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UFSW RV/0465-W/05Gem. § 162 BAO kann die Abgabenbehörde verlangen, dass die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2009

…Aufwendungen abgesetzt werden, die Abgabenbehörde verlangen kann, dass der Abgabepflichtige die Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen hat. § 162 Abs. 2 lautet: Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen. Bei Verweigerung der…

BFG RV/2100604/2016Empfängerbenennung (§ 162 BAO): Maßgeblichkeit der (auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse im Wege der freien Beweiswürdigung zu lösenden) Sachverhaltsfrage, ob die Rechnungsaussteller die Erbringer der in Rechnung gestellten Leistungen an den Beschwerdeführer und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2018Teil 2/2

…als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, noch nicht gesichert. Rechtfertigen nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann die Behörde den Abzug versagen (VwGH 28.02.2012, 2008/15/0005). Empfänger im Sinn des…

BFG RV/2100860/2014Empfängerbenennung (§ 162 BAO): Beweispflicht des Abgabepflichtigen, dass der Rechnungsaussteller tatsächlich der Leistungserbringer und somit der Empfänger der abgesetzten Beträge war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2018Teil 1/2

…bei der Disposition hinterlegt wurde welches dann dem Fahrer mitgegeben wurde. Per 15. Juli 2013 wurde die [Beschwerdeführerin] aufgefordert den jeweiligen Empfänger der als Betriebsausgabe geltend gemachten Beträge zu genau bezeichnen. In Beantwortung dieses Vorhaltes wurde von der steuerlichen Vertretung - ein Ausdruck des Internetauftritt der…

BFG RV/2100729/2021Empfängerbenennung (§ 162 BAO): Maßgeblichkeit der (auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse im Wege der freien Beweiswürdigung zu lösenden) Sachverhaltsfrage, ob die Rechnungsaussteller die Erbringer der in Rechnung gestellten Leistungen an den Beschwerdeführer und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren (fortgesetztes Verfahren)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2022

…erweise (Rz. 23). Das Bundesfinanzgericht hat die Beschwerdeführerin im fortgesetzten Verfahren mit Schreiben vom 07.12.2021 gemäß § 162 BAO aufgefordert, die Empfänger der aufgrund der gegenständlichen Rechnungen abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen, und darauf hingewiesen, dass die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen sind, soweit die…

BFG RV/2100604/2016Empfängerbenennung (§ 162 BAO): Maßgeblichkeit der (auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse im Wege der freien Beweiswürdigung zu lösenden) Sachverhaltsfrage, ob die Rechnungsaussteller die Erbringer der in Rechnung gestellten Leistungen an den Beschwerdeführer und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2018Teil 1/2

…des in der Wiener Baubranche aufgetretenen "Anlassfalles 'System M'" (siehe Seite 2 des Schreibens des steuerlichen Vertreters vom 26.01.2018), ob die Rechnungsaussteller die Erbringer der in Rechnung gestellten Leistungen an die Beschwerdeführerin und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren. - Rechnungen der Rechnungsausstellerin…

UFSW RV/0762-W/031. Der Vorsteuerabzug steht nur auf Grund einer ordnungsgemäßen Rechnung zu. Diese setzt auch die richtige Adresse des Leistungsempfängers voraus. 2. Der Abzug von Betriebsausgaben steht nur dann zu, wenn nach vorheriger Aufforderung nach § 162 BAO der Empfänger der abgesetzten Beträge genannt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2005

…Betriebsprüfungsberichtes folgendes ausgeführt: "Die im Jahr 1999 unter dem Namen der AO KEG in Rechnung gestellten Arbeiten können von dieser nicht erbracht worden sein. Gemäß § 162 BAO sind Betriebsausgaben dann nicht anzuerkennen, wenn der Abgabepflichtige den Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge nicht genau bezeichnet…

BFG RV/2100860/2014Empfängerbenennung (§ 162 BAO): Beweispflicht des Abgabepflichtigen, dass der Rechnungsaussteller tatsächlich der Leistungserbringer und somit der Empfänger der abgesetzten Beträge war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2018Teil 2/2

…als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, noch nicht gesichert. Rechtfertigen nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann die Behörde den Abzug versagen (VwGH 28.02.2012, 2008/15/0005). Empfänger im Sinn des…

UFSW RV/3020-W/02Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.05.2005

…vorbeugen will. Ist es der Bw. in weiterer Folge nicht möglich, konkrete Angaben zum Empfänger der abgesetzten Beträge zu machen, weil sie es unterlassen hat, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, etwa durch Vorlage eines Meldezettels von der Adresse des angeblichen Empfängers Kenntnis zu erlangen, dann geht…

UFSW RV/0218-W/06Nichtabzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf Zypern, Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2007Teil 1/2

…i.d. Fall Fa. P. ausschließlich und ohne jeden Zweifel ausländischen Personen zuzurechnen ist. | | Da die Frage gemäß § 162 Abs. 1 BAO der genauen Empfänger der abgesetzten Beträge somit nicht beantwortet ist, sind die Provisionen an die Fa. P. gemäß § 162 Abs. 2…

UFSW RV/0218-W/06Nichtabzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf Zypern, Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2007Teil 2/2

…Dies muss vielmehr auch der tatsächliche wirtschaftliche Empfänger der Beträge sein, d.h. der Empfänger muss eine Leistung erbracht haben. Rechtfertigen maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen (und sei es auch ein juristische) nicht die (tatsächlichen, richtigen, wahren) Empfänger der abgesetzten Beträge sind…

BFG RV/5100234/2015Zuschlag zur Körperschaftsteuer gemäß § 22 Abs 3 KStG 1988 wegen Nichtbenennung der Empfänger von nicht als Betriebsausgabe geltend gemachten Aufwendungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.10.2015

…die belangte Behörde bis zum Abschluss der Außenprüfung keinerlei Feststellungen darüber treffen, warum eine steuerlich nicht geltend gemachte Ausgabe der Empfängerbenennungsverpflichtung gemäß § 162 BAO unterliegen soll. § 162 BAO hingegen betrifft Ausgaben, die prinzipiell steuerlich abzugsfähig sind und die die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnen…

BFG RV/7102355/20121. Mit der Angabe von Scheinfirmen wird der Aufforderung zur Benennung der tatsächlichen Empfänger nicht entsprochen. 2. Kein Vorsteuerabzug wegen fehlender Gutgläubigkeit.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.06.2016Teil 1/2

…die Außenprüfung hat daher von ihrem Ermessen, vom Geschäftsführer der Bf. die genaue Bezeichnung der Empfänger der abgesetzten Beträge zu verlangen, zu Recht Gebrauch gemacht. Diesem Verlangen wurde nicht nachgekommen, weshalb die Folgen des § 162 BAO von der Bf. zu tragen sind. Zum Vorsteuerabzug gemäß…

BFG RV/5100029/20201. Zahlungen an Scheinfirma und Empfänger mit falscher Adresse im Baugewerbe 2. Dressensponsoring 3. Tragen der Sozialversicherung für den Geschäftsführer einer GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2025Teil 2/2

…des Empfänger voraus, weil diese Rechtsfolge erst dann eintreten kann, wenn der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde verlangten Angaben verweigert hat oder ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wurde, dass die Personen, die vom Abgabenpflichtigen benannt wurden, nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge…

BFG RV/7102437/2012Der Aufforderung nach § 162 BAO ist dann nicht entsprochen, wenn maßgebliche Gründe die Vermutung rechtfertigen, dass der Empfänger die Leistungen nicht erbracht hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.09.2017

…mit weiteren Nachweisen) ist weiters der Abzug von Schulden und Aufwendungen mit der Namhaftmachung von Personen, die als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, noch nicht gesichert. Rechtfertigen nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die genannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge sind…

UFSW RV/0062-W/03Scheinrechnungen in der Baubranche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2003

…die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. Der Unternehmer hat zwar eine Empfängernennung von Anfang an offengelegt, jedoch wie aus dem Ermittlungsergebnis eindeutig hervorgeht, eine unrichtige, weshalb die Bestimmung des § 162 BAO zur Anwendung gelangt. Die bloße Namhaftmachung einer beliebigen Person genügt nicht; der Empfänger…

BFG RV/2100353/2017Verdeckte Ausschüttung: Gemäß § 162 Abs. 2 BAO körperschaftsteuerlich nicht anerkannte Absetzungen als "Schwarzlöhne" an nicht genannte Personen oder als der Gesellschaftersphäre der Beschwerdeführerin zugeflossene Kick-Back-Zahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2018

…die Beschwerdeführerin und somit nicht die Empfänger der abgesetzten Beträge waren, weshalb die beantragten Absetzungen gemäß § 162 Abs. 2 BAO körperschaftsteuerlich zu Recht nicht anerkannt wurden. Dabei durfte in dem Erkenntnis jedoch offen bleiben, ob die in den Rechnungen ausgewiesenen Beträge als "Schwarzlöhne" an nicht…

UFSW RV/0702-W/02Empfängerbenennung nach § 162 BAO als Ermessensentscheidung der Behörde; verdeckte Ausschüttung durch Darlehensgewährung bzw. aus nicht erklärten Kundenanzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2004Teil 1/3

…bereits im Zeitpunkt der Darlehenszuzählung vor. Dieses Darlehen sei gemeinsam mit anderen Verrechnungsposten für das Jahr 1994 mit 7% p.a. verzinst, wobei die für 1994 aufgelaufenen Zinsen wiederum als Verrechnungsforderung dem Verrechnungskonto wie folgt angelastet worden seien: | Bezeichnung: | Betrag: | Stand 01…

BFG RV/7100637/2021Körperschaftsteuer: Nichtanerkennung der beantragten Absetzungen (§ 162 BAO) und Zuschlag zur Körperschaftsteuer (§ 22 Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.11.2024Teil 1/5

…bezahlt (siehe Seite 4 und 21 der Niederschrift mit ***A*** ***X*** sen. vom 20.08.2019 [OZ 39]). Rechnungen für Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Gebäuden der Beschwerdeführerin (Beträge netto): | | Rechnungs-nummer | Rechnungs-datum | Leistungs-zeitraum | Betrag | Geschäftslokal ***Geschäftsadressse…

UFSF RV/0203-F/02Beurteilung von Lizenzgebühren als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004

…benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind. Die bloße Nennung einer Steueroasenfirma (ein Unternehmen, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und daher keine Leistungen erbringen kann), ohne die an ihr tatsächlich Beteiligten bzw. ohne jene Personen, denen die Erträgnisse aus der Domizilgesellschaft zufließen…

UFSW RV/2724-W/11Die Benennung von Scheinfirmen und unauffindbaren Empfänger reicht nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.12.2012

…Punkten wurden im Bericht vom 13.07.2011 von der AP getroffen: TZ 1 Fremdleistungen: Im Zuge der AP wurde von Fr. T. M. betreffend die geltend gemachten Fremdleistungen verlangt, die Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen. Da der gesetzlichen Aufforderung nach …