…Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates Sachverhalte zu Grunde lagen, welche mit dem gegenständlichen Fall nicht vergleichbar sind. In diesen Fällen war jeweils der Zweckmäßigkeit der Vorrang gegenüber der Billigkeit einzuräumen. Wie bereits oben ausgeführt, liegt die Inanspruchnahme des Haftenden im Ermessen der Abgabenbehörde. Ermessensentscheidungen sind gemäß …
…prüfen, ob die sofortige (volle) Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist. Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, steht es im Ermessen der Abgabenbehörde, die beantragte Zahlungserleichterung zu bewilligen. Fehlt hingegen auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so…
…Dabei ist es Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). Der oben wiedergegebenen Begründung zu den Wiederaufnahmebescheiden ist nicht zu entnehmen…
…Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates Sachverhalte zu Grunde lagen, welche mit dem gegenständlichen Fall nicht vergleichbar sind. In diesen Fällen war jeweils der Zweckmäßigkeit der Vorrang gegenüber der Billigkeit einzuräumen. Wie bereits oben ausgeführt, liegt die Inanspruchnahme des Haftenden im Ermessen der Abgabenbehörde. Ermessensentscheidungen sind gemäß …
…die Abgabenbehörde nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidngen) in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Zweckmäßigkeit und Billigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Demgemäß ist zu beachten, wer zu der entstandenen…
…einzigen fordern will. Der Abgabenbehörde - dem Gläubiger - steht in diesem Fall die Wahl zu, ob sie alle Gesamtschuldner oder nur einzelne , im letzten Fall welche Gesamtschuldner, die dieselbe Abgabe schulden, sie zur Leistung heranziehen will. Das Gesetz räumt der Abgabenbehörde einen Ermessensspielraum ein, in dessen…
… 26 Abs. 1 AbgEO um zwingendes Recht handelt (der Abgabenschuldner hat zu entrichten), liegt die Festsetzung der Pfändungsgebühren nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Eine Reduktion der Pfändungsgebühr nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit ist daher unzulässig, zumal die Normierung der Mindestgebühr lediglich darauf abstellt, dass die Pfändungsgebühr…
…zu § 299 BAO). Die Aufhebung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde; dies unabhängig davon, ob sie von Amts wegen oder auf Antrag erfolgt oder ob sich die Maßnahme zu Gunsten oder zu Ungunsten des Abgabepflichtigen auswirkt. Ermessensentscheidungen erfordern eine Abwägung und Anführung der ermessensrelevanten Umstände. Diese…
…Erwägungen soweit aufzuzeigen, dass den Parteien des Verwaltungsverfahrens die Verfolgung ihrer Rechte und dem Verwaltungsgerichtshof die rechtliche Kontrolle des Ermessens möglich ist (VwGH 28.11.2001, 2000/13/0025). Indem die Abgabenbehörde erster Instanz ihren Bescheid hinsichtlich der Ermessensübung nicht begründet hat, hat sie den…
…11.5. Ermessen Rz 1235: Die Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 14.1.2003, 97/14/0176; VwGH 4.3.2009, 2007/15/0049). Rz 1236: Der Zweck der Haftungsnormen besteht in einer Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden für den Fall, dass die…
…im Ermessen der Abgabenbehörde. Ermessensentscheidungen sind gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Unter Billigkeit versteht die ständige Rechtsprechung die Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei, unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse, insbesondere an der…
…liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, dass sich innerhalb der vom Gesetz aufgezeigten Grenzen zu halten hat. Die maßgebenden Kriterien für die Ermessensübung ergeben sich primär aus der das Ermessen einräumenden Norm. Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit, also unter Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei…
…Sie liegt im Ermessen der für die Einhebung der betreffenden Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 28.10.2009, 2007/15/0100; VwGH 25.03.2010, 2009/16/0104; VwGH 16.10.2014, Ro 2014/16/0066). Im Ermessen liegt, ob die Haftung geltend gemacht…
…Eigenschaften (Ritz, BAO-Kommentar3, § 303 Tz 7 mit Judikaturhinweisen). Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessenübung ist grundsätzlich dem Prinzip Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 303 Tz 38…
…Eigenschaften (Ritz, BAO-Kommentar3, § 303 Tz 7 mit Judikaturhinweisen). Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessenübung ist grundsätzlich dem Prinzip Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 303 Tz 38…
…Ermessen der Abgabenbehörde. Dabei ist diese Ermessensentscheidung im Sinne der Bestimmungen des § 20 BAO innerhalb der gesetzlichen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen. Dabei versteht die Rechtsprechung unter Billigkeit die Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der…
…die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen. Die Billigkeit entspricht der Angemessenheit hinsichtlich berechtigter Interessen der…
…abgewiesen. In den Bescheidbegründungen ist folgendes ausgeführt: Von der Bw. sei die Anerkennung von zusätzlichen Vorsteuerbeträgen im Zusammenhang mit Geschäftsessen, welche nachweislich Werbezwecken gedient hätten bzw. deren betriebliche Veranlassung gegeben sei, begehrt worden. Die Aufhebung von Bescheiden gemäß § 299 BAO liege im Ermessen der Abgabenbehörde…
…im Ermessen der Abgabenbehörde. Zweck des § 303 BAO ist, eine neuerliche Bescheiderlassung dann zu ermöglichen, wenn Umstände gewichtiger Art hervorkommen. Ziel ist es ein rechtmäßiges Besteuerungsergebnis zu erreichen (VfGH 6. Dezember 1990, B 783/89). Bei der Ermessensübung ist dem Grundsatz der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der…
…aufgehobenen Bescheid ersetzenden Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz entgegen; § 209a BAO gilt sinngemäß. Die aufhebende (die Sache an die erste Instanz zurückverweisende) Berufungserledigung setzt voraus, dass Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine…