekürzt: Bf.), ***Bf1-Adr*** EUmitgliedstaat, SV-Nummer SV-Nummer, vertreten durch Rechtsanwältin inEUzugelasseneRA (Kanzleiname: Firmenbezeichnung), Kanzleianschrift, ***1*** über die Säumnisbeschwerde des Bf. vom 26. März 2024 wegen behaupteter Verletzung der Pflicht des Finanzamtes Österreich, über die…

BFG RV/2100400/2023WiEReG - Zwangsstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.08.2023

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, vormals ***andere Firmenbezeichnung***, ***Adresse***, vertreten durch ***A Steuerberatung GmbH***, ***Adresse***, über die Beschwerde vom 30.8.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24.8.2021 betreffend Festsetzung einer…

BFG RV/2101003/2018Aufhebung und Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.01.2025

…Firmenname: ***D*** GmbH; letztere Firmenbezeichnung wird im Folgenden verwendet) war alleinige Komplementärin folgender im April 2009 errichteter Kommanditgesellschaften: • ***A*** GmbH & Co KG (in der Folge "***A*** KG") • ***B*** GmbH & Co KG (in der Folge "***B*** KG") • ***C*** GmbH & Co KG (FN ***123***; in der Folge …

BFG RV/2101000/2018Aufhebung und Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.01.2025

…D*** GmbH (FN ***123***; ursprünglicher Firmenname: ***E*** GmbH; letztere Firmenbezeichnung wird im Folgenden verwendet) war alleinige Komplementärin folgender im April 2009 errichteter Kommanditgesellschaften: • ***A*** GmbH & Co KG (in der Folge "***A*** KG) • ***B*** GmbH & Co KG (FN ***123***; in der Folge "***B*** KG"; hier verfahrensgegenständlich) • **…