Findok · Richtlinien
UZK-DA
Anhang 32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit
geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 01.05.2016
Wortlaut laut Findok
Anhang 32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit
Gemeinsame Datenanforderungen
(1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung
(2)Bürge: Vollständige Anschrift
(3)Zollstelle der Sicherheitsleistung
(4)Höchstbetrag der Sicherheitsleistung
(5)Name und Vorname(n) oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Sicherheitsleistenden.
(6)Referenzbeträge für die einzelnen erfassten Vorgänge
(7)Sehen die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter Nummer 4 Absätze 2 und 4 vorgesehenen Anerkenntnisse bzw. Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Sicherheitsleistung sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet.
(8)Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: "Für die Übernahme der Sicherheit in Höhe von …", wobei er den Betrag in Worten anzugeben hat.
(9)Zollstelle der Sicherheitsleistung - Datum der Genehmigung der Verpflichtungserklärung.
Normen und Schlagworte
- Anhang 32-03 UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.688.216
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.05.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF