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UFSW FSRV/0052-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2007

… 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die…

UFSW FSRV/0122-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens (§ 161 Abs. 4 FinStrG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2008

…des Beschuldigten und in Anwesenheit seines Verteidigers, der Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin A.M. durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: Aus Anlass der Berufung wird das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Durchführung der erforderlichen umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens…

UFSI FSRV/0004-I/06Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde I. Instanz zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)25.09.2007

…aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 7. Dezember 2005, SN X, hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Berufungswerberin für schuldig erkannt, weil sie im Bereich des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt a…

UFSI FSRV/0044-I/04Einleitungsbescheid, Aufhebung unter Zurückverweisung zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.12.2004

…4, 1. Satz FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die…

UFSF FSRV/0012-F/11Bescheidmäßige Verwarnung eines Verbandes; Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.01.2012

…cit. kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte…

UFSW FSRV/0054-W/10Aufhebung und Zurückverweisung der Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zwecks umfangreicher Ergänzung des (wegen mangelnder Mitwirkung des Beschuldigten) in erster Instanz unvollständig gebliebenen Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.03.2011

…Da, wie dargestellt, trotz umfangreicher und zielorientierter Ermittlungstätigkeit der Finanzstrafbehörde erster Instanz, insbesondere wegen der bisher mangelnden Mitwirkung des Bw., noch eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens durch Einvernahme und Gegenüberstellung mehrerer Zeugen zur Klärung der Frage, ob der Bw. als Angestellter der Firma M.S.…

UFSF FSRV/0013-F/12Verbandsverantwortlichkeit bei Nichtstellung eines T1 durch einen Mitarbeiter; Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde 1. Instanz zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)22.02.2013

…Der Berufung wird Folge gegeben, die bekämpfte Entscheidung wird gem. § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die gegenständliche Finanzstrafsache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 19. September 2012, StrNr. 900-2012/00198-001, hat das Zollamt Feldkirch…

UFSI FSRV/0041-I/06Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit.a FinStrG, Aufhebung des Erkenntnisses und Zurückverweisung zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)28.11.2006

…der volle Tatsacheninstanzenzug gewahrt bleibt Die Berufungsbehörde sah sich daher dazu veranlasst, das angefochtene Erkenntnis gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufzuheben und die Sache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückzuverweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 28. November 2006

BFG RV/5300007/20181. Verkürzungszeitpunkt bei hinterzogenen Kapitalertragsteuern, 2. Aufhebung eines Spruchsenatserkenntnisses und Zurückverweisung der Finanzstrafsache infolge im Spruch unzureichend erfasster Tatbestände
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss22.04.2022

…161 Abs. 4 FinStrG kann jedoch der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bzw. nach Einberufung des Finanzstrafsenates auch dieser mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist, hier…

UFSW FSRV/0102-W/04Aufhebung und Zurückverweisung der Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

…eines zweitinstanzlichen Verfahrens und es sind diese Erhebungen als umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens im Sinn des § 161 Abs.4 FinStrG zu werten. Bei Bekräftigung der in der nunmehr vom Verwaltungsgerichtshof aufgehobenen Berufungsentscheidung vertretenen Rechtsansicht des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion über die Teilaufhebung für die Monate März…

UFSL FSRV/0084-L/05Aufhebung und Zurückverweisung eines Einleitungsbescheides wegen umfangreicher Ergänzung des Ermittlungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.08.2006

…FinStrG) des Zollamtes Linz, vertreten durch HR Mag. Erich Jungwirth, vom 29. September 2005, SN 500-2005/00247-001, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben, der bekämpfte Einleitungsbescheid gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an…

UFSW FSRV/0056-W/04Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz wegen der Erforderlichkeit umfangreicher Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.09.2004

…Der Berufung der Amtsbeauftragten des Finanzamtes Wien 4/5/10 wird Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Durchführung erforderlicher umfangreicher Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 25…

UFSW FSRV/0061-W/05Privataufwendungen unter Betriebsausgaben, Einleitungsbescheid, subjektive Tatseite, Ermittlungsumfang, umfangreiche Ergänzung des Vorerhebungsverfahrens,
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)15.12.2005

…angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Abs.4 Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält…

UFSL FSRV/0113-L/10Grunderwerbsteuerhinterziehung durch Angabe eines geringeren Kaufpreises im Kaufvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)07.12.2012

…2010/00526-001, zu Recht erkannt: Der Berufung wird im Sinne des darin gestellten Eventualantrages stattgegeben, das angefochtene Erkenntnis gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis (des Einzelbeamten) vom 8…

UFSG FSRV/0018-G/10Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen in Deutschland wohnhaften Abgabepflichtigen wegen Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit in Österreich gegründeter GesbR
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.08.2010

…des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; Die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid nieder gelegte Rechtsanschauung gebunden. Ob bei Vorliegen der Voraussetzungen des…

UFSG FSRV/0004-G/09Einleitung des Finanzstrafverfahrens; faktische Geschäftsführertätigkeit strittig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)06.04.2009

…erhoben wurde, der Beschwerdeführer habe hinsichtlich des Zeitraumes 2005 eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen. Der angefochtene Einleitungsbescheid wird insoweit gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen, als darin…

UFSK FSRV/0012-K/02Mangelhafte Ladung des Beschuldigten zur mündlichen Verhandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)10.07.2003

…über die Berufung des Beschuldigten vom 6. Juni 2002 gegen das Erkenntnis vom 16. April 2002 des Hauptzollamtes Klagenfurt, Gz. 400/90628/3/2000, zu Recht erkannt: Das angefochtene Erkenntnis wird gemäß § 161 Abs.4 FinStrG aufgehoben und zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde…

UFSW FSRV/0044-W/06Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages. Vorliegen einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung gemäß § 29 Abs. 2 FinStrG durch Überrechnung eines Guthabens? Subjektive Tatseite einer versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG durch Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.09.2006

…habe, bedürfte es nach Ansicht des Berufungssenates aufgrund der Berufungsbehauptung des Bw., dass für dieses Jahr ein Überschuss vorliege, weiterer Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens. Von einer derartigen Ergänzung des Berufungsverfahrens hat der Berufungssenat jedoch deswegen Abstand genommen, weil er in Würdigung der Rechtfertigung des Bw. im…

UFSW FSRV/0067-W/10Höhe der Abgabenverkürzungen und subjektive Tatseite strittig. Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die zugrunde liegenden Abgabenbescheide unerledigt. Umfangreiche Sachverhaltsergänzungen erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.12.2010

…umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 23. Oktober 2009, SpS, wurde K.G. (Bw.) der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes…

UFSW FSRV/0090-W/08Objektive und subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestritten - umfangreiche Ergänzungen des Sachverhaltes notwendig - Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.02.2009

…Februar 2009 in Anwesenheit des Beschuldigten und der Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin M. durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als das erstinstanzliche Erkenntnis gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde…