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104 902 Treffer323 msnur geltende Fassungen
UFSW FSRV/0029-W/04Rechtsirrtum hinsichtlich Entrichtungspflicht der Kammerumlage. Vorliegen von Eventualvorsatz im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.09.2004

…auch der Bw., dafür zeichnungsberechtigt waren. Der Bw. selbst hat nach den unwiderlegten Verfahrensergebnissen keine direkten Gespräche mit der Steuerberatung hinsichtlich des Themas Entrichtungspflicht der Kammerumlage geführt. Auch ist dieses Thema nicht bei Bilanzbesprechungen behandelt worden. Einzige Tatbestandsvoraussetzung der dem Bw. zur Last gelegten Finanzordnungswidrigkeit…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…

BFG RV/2300012/2020Abgabenhinterziehungen, Selbstanzeige, strafaufhebende Wirkung nur bei Erfüllung der Entrichtungspflicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.01.2021

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Vorsitzende ***11***, die Richterin ***12*** und die fachkundigen Laienrichter ***13*** und ***14*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schmid & Horn Rechtsanwälte GmbH, Kalchberggasse 6-8, 8010 Graz, wegen der…

BFG RV/7300039/2014Keine strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige hinsichtlich des die entrichtete Quote im Sanierungsverfahren übersteigenden Teiles der selbstangezeigten Abgabenschuldigkeiten. Kann der Komplementär einer KG für die von ihm erst nach Eröffnung des Sanierungsverfahrens im Rahmen einer Selbstanzeige offen gelegten Abgabenschuldigkeiten zur Haftung herangezogen werden und trifft ihn somit eine Entrichtungspflicht im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.11.2014

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch Mag. Thomas Heinrich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Gobergasse 34/3/13, 1130 Wien, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…

UFSW FSRV/0040-W/08Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG und § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowie Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen durch völlige Negierung sämtlichen Offenlegungs- und Entrichtungspflichten über mehrere Jahre.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2008

…Abgabe der Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen unterlassen und somit abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflichten vorsätzlich verletzt. Die völlige Negierung sämtlicher Melde- und Entrichtungspflichten im Bezug auf die für die Jahre 2002 bis 2004 zu leistenden Umsatzsteuerschuldigkeiten lässt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates den zweifelsfreien Schluss auf eine…

GebR 2025 Rz 1349–135227.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

25.1.3. Form der Gebührenanzeige Rz 1204: Die Gebührenanzeige hat mit einer Abschrift (bloße Kopie) oder einer Gleichschrift (Kopie oder weiterer Ausdruck der Urkunde, versehen jeweils mit Originalunterschriften) der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde zu erfolgen. Rz 1205: Urkunden über Rechtsgeschäfte, die nicht in…

UFSW FSRV/0026-W/05Vorliegen der subjektiven Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Strafhöhe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.05.2005

…435,00 beträgt, ausgemessen. Bedenkt man, dass der Bw. seine Entrichtungspflichten in Bezug auf die Straßenbenützungsabgabe und die Kraftfahrzeugsteuer in einem Zeitraum von ca. zwei Jahren in zweifelsfreier Kenntnis der Fälligkeitstage dieser Selbstbemessungsabgaben nahezu vollständig verletzt hat, so kann auch bei einer durch die wirtschaftliche…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG) 3.1. Feste Gebühren 3.1.1. Begriff Rz 55: Feste Gebühren (auch als Stempelgebühren bezeichnet) sind die mit einem fixen Betrag für die in den Tarifposten des § 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…

UFSW RV/1390-W/08Gemeinschaftskonformität der Eingabengebühr nach § 17a VfGG und der Gebührenerhöhung nach § 9 Abs 1 GebG für per Telefax weitergeleitete Eingabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des BW, Adr, vertreten durch X, Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. März 2008 zu ErfNr.xxx betreffend 1) Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG und 2) Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG entschieden…

NeuFöR Rz 137–1405. Meldeverpflichtung (§ 5 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

5. Meldeverpflichtung (§ 5 NeuFöG) Rz 137: Wird die Betriebsinhabervoraussetzung iSd § 2 Z 2 NeuFöG nicht erfüllt oder wird der neu gegründete Betrieb (siehe Rz 55 ff, Rz 164 ff) iSd §§ 2 Z 5 NeuFöG 2 Z 5erweitert (siehe Rz 85 f NeuFöG erweitert), fallen bereits…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 538: Gemäß § 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt…

GebR 2025 Rz 315–32010.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung Rz 315: Werden in einer amtlichen Ausfertigung mehrere Bewilligungen (Berechtigungen, Bescheinigungen) erteilt, so ist für jede einzelne, in einer Schrift enthaltene Berechtigung, Befugnis oder Anerkennung die Gebühr zu entrichten (§ 12 Abs. 2 GebG). Rz 316: Die mehrfache…

UZKArtikel 109 Abgabenentrichtung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 109 Abgabenentrichtung (1) Die Zahlung ist in bar oder mit einem anderen Zahlungsmittel, das schuldbefreiende Wirkung hat, zu leisten, wobei auch eine Aufrechnung in Übereinstimmung mit dem einzelstaatlichen Recht möglich ist. (2) Der Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden. (3…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG) Rz 70: Die Gebühren für Protokolle (Niederschriften) gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter…