…das Fehlen ausreichender Mittel. Der Gf. haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel auch zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaften nicht ausreichen, es sei denn, er weist nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten…
…€ zur zumindest teilweisen Abdeckung der am 15.7.2005 fällig gewordenen Selbstbemessungsabgaben verwendet werden hätten können, nicht entgegen. Insgesamt gesehen wurde daher im vorliegenden Fall das behauptete Fehlen ausreichender Mittel zur (zumindest anteiligen) Abgabenentrichtung nicht nachgewiesen, sodass vom Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung auszugehen war…
…9.8.2001, 98/16/0348). Im gegenständlichen Fall hat der Berufungswerber trotz ausdrücklicher Aufforderung seitens des Finanzamtes im Vorhalt vom 2.7.2003 weder das behauptete Fehlen ausreichender Mittel noch die behauptete Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Verfügung über die Gesellschaftsmittel nachgewiesen. Auch in…
…Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichen, es sei denn, er weist nach, dass diese Mittel anteilig für die…
…wurden. Damit sind der Gesellschaft liquide Mittel zugeflossen, die diese zur Gänze nur einem Gläubiger zukommen hat lassen. Die Benachteiligung des Abgabengläubigers ist evident. Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung Herangezogene das Fehlen ausreichender Mittel. In…
…wäre. Für diese Informationspflicht werde einem Geschäftsführer eine Frist von drei Monaten eingeräumt. Soweit die Behörde dem Bw. zur Last lege, dass er als Geschäftsführer der Primärschuldnerin das Fehlen ausreichender Mittel nachzuweisen gehabt hätte, übersehe sie, dass er lediglich in der Zeit vom 11. Mai…
…entrichtet wurden, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er darzutun, dass er die Abgabenforderungen bei Verwendung der vorhandenen Mittel nicht benachteiligt habe. Da der Bw. seinen…
…zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel (VwGH 23.4.1998, 95/15/0145). Den im Rahmen der besonderen Behauptungs- und Konkretisierungspflicht zur Feststellung des für die aliquote Erfüllung der Abgabenschuld zur Verfügung stehenden Teiles vom Gesamtbetrag der liquiden Mittel geforderten Liquiditätsstatus hat der…
…Bw. sei der Aufforderung, das Fehlen ausreichender Mittel nachzuweisen, nicht nachgekommen. Die übermittelten Kontoauszüge reichten nicht aus, um nachzuweisen, dass der GmbH im haftungsrelevanten Zeitpunkt Mittel zur zumindest anteiligen Befriedigung von Gläubigern nicht zur Verfügung gestanden seien. Auf das Konto der GmbH seien seit 8…
…Abgaben entrichtet werden (z.B. Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden, sei dies durch geeignete Unterlagen zu…
…den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung ursächlich für die Uneinbringlichkeit war. Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel. Reichen die Mittel…
…worden. Die angeforderten Bankbelege, Kontoauszüge und Kassabücher seien nicht vorgelegt worden. Nicht die Abgabenbehörde habe das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der Berufungswerber das Fehlen ausreichender Mittel. Der Berufungswerber hätte nur dann eine Einschränkung der Haftung erlangt, wenn er den Nachweis erbracht hätte…
…nachzuweisen, sondern vielmehr hat der Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel zu konkretisieren (vgl. z.B. VwGH 15.6.2005, 2005/13/0048, 23.11.2004, 2001/15/0138). Ergeben sich jedoch aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel…
…das Fehlen ausreichender Mittel nachzuweisen. Diese qualifizierte Mitwirkungspflicht entbindet die Abgabenbehörde aber nicht von jeglicher Ermittlungspflicht. Diese hat bei entsprechenden Behauptungen und diesbezüglichem Beweisanbot die zur Entlastung des Vertreters angebotenen Beweise aufzunehmen und erforderlichenfalls Präzisierungen abzufordern. In der Regel wird nur der Vertreter jenen ausreichenden…
…Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel (VwGH 23.4.1998, 95/15/0145). Im gegenständlichen Fall brachte der Bw. jedoch keine triftigen Gründe, aus denen ihm die Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Pflichten unmöglich gewesen wäre vor. Insbesondere wurde nicht behauptet, dass dem Bw. keine Mittel zur Entrichtung…
…der Primärschuldnerin in jenen Zeiträumen, zu welchen die Abgaben nicht in der geschuldeten Höhe entrichtet worden waren, schon deshalb nicht entbehrlich sein kann, weil auch das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung vom Bw. darzulegen war. Auch nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Oktober 2001…
…die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe daher das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er dazutun, dass er die Abgabenforderungen bei der Verwendung der vorhandenen Mittel nicht benachteiligt habe (vgl. VwGH 17.9.1986…
…Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel nachzuweisen (VwGH 19.11.1998, 97/15/0115), da nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen hat, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel (VwGH 23.4.1998…
…Aktivlegitimation fehle. Mit Schriftsatz vom 12. Juli 2006 beantragte die Bw. rechtzeitig die Vorlage der gegenständlichen Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte vor, dass dann, wenn eine Abgabe deshalb nicht entrichtet werde, weil der Vertreter über keine oder über keine ausreichenden liquiden Mittel…
…Fehlen ausreichender Mittel (VwGH 23.4.1998, 95/15/0145). Den im Rahmen der besonderen Behauptungs- und Konkretisierungspflicht zur Feststellung des für die aliquote Erfüllung der Abgabenschuld zur Verfügung stehenden Teiles vom Gesamtbetrag der liquiden Mittel geforderten Liquiditätsstatus - in Form einer Gegenüberstellung von liquiden Mitteln…