…Aufwendungen abgesetzt werden, die Abgabenbehörde verlangen kann, dass der Abgabepflichtige die Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen hat. § 162 Abs. 2 lautet: Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen. Bei Verweigerung der…
…als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, noch nicht gesichert. Rechtfertigen nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann die Behörde den Abzug versagen (VwGH 28.02.2012, 2008/15/0005). Empfänger im Sinn des…
…bei der Disposition hinterlegt wurde welches dann dem Fahrer mitgegeben wurde. Per 15. Juli 2013 wurde die [Beschwerdeführerin] aufgefordert den jeweiligen Empfänger der als Betriebsausgabe geltend gemachten Beträge zu genau bezeichnen. In Beantwortung dieses Vorhaltes wurde von der steuerlichen Vertretung - ein Ausdruck des Internetauftritt der…
…erweise (Rz. 23). Das Bundesfinanzgericht hat die Beschwerdeführerin im fortgesetzten Verfahren mit Schreiben vom 07.12.2021 gemäß § 162 BAO aufgefordert, die Empfänger der aufgrund der gegenständlichen Rechnungen abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen, und darauf hingewiesen, dass die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen sind, soweit die…
…des in der Wiener Baubranche aufgetretenen "Anlassfalles 'System M'" (siehe Seite 2 des Schreibens des steuerlichen Vertreters vom 26.01.2018), ob die Rechnungsaussteller die Erbringer der in Rechnung gestellten Leistungen an die Beschwerdeführerin und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren. - Rechnungen der Rechnungsausstellerin…
…Betriebsprüfungsberichtes folgendes ausgeführt: "Die im Jahr 1999 unter dem Namen der AO KEG in Rechnung gestellten Arbeiten können von dieser nicht erbracht worden sein. Gemäß § 162 BAO sind Betriebsausgaben dann nicht anzuerkennen, wenn der Abgabepflichtige den Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge nicht genau bezeichnet…
…als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, noch nicht gesichert. Rechtfertigen nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann die Behörde den Abzug versagen (VwGH 28.02.2012, 2008/15/0005). Empfänger im Sinn des…
…vorbeugen will. Ist es der Bw. in weiterer Folge nicht möglich, konkrete Angaben zum Empfänger der abgesetzten Beträge zu machen, weil sie es unterlassen hat, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, etwa durch Vorlage eines Meldezettels von der Adresse des angeblichen Empfängers Kenntnis zu erlangen, dann geht…
…i.d. Fall Fa. P. ausschließlich und ohne jeden Zweifel ausländischen Personen zuzurechnen ist. | | Da die Frage gemäß § 162 Abs. 1 BAO der genauen Empfänger der abgesetzten Beträge somit nicht beantwortet ist, sind die Provisionen an die Fa. P. gemäß § 162 Abs. 2…
…Dies muss vielmehr auch der tatsächliche wirtschaftliche Empfänger der Beträge sein, d.h. der Empfänger muss eine Leistung erbracht haben. Rechtfertigen maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen (und sei es auch ein juristische) nicht die (tatsächlichen, richtigen, wahren) Empfänger der abgesetzten Beträge sind…
…die belangte Behörde bis zum Abschluss der Außenprüfung keinerlei Feststellungen darüber treffen, warum eine steuerlich nicht geltend gemachte Ausgabe der Empfängerbenennungsverpflichtung gemäß § 162 BAO unterliegen soll. § 162 BAO hingegen betrifft Ausgaben, die prinzipiell steuerlich abzugsfähig sind und die die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnen…
…die Außenprüfung hat daher von ihrem Ermessen, vom Geschäftsführer der Bf. die genaue Bezeichnung der Empfänger der abgesetzten Beträge zu verlangen, zu Recht Gebrauch gemacht. Diesem Verlangen wurde nicht nachgekommen, weshalb die Folgen des § 162 BAO von der Bf. zu tragen sind. Zum Vorsteuerabzug gemäß…
…des Empfänger voraus, weil diese Rechtsfolge erst dann eintreten kann, wenn der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde verlangten Angaben verweigert hat oder ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wurde, dass die Personen, die vom Abgabenpflichtigen benannt wurden, nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge…
…mit weiteren Nachweisen) ist weiters der Abzug von Schulden und Aufwendungen mit der Namhaftmachung von Personen, die als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, noch nicht gesichert. Rechtfertigen nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die genannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge sind…
…die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. Der Unternehmer hat zwar eine Empfängernennung von Anfang an offengelegt, jedoch wie aus dem Ermittlungsergebnis eindeutig hervorgeht, eine unrichtige, weshalb die Bestimmung des § 162 BAO zur Anwendung gelangt. Die bloße Namhaftmachung einer beliebigen Person genügt nicht; der Empfänger…
…die Beschwerdeführerin und somit nicht die Empfänger der abgesetzten Beträge waren, weshalb die beantragten Absetzungen gemäß § 162 Abs. 2 BAO körperschaftsteuerlich zu Recht nicht anerkannt wurden. Dabei durfte in dem Erkenntnis jedoch offen bleiben, ob die in den Rechnungen ausgewiesenen Beträge als "Schwarzlöhne" an nicht…
…bereits im Zeitpunkt der Darlehenszuzählung vor. Dieses Darlehen sei gemeinsam mit anderen Verrechnungsposten für das Jahr 1994 mit 7% p.a. verzinst, wobei die für 1994 aufgelaufenen Zinsen wiederum als Verrechnungsforderung dem Verrechnungskonto wie folgt angelastet worden seien: | Bezeichnung: | Betrag: | Stand 01…
…bezahlt (siehe Seite 4 und 21 der Niederschrift mit ***A*** ***X*** sen. vom 20.08.2019 [OZ 39]). Rechnungen für Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Gebäuden der Beschwerdeführerin (Beträge netto): | | Rechnungs-nummer | Rechnungs-datum | Leistungs-zeitraum | Betrag | Geschäftslokal ***Geschäftsadressse…
…benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind. Die bloße Nennung einer Steueroasenfirma (ein Unternehmen, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und daher keine Leistungen erbringen kann), ohne die an ihr tatsächlich Beteiligten bzw. ohne jene Personen, denen die Erträgnisse aus der Domizilgesellschaft zufließen…
…Punkten wurden im Bericht vom 13.07.2011 von der AP getroffen: TZ 1 Fremdleistungen: Im Zuge der AP wurde von Fr. T. M. betreffend die geltend gemachten Fremdleistungen verlangt, die Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen. Da der gesetzlichen Aufforderung nach …