…Das Schuldenregulierungsverfahren läuft noch, wann mit einem Abschluss desselben zu rechnen sein wird, ist derzeit ungewiss. C) Haftungsverfahren In einem Ergänzungsersuchen vom 28.7.2010 wies das Finanzamt die AS T OG auf die beabsichtigte Geltendmachung der Erwerberhaftung gemäß § 14 BAO hin, da sie vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 24. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 20. September 2007 betreffend Haftung gemäß § 14 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene…
…Haftungsinanspruchnahme dieses Geschäftsführers nach § 9 Abs. 1 iVm § 80 Abs. 1 BAO der Vorzug gegenüber der Erwerberhaftung nach § 14 BAO zu geben wäre, war nicht näher einzugehen, weil auf Grund der noch nicht feststehenden Uneinbringlichkeit auch die Geschäftsführerhaftung derzeit nicht greifen könnte. Nach § 115 Abs…
…5. Oktober 2007 das Rechtsmittel der Berufung erhoben und begründend ausgeführt, dass die Erwerberhaftung für die Umsatzsteuer aus dem Unternehmenskauf zu einer systemwidrigen Kumulation der Umsatzsteuer in der Unternehmerkette führe. Das MWSt-System baue auf der Kostenneutralität der Umsatzsteuer zwischen den einzelnen Unternehmen auf. Durch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Gerald Albrecht, Rechtsanwalt, 1030 Wien, Untere Viaduktgasse 10, vom 24. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 20. September 2007 betreffend Haftung gemäß § 14 BAO entschieden…
…AC bereits verstorben sei, sei die Bw. im Sinne der Erwerberhaftung mit Haftungsbescheid für die nicht entrichteten Abgaben haftbar zu machen. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wird im Wesentlichen ausgeführt, mit Kaufvertrag vom 2.9.2003 habe die Bw. und die G den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Triple A Consult Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1030 Wien, Hintzerstraße 1/9a, vom 21. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 18. Jänner 2006 betreffend Haftung gemäß § 14 BAO entschieden: Der Berufung…
…Liquidation herbeiführen wolle. Gerade weil die Verkäuferin die gewerbliche und operative Tätigkeit eingestellt und - laut Kaufvertrag - das gesamte Betriebsvermögen verkauft hätte, sei nach Ansicht des Finanzamtes die Betriebsübereignung erwiesen und die Erwerberhaftung ausreichend begründet. MIt Schreiben vom 10. August 2004 beantragte die Bw. die Vorlage…
…entrichtet hat, wie der Wert der übertragenen Gegenstände und Rechte (Besitzposten) ohne Abzug übernommener Schulden beträgt. Im gegenständlichen Fall ist zunächst klarzustellen, dass die Erwerberhaftung vom Finanzamt nicht gegen YDD geltend gemacht wurde, der zuletzt als persönlich haftender Gesellschafter der Firma KAD KEG fungierte, sondern…
…eingebracht werden kann, auf eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringlichkeit hin. Die Erwerberhaftung dient dazu, dass die im Unternehmen als solchem liegende Sicherung für die auf den Betrieb sich gründenden Abgabenschulden durch den Übergang des Unternehmens in andere Hände nicht verloren geht. Da im…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Haftung gemäß § 14 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag |…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Erich Kafka, Dr. Manfred Palkovits, Dr. Robert Steiner, Mag. Boris Knirsch, Mag. Michael Braun, Mag. Christian Fellner, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien…
…ob an den Berufungswerber ein Unternehmen bzw. ein Betrieb im Ganzen im Sinn der Bestimmungen über die Erwerberhaftung in der Weise übereignet wurde, dass der Berufungswerber von der Mieterin des Pizzerialokales die von ihr eingebrachte Einrichtung übernommen und in der Folge das Mietverhältnis gekündigt hat…
…Liquidation herbeiführen wolle. Gerade weil die Verkäuferin die gewerbliche und operative Tätigkeit eingestellt und - laut Kaufvertrag - das gesamte Betriebsvermögen verkauft hätte, sei nach Ansicht des Finanzamtes die Betriebsübereignung erwiesen und die Erwerberhaftung ausreichend begründet. MIt Schreiben vom 10. August 2004 beantragte die Bw. die Vorlage…
…sondern auch das Getränkelager sowie die Ölvorräte übernommen haben, wofür sie eine "Inventurablöse" von rund 29.000 ATS bezahlten. Nach Lehre und Rechtsprechung knüpft die Erwerberhaftung an den Übergang eines lebenden Unternehmens in der Art eines Betriebes an, aus dessen Erträgen die Abgaben idealtypisch - wenn…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Karl Wagner, gegen den Bescheid des Finanzamtes Ried betreffend Haftung gem. § 14 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…13/0048; VwGH 18.10.2005, 2004/14/0112), § 12 BAO (Haftung der Gesellschafter; zB VwGH 16.10.2002, 99/13/0060), § 14 BAO (Erwerberhaftung; zB VwGH 16.2.1988, 87/14/0059), § 27 Abs. 4 UStG 1994 (VwGH 28.1.2005, 2002/15/0157), §…
…vom 20. September 2016, gem. § 14 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der GmbH bzw. Primärschuldnerin für Umsatzsteuer 06/X im Ausmaß von € 16.666,67 herangezogen. Auf die Bestimmung der Erwerberhaftung gem. § 14 BAO wurde verwiesen. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die Haftung gem. …
…gesehen habe, sich über den Stand der Passiva zu informieren. Die Grundlagen für die Geltendmachung einer Erwerberhaftung seien nicht erfüllt, sodass die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht dazulegen seien. Dem Schreiben beigefügt wurden folgende Unterlagen: Ein zwischen dem Bw als Untermieter und Dr. W als…
…Bezug auf die Täterhaftung gemäß § 11 BAO grundsätzlich zu bejahen sein, nicht jedoch hinsichtlich einer Gesellschafterhaftung nach § 12 BAO und auch nicht bezüglich einer Erwerberhaftung gemäß § 14 BAO, weil letztere beiden verschuldensunabhängig sind und auch kein Zweifel daran bestehen könnte, dass sowohl ein Gesellschafteranteil als…