…Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre verstrichen sind. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben und war daher das bekämpfte Erkenntnis aufzuheben und das Finanzstrafverfahren einzustellen. Zur Zulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs…
…0073, u.a.). Denn auch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat bei ihrer Entscheidung von Amts wegen den maßgebenden Sachverhalt festzustellen. Dazu gehört auch die Wahrnehmung der Verjährung der Strafbarkeit. Das Erlöschen der Strafbarkeit durch absolute Verjährung nach § 31 Abs. 5 FinStrG erfolgt ohne Rücksicht darauf…
…gegen eine erstinstanzliche Einstellung mit Strafausspruch abzuändern hätte (VwGH 2.8.1995, 94/13/0282). Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der absoluten Verjährung ist von der Rechtsmittelbehörde (nunmehr vom Bundesfinanzgericht) auch bei Fristablauf während des Rechtsmittelverfahrens wahrzunehmen (VwGH 19.10.1995, 94/16/0123…
…eine erstinstanzliche Einstellung mit Strafausspruch abzuändern hätte (VwGH 2.8.1995, 94/13/0282). Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der absoluten Verjährung ist von der Rechtsmittelbehörde (nunmehr vom Bundesfinanzgericht) auch bei Fristablauf während des Rechtsmittelverfahrens wahrzunehmen (VwGH 19.10.1995, 94/16/0123). Gemäß …
…bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre verstrichen sind. Die Verjährung ist uneingeschränkt in jedem Stadium des Verfahrens wahrzunehmen. Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der Frist gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG…
…1998 gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG absolut verjährt ist. Die Verjährung der Strafbarkeit ist von Amts wegen wahrzunehmen und zwar uneingeschränkt in jedem Stadium des Verfahrens (VwGH 29.1.1991, 89/14/0073). Das Erlöschen der Strafbarkeit durch absolute Verjährung nach § 31 Abs. 5 FinStrG…
…ist die Strafbarkeit des Finanzvergehens bereits mit 3. Dezember 2014 erloschen gewesen. Die hier beschriebene Hinterziehung an Umsatzsteuer des A betreffend das Veranlagungsjahr 2003 ist nicht Verfahrensgegenstand vor dem Bundesfinanzgericht. 15.2. Fehlverhalten des Beschuldigten betreffend 2004: Betreffend das Veranlagungsjahr 2004 hat der Bühnen- und…
…sodass die absolute Verjährung der zeitlich letzten Tathandlung am 5. November 2017 eingetreten ist. Damit ist die Strafbarkeit sämtlicher dem belangten Verband vorgeworfenen Tathandlungen, hinsichtlich derer das gegenständliche Finanzstrafverfahren zu StrafNr. X geführt wird, erloschen. Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der absoluten Verjährung ist…
…der Zl. 2001/16/0252-7 vor dem Verwaltungsgerichtshof in Zusammenhang mit der Abgabenfestsetzung geführten Verfahrens ergibt sich eine der Anhängigkeit beim Verwaltungsgerichtshof entsprechende Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist. Diese ist spätestens am 2. März 2009 abgelaufen. Als Strafaufhebungsgrund hat die Verjährung das Erlöschen der Strafbarkeit…
…der letzten vorgeworfenen Entnahme vom 24.11.2015 in Höhe von € 600,-- bzw. Nichtanmeldung von Kapitalertragsteuer in Höhe von € 150,-- am 1.12.2015. So gesehen ist gem. § 31 (1) FinStrG die Strafbarkeit für diese Tat am 2.12.2020 durch Verjährung erloschen…
…eine erstinstanzliche Einstellung mit Strafausspruch abzuändern hätte (VwGH 2.8.1995, 94/13/0282). Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der absoluten Verjährung ist von der Rechtsmittelbehörde (nunmehr vom Bundesfinanzgericht) auch bei Fristablauf während des Rechtsmittelverfahrens wahrzunehmen (VwGH 19.10.1995, 94/16/0123). Gemäß …
…Die absolute Verjährung der Tathandlung vom 20. Juli 2009 ist daher am 16. Jänner 2020 eingetreten. Damit ist die Strafbarkeit der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tathandlung erloschen. Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der absoluten Verjährung ist vom Bundesfinanzgericht auch bei Ablauf der Verjährungsfrist während des…
…entrichten. Der VwGH führt in seinem Erkenntnis vom 11. September 2014, 2013/16/0215 dazu auch aus, während früher für das Erlöschen der Strafbarkeit im Falle der Selbstanzeige das Einhalten abgabenrechtlicher Fristen erforderlich gewesen sei, sei seit der FinStrG-Novelle 2010 das Einhalten der im…
…Eintritt zu laufen. Sie beginnt aber nie früher zu laufen als die Verjährungsfrist für die Festsetzung der Abgabe, gegen die sich die Straftat richtet. Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der absoluten Verjährung ist vom Bundesfinanzgericht auch bei Fristablauf während des Rechtsmittelverfahrens wahrzunehmen. Gemäß § 21…
…gegen eine erstinstanzliche Einstellung mit Strafausspruch abzuändern hätte (VwGH 2.8.1995, 94/13/0282). Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der absoluten Verjährung ist von der Rechtsmittelbehörde (nunmehr vom Bundesfinanzgericht) auch bei Fristablauf während des Rechtsmittelverfahrens wahrzunehmen (VwGH 19.10.1995, 94/16/0123…
…bis zum Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist unterlässt mit dem Plan, die Abgaben würden wie oben dargelegt tatsächlich zu niedrig oder eben nicht festgesetzt werden, oder indem er eine falsche Steuererklärung mit zu niedrigen Bemessungsgrundlagen bzw. zu hoch deklarierten Vorsteuern einreicht). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen…
…Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der absoluten Verjährung ist von der Rechtsmittelbehörde (nunmehr vom Bundesfinanzgericht) auch bei Fristablauf während des Rechtsmittelverfahrens wahrzunehmen (VwGH 19.10.1995, 94/16/0123; BFG vom 08.05.2015, RV/3300005/2013). Aus dem Abgabenkonto ist zu ersehen, dass der…
…eine erstinstanzliche Einstellung mit Strafausspruch abzuändern hätte (VwGH 2.8.1995, 94/13/0282). Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der absoluten Verjährung ist von der Rechtsmittelbehörde (nunmehr vom Bundesfinanzgericht) auch bei Fristablauf während des Rechtsmittelverfahrens wahrzunehmen (VwGH 19.10.1995, 94/16/0123). Gemäß …
…eine erstinstanzliche Einstellung mit Strafausspruch abzuändern hätte (VwGH 2.8.1995, 94/13/0282). Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der absoluten Verjährung ist von der Rechtsmittelbehörde (nunmehr vom Bundesfinanzgericht) auch bei Fristablauf während des Rechtsmittelverfahrens wahrzunehmen (VwGH 19.10.1995, 94/16/0123). Gemäß …
…eine erstinstanzliche Einstellung mit Strafausspruch abzuändern hätte (VwGH 2.8.1995, 94/13/0282). Das Erlöschen der Strafbarkeit wegen Ablaufs der absoluten Verjährung ist von der Rechtsmittelbehörde (nunmehr vom Bundesfinanzgericht) auch bei Fristablauf während des Rechtsmittelverfahrens wahrzunehmen (VwGH 19.10.1995, 94/16/0123). Gemäß …