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104 902 Treffer433 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz 3.34.1. Mehrkindzuschlag Rz 167: Für die Gewährung des Mehrkindzuschlags ist das für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständige Finanzamt zuständig (§ 9b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen…

BFG RV/5100417/2023Keine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes bei Absolvierung eines Lehrgangs bei Jugend mit einer Mission
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.10.2024

…04.03.2022 die Discipleship Training School in Kanada. Da es sich beim Besuch der Discipleship Training School um keine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 handelt musste die Familienbeihilfe infolge dessen für genannten Zeitraum rückgefordert werden." Im Rückforderungsbetrag ist eine anteilige Geschwisterstaffel enthalten. 2…

UFSL RV/1411-L/10Keine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes für einen Lehrgang bei Jugend mit einer Mission
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2012

…sinngemäß. § 33 Abs. 3 EStG legt fest, dass Steuerpflichtigen, denen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 € für jedes Kind zusteht. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht…

UFSI RV/0163-I/12Ist die Ausbildung zum Intensivpfleger eine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2013

…Durchführung eines Vorhalteverfahrens wies das Finanzamt den Antrag mit Bescheid vom 20. Jänner 2012 ab. Eine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 liege nicht vor, wenn eine Integration in einen Betrieb bereits erfolgt, ein Nahebezug zum künftigen Arbeitsplatz gegeben sei und keine allgemein anerkannte Qualifikation…

UFSF RV/0074-F/09Ein Englischsprachkurs ist für sich allein betrachtet keine Berufsausbildung iSd Familienlastenausgleichsgesetzes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2009

…Vermittlung von Allgemeinwissen ausgerichtet ist. Ein Sprachkurs alleine stelle daher keine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) dar. Da die Tochter der Berufungswerberin (Bw) in a einen Sprachkurs besucht, und dieser keine Berufsausbildung sei, müsse der Antrag auf…

UFSF RV/0236-F/05Die Absolvierung des Unterrichtspraktikums ist keine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2005

…1. September 2005 bis 31. August 2006 für ihre Tochter MB mit der Begründung abgewiesen, dass das Unterrichtspraktikum beim LT keine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 darstelle. Ihrem Antrag vom 1. September 2005 legte die Bw ein Informationsblatt des LfT bei, aus dem hervorgehe…

UFSF RV/0269-F/05Die Absolvierung des Unterrichtspraktikums ist keine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2005

…ab 8. September 2004 ein Unterrichtspraktikum, welches keine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes darstelle (keine Abschlussprüfungen, Berufseinstiegsphase) absolviert. Gegen obgenannten Bescheid berief der Bw mit seiner Eingabe vom 21. Juli 2005 rechtzeitig und führte aus, das sein Sohn ab 8. September…

UFSK RV/0121-K/03Freibetrag nach § 41 Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2004

… 4 Abs. 3 EStG) ermittle und sie somit (als Person) - auch was ihre private Haushaltsführung anbelange - mehrere voneinander verschiedene Dienstgeber darstelle. Dienstgeber i.S. des Familienlastenausgleichsgesetzes ist jede physische oder juristische Person oder aber eine Personengemeinschaft, die Dienstgeber beschäftigt. Eine Person oder eine Personengemeinschaft ist…

UFSL RV/0974-L/091. Vorstudienlehrgang - keine Berufsausbildung 2. Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2012

…oder Rechtslage, jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides. Die Entscheidungsbefugnis des UFS beschränkt sich folglich auf einen Zeitraum von Februar 2006 bis einschließlich Juli 2009. Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz hängt eine Beihilfengewährung davon ab, dass einerseits das anspruchsvermittelnde Kind einen der Tatbestände des §…

UFSG RV/0424-G/11Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbeihilfenbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2012

…Steuerpflichtigen, denen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind (grundsätzlich) zu. Gleichartige ausländische Bezüge sind der Familienbeihilfe im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 nicht gleichgestellt (vgl. Doralt…

UFSL RV/0421-L/04Eintritt der Verjährung bei Geltendmachung von Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004

…die Jahre 1997 bis 1999, statt zu geben. Hinsichtlich der Jahre 1994 bis einschließlich 1996 sowie für Jänner 1997 sei jedoch die Fünfjahresfrist des § 10 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) abgelaufen, weshalb die Berufung insoweit abzuweisen sei. Diese Rechtsansicht stütze sich darauf, dass gemäß § 10 Abs…

EAS 1743Russischer Dienstnehmer in einem betrieblichen Hilfsstützpunkt in Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 179/1-IV/4/0017.10.2000

…auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird, wobei erforderlichenfalls auch tageweise Bezugsaufteilungen nötig sind. Eine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen kann hingegen schon jetzt auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 auch für eine nur tageweise Beschäftigung in Österreich gegeben sein. Den Dienstgeberbeitrag haben nämlich…

UFSW RV/1860-W/08Sachliche Unbilligkeit einer Rückforderung der Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2008

…die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für das Jahr 2006 auch in Anbetracht seiner derzeit finanziellen schwierigen Situation zurück. Der Bw. bzw. seine Tochter habe auf Grund nachfolgenden Sachverhaltes auf die Richtigkeit und Anwendbarkeit der Durchführungsrichtlinie zum Familienlastenausgleichsgesetz vertraut (Grundsatz von Treu und Glauben). Gemäß § 5 Abs…

UFSW RV/0388-W/10Studienzeitverlängerung bei Auslandsstudium nur für "Hauptstudium"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2012

…den Antrag des Bw. - nach Zitierung des § 2 Abs. 1 lit.b Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 - für den Zeitraum Oktober 2008 bis Februar 2009 mit der Begründung ab, dass die Tochter im Jahr 2006 erklärt habe, die Studienrichtung A werde als Hauptstudium betrieben, daher könne in…

UFSW RV/4553-W/02Zählung der für einen Studienabschnitt zur Verfügung stehenden Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2008

…der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet werden. Bei Kindern…

UFSW RV/1202-W/05Erhöhte Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2006

…sie auf Frage des Finanzamtes dahin, dass sie die erhöhte Familienbeihilfe ab April 1989 beantrage. Dem Anbringen war das Formblatt über die ärztliche Bescheinigung zum Nachweis der erheblichen Behinderung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 angeschlossen, auf welchem in der Rubrik "Leiden bzw. Gebrechen" eine Nieren-…

UFSW RV/0954-W/04Zurückweisung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2008

…2005 bereits zuerkannt hat. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 13 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 hat das nach dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt der antragstellenden Person zuständige Finanzamt über Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe zu entscheiden. Insoweit einem Antrag nicht oder nicht vollinhaltlich stattzugeben ist…

BFG RV/7101391/2021Österreichische Familienleistungen bei Bezug einer Rente (Pension) in Slowenien und in Österreich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2022Teil 2/4

…der eine vorläufige Leistungszahlung vorgenommen hat, die höher ist als der letztlich zu seinen Lasten gehende Betrag, kann den zu viel gezahlten Betrag nach dem Verfahren des Artikels 73 der Durchführungsverordnung vom vorrangig zuständigen Träger zurückfordern. Österreichisches Recht Familienlastenausgleichsgesetz 1967 § 2 FLAG 1967 lautet: § 2…

EAS 1739Dienstgeberbeitragsentrichtung für einen im Inland tätigen Außendienstmitarbeiter einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0017.10.2000

  Eine deutsche GmbH, die einen Außendienstmitarbeiter mit Reisetätigkeit zu österreichischen Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen…

LStR 2002 Rz 793–79411.8 Mehrkindzuschlag
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.8 Mehrkindzuschlag Rz 793: Zusätzlich zur Familienbeihilfe haben Personen für jedes ständig im Bundesgebiet lebende dritte und weitere Kind Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag (§ 9 FLAG 1967 idF Budgetbegleitgesetz 2011). Das Kriterium des ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet gilt allerdings nicht in Bezug auf Kinder, die…