…Anteilsabtretung und Änderung des Firmenwortlautes weiter unter dem Firmenwortlaut der BX Bau GmbH (alt) durchgeführt worden. Dies ohne Bekanntgabe der Änderung der Firmenbezeichnung in Z Bau GmbH an die Auftraggeber. Auch sei das Personal der BX Bau GmbH (alt) weiter ohne Unterbrechung auf der Baustelle…
…weiter geführt habe, möglich gewesen, entsprechende Maßnahmen zu setzen oder eventuell Zahlung zu leisten. Im Haftungsbescheid würden eine falsche Firmenbezeichnung und eine andere Steuernummer angegeben und gehe die Begründung in keinster Weise auf das Vorbringen im Schreiben vom 28. Februar 2008 ein. Unrichtigerweise werde auch…
…war. Die Nichtanerkennung der beiden Rechnungen der H. GmbH begründete das FA damit, dass es ein Unternehmen mit dieser Firmenbezeichnung nie gegeben habe. Da das Rechnung legende Unternehmen die verrechneten Leistungen somit nicht erbracht habe, stehe der Vorsteuerabzug nicht zu und sei das Berufungsbegehren in…
Das FA wies das Berufungsbegehren zu den Rechnungen der H. GmbH mit dem Hinweis ab, ein Unternehmen mit dieser Firmenbezeichnung am Standort 8888 G. R.Gasse 25 sei im Firmenbuch nie eingetragen gewesen. Eine Namensänderung auf H. GmbH habe frühestens mit dem Ausscheiden des ehemaligen…
…eingetragen. Österreichweit scheinen aktuell insgesamt 70 Unternehmen mit den Namen H. als Bestandteil der Firmenbezeichnung auf, darunter auch mehrere GmbHs mit einem Datum der Ersteintragung vor 1992. Ein ähnliches Bild ergeben die Daten der Abgabenbehörde über die steuerlich erfassten Unternehmen. Unter den dargestellten Umständen kann…
Inwiefern dies ein Indiz für den Bw. als Verfasser aller genannten Schriftstücke darstellt, muss ohne weitere Sachverhaltsfeststellungen dahingestellt bleiben. Zu erinnern ist allerdings daran, dass der Bw. im BP-Verfahren eingeräumt hatte, der Abgabenbehörde vorgelegte Erklärungen verschiedener Personen selbst verfasst und den betreffenden Personen anschließend…
Im hier zu beurteilenden Fall ist aber keinesfalls von solchen Lohnkosten auszugehen. Einerseits waren die Arbeiten nicht von Dienstnehmern erbracht worden, sodass Lohnnebenkosten nicht anfallen konnten. Anderseits ist den Aussagen des Bw. und von Heinz J. zu entnehmen, dass die zum Einsatz gekommenen, vorwiegend ausländischen…
In der Berufung räumte der Bw. ein, dass es sich grundsätzlich um Kosten der N.- GmbH gehandelt habe. Diesem Umstand sei aber ohnehin durch die Weiterverrechnung und Erstattung der Kosten im Jahr 1996 Rechnung getragen worden. Er habe diese Betriebskosten keineswegs willkürlich für die N…
Im Juli 1996 hatte sich der Bw. im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches mit der a.-s. GmbH zur Zahlung von insgesamt lediglich 120.000,- S (inklusive Kosten der gegnerischen Rechtsvertretung und 18.857,40 S USt) verpflichtet. Die am 26. Juni 1996 bezahlten Kosten seines…
…Berufungsentscheidung) kommt der erkennende Berufungssenat zu dem Schluss, dass es sich bei der X-AG um keine bloße "Briefkastenfirma" (das ist eine "Firma", die sich in der bloßen Kombination einer Zustellanschrift mit einer Firmenbezeichnung erschöpft, also ein "Unternehmen", das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen…
findet sich auf der Homepage nicht. Die Verwendung einer weiteren Firmenbezeichnung bereits in den Gründungsjahren, wie in der Berufungsverhandlung erstmals vorgebracht (bis dahin hat auch der Bw. nur die Bezeichnung "FFZ Fischteich" benutzt), erscheint wenig wahrscheinlich, wäre dies doch aus Marketinggründen, zumal in der Anfangsphase…
…Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit Gemeinsame Datenanforderungen (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Zollstelle der Sicherheitsleistung (4)Höchstbetrag der Sicherheitsleistung (5)Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Sicherheitsleistenden (6)Angabe eines der folgenden Zollvorgänge: a)vorübergehende Verwahrung…
…Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit Gemeinsame Datenanforderungen (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Zollstelle der Sicherheitsleistung (4)Höchstbetrag der Sicherheitsleistung (5)Name und Vorname(n) oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Sicherheitsleistenden. (6)Referenzbeträge für die einzelnen erfassten Vorgänge (7…
Anhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/UNIONSVERSANDVERFAHREN (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Sehen die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter…
A 2f) Dem anhängigen Berufungsverfahren liegt sohin die Rechtsfrage zugrunde, ob die Tätigkeit eines Firmenbezeichnung-Warenpräsentators eine steuerlich beachtliche Einkunftsquelle darstellt oder nicht. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit dieser Frage bereits in den Erkenntnissen vom 21.6.1994, 93/14/0217, und vom 12.8…
5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…
…Richter Mag. Christian Seywald in der Beschwerdesache ***Bf1*** (Beschwerdeführer, abgekürzt: Bf.), ***Bf1-Adr*** EUmitgliedstaat, SV-Nummer SV-Nummer, vertreten durch Rechtsanwältin inEUzugelasseneRA (Kanzleiname: Firmenbezeichnung), Kanzleianschrift, ***1*** über die Säumnisbeschwerde des Bf. vom 26. März 2024 wegen behaupteter Verletzung der Pflicht des Finanzamtes Österreich, über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, vormals ***andere Firmenbezeichnung***, ***Adresse***, vertreten durch ***A Steuerberatung GmbH***, ***Adresse***, über die Beschwerde vom 30.8.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24.8.2021 betreffend Festsetzung einer…
…Firmenname: ***D*** GmbH; letztere Firmenbezeichnung wird im Folgenden verwendet) war alleinige Komplementärin folgender im April 2009 errichteter Kommanditgesellschaften: • ***A*** GmbH & Co KG (in der Folge "***A*** KG") • ***B*** GmbH & Co KG (in der Folge "***B*** KG") • ***C*** GmbH & Co KG (FN ***123***; in der Folge …
…D*** GmbH (FN ***123***; ursprünglicher Firmenname: ***E*** GmbH; letztere Firmenbezeichnung wird im Folgenden verwendet) war alleinige Komplementärin folgender im April 2009 errichteter Kommanditgesellschaften: • ***A*** GmbH & Co KG (in der Folge "***A*** KG) • ***B*** GmbH & Co KG (FN ***123***; in der Folge "***B*** KG"; hier verfahrensgegenständlich) • **…