5.5.13 Zinsen als Betriebsausgaben 5.5.13.1 Allgemeines Rz 1421: Dem Steuerpflichtigen steht es frei, seinen Betrieb mit Eigen- oder Fremdkapital auszustatten (Grundsatz der Finanzierungsfreiheit). Ob ein Finanzierungsaufwand zu Betriebsausgaben führt, entscheidet sich - ungeachtet der betriebswirtschaftlichen Betrachtung - für Zwecke der Einkommensbesteuerung nach…
…zulässig, ohne dass eine Kürzung des Zinsaufwandes vorzunehmen sei. Bei Vorhandensein von entsprechendem Eigenkapital könne auch dieses entnommen und durch Fremdmittel ersetzt werden, ohne dass der Zinsaufwand für diese Fremdmittel gekürzt werden müsse (Finanzierungsfreiheit). Es sei jedoch hiefür erforderlich, dass entsprechendes Eigenkapital vorhanden sei. Die…
…Der Bw. wiederum verweist auf den Grundsatz der Finanzierungsfreiheit und vertritt im Wesentlichen die Auffassung, dass die Privatentnahmen nicht durch das betrieblich aufgenommene Fremdkapital, sondern durch die frei verfügbaren Cash-Flows (Eigenkapital) finanziert worden seien, und dass die in Rede stehenden Kredit- bzw. Darlehensverpflichtungen (größtenteils…
Unternehmens kann gegenständlich wohl nicht von einem solchen Ausnahmefall gesprochen werden, bei dem zum Schaden des Betriebes (Gefährdung der Liquidität) Entnahmen durchgeführt wurden - angewendet werden sollte, da es dem Unternehmer grundsätzlich freistehen muss, das tatsächlich vorhandene Eigenkapital (allenfalls im Wege nicht entnommener Gewinne) dem Betrieb…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Rauscher und Mag. Glashüttner als Richter sowie Mag. Aust und Mag. Kühberger-Leeb als fachkundige Laienrichterinnen im Beisein der Schriftführerin Lisa Pfingstl über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Puntigam…
…Zinsen sei allein im Interesse der Erhaltung des Gesellschaftsvermögens gelegen. Damit unterstreicht er die rein im Gesellschaftsverhältnis und daher jenseits einer fremdüblichen Vorgehensweise gelegene Veranlassung. Entscheiden sich Gesellschaft und Gesellschafter im Rahmen der Finanzierungsfreiheit dafür, die Anschaffung von OG-Anteil und Wohnungen seitens der GmbH…
Im Rahmen der Privatautonomie steht es den Organen einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu wählen (Finanzierungsfreiheit). Umfasst ist davon auch die Hingabe von verzinstem oder unverzinstem Fremdkapital durch den Anteilseigner zB in Form von Gesellschafterdarlehen. Eine Umqualifikation in steuerliches Eigenkapital kann nur…
…Kursverluste und der sonstigen Kosten) für rechtlich richtig befunden werden sollte, die Erlöse aus dem Verkauf der Eigentumswohnung ebenfalls vorrangig, im Sinne der Finanzierungsfreiheit des Unternehmens, mit den aufgenommenen Krediten zu verrechnen seien. Ein allfälliger Kürzungsbetrag wäre daher in diesem Sinne lediglich auf Basis des…
…von EUR 9.996,62 im Jahr 2015 und EUR 4.227,65 im Jahr 2016 als Werbungskosten anerkannt werden sollten. Er begründete seine Beschwerde zusammengefasst wie folgt: Es bestehe der Grundsatz der Finanzierungsfreiheit im Ertragssteuerrecht, für die Zuordnung eines Darlehens sei der Schuldgrund bzw…
…und nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Die Gesellschafter hätten aus diesen Geschäften keinen persönlichen Nutzen gezogen. Auch sei zur Finanzierung der Veranlagung kein Fremdkapital aufgenommen worden. Auf die Finanzierungsfreiheit der Geschäftsführung sei nicht eingegangen worden. Es stehe jedem Geschäftsführer frei, sowohl in risikoaffine als auch…
…davon ausgehen können, dass die Fremdkapitalzinsen 1996 und 1997 steuerlich abzugsfähig sind. Im Hinblick auf die bestehende Rechtslage habe man die entsprechenden unternehmerischen Dispositionen getroffen und im Rahmen der Finanzierungsfreiheit den Beteiligungserwerb mittels Fremdfinanzierung vorgenommen. Bis zum Ablauf jener Frist, bei welcher die Steuerbefreiung für…
…903). Demselben Zweck dient aber auch eine Barentnahme, die kurz vor dem Einbringungsstichtag erfolgt, auch diese mindert wirksam das Einbringungskapital. Im Rahmen der Finanzierungsfreiheit hat jeder Unternehmer die Möglichkeit, die Eigen- und Fremdmittelausstattung seines Unternehmens frei zu bestimmen, wobei durch die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten ohnehin natürliche…
…es dem Steuerpflichtigen auch ermöglicht werden, die "Einkommensteuer ohne Aufnahme von Privatkrediten zu finanzieren bzw. dafür Vorsorge zu leisten." Zur rechtliche Beurteilung werde auf den vom VwGH immer wieder vertretenen Grundsatz der Finanzierungsfreiheit hingewiesen, wonach es dem Unternehmer freistünde, seinen Betrieb von Anfang an fremd…
…werden oder ist zumindest teilweise von einer eigenkapitalersetzenden Zuwendung auszugehen? In welcher Höhe wäre dann das betriebsnotwendige Kapital anzusetzen? Grundsätzlich ist durch die Judikatur der Grundsatz der Finanzierungsfreiheit festgeschrieben. Weder aus dem Handel- noch dem Steuerrecht lassen sich Mindestkapitalerfordernisse für Körperschaften, die nicht Kapitalgesellschaften sind…
…Aufgabe der Bf. bis hinauf in das Jahr 2017 sei es gewesen, die Beteiligung in der Höhe von 94,90 % an der ***10*** Tochtergesellschaft - der ***11*** - zu halten. Im Rahmen der Finanzierungsfreiheit habe sich die Familie ***18*** dazu entschieden, dass sich die Bf. über ein…
…nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Im Rahmen der Privatautonomie steht es den Organen einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu wählen (Finanzierungsfreiheit). Umfasst ist davon auch die Hingabe von verzinstem oder unverzinstem Fremdkapital durch den Anteilseigner zB in Form von Gesellschafterdarlehen…
…vor und ergänzte die Begründung des Antrags. Darin brachte die Antragstellerin zusammengefasst vor, dass es einem Steuerpflichtigen freistehe, seinen Betrieb mit Eigen- oder Fremdkapital auszustatten (Grundsatz der Finanzierungsfreiheit). Erkenne der Unternehmer, dass er Zinsen nicht als Betriebsausgabe absetzen könne, wenn er das Fremdkapital unmittelbar für…
…nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Im Rahmen der Privatautonomie steht es den Organen einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu wählen (Finanzierungsfreiheit). Umfasst ist davon auch die Hingabe von verzinstem oder unverzinstem Fremdkapital durch den Anteilseigner zB in Form von Gesellschafterdarlehen…
…wurden und betreffend die von der beschwerdeführenden Partei getragenen Fremdfinanzierungskosten insbesondere behauptet, dass die Erwerber (auch) beim Projekt Neubauherrrenmodell eine "völlige Finanzierungsfreiheit" gehabt hätten und dass etwa auch eine (vollständige) Eigenkapitalfinanzierung oder eine Fremdfinanzierung von anderer Seite möglich gewesen wäre, ist dazu im Ergebnis festzuhalten…
…2014, 2011/15/0135, zu einem mit einem Mietvertrag in Zusammenhang stehendem Fruchtgenussrecht). Außerdem steht es Gesellschaftern einer GmbH nach dem Grundsatz der Finanzierungsfreiheit frei, ob sie die Gesellschaft durch Einlagen (Eigenkapital) oder Darlehen (Fremdkapital) finanzieren. Eine allfällige Fremdunüblichkeit eines Darlehens würde nur dazu führen…