…Feistmantl, wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28. Juni 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. Juni 2002 betreffend Einleitung des Finanzstrafverfahrens (§ 82 Abs. 3 FinStrG…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG gerade um die rechtzeitige Abgabe von Voranmeldungen und die rechtzeitige Entrichtung der anfallenden Vorauszahlungen geht. Diese Bestimmung pönalisiert die nicht zeitgerechte Voranmeldungsabgabe bzw. die nicht zeitgerechte Entrichtung der Vorauszahlung. Wenn sich aus der Buchung des Umsatzsteuerjahresbescheides für 2002 eine…
…83 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz, sofern genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des…
…ob für die Einleitung des Strafverfahrens ausreichende Verdachtsmomente gegeben waren. Die endgültige Beantwortung der Frage, ob der Beschwerdeführer das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen hat, bleibt dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 115 ff FinStrG vorbehalten. Es war daher spruchgemäß zu…
…Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes O. vom 14. Mai 2007, SN 1234x, betreffend Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der Begehung des Finanzvergehens nach § 33 Abs.1 und § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
… 33 Abs 1 FinStrG zu II. § 33 Abs 2 lit a FinStrG begangen hat. Zugleich erging eine Verständigung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit a FinStrG. In der dagegen erhobenen Beschwerde führt der Beschuldigte wie folgt…
…qualifiziert vorsätzlich begangen haben. Damit ist der Verdacht durchaus begründet, er komme auch als Täter des Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Betracht. Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt schließlich der Verdacht, er könne das Finanzvergehen begangen haben. Keineswegs geht es um…
…Tatseite. Die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachts auf ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfolgte somit zu Recht. Abschließend wird festgehalten, dass im Rahmen der gegenständlichen Rechtsmittelentscheidung nur zu untersuchen war, ob für die Einleitung des Strafverfahrens ausreichende Verdachtsmomente gegeben waren…
…Worten: Euro einhundert) und jeweils die Kosten des Strafvollzuges zu ersetzen. Die Höhe der Kosten des Strafvollzuges werde durch gesonderten Bescheid festgesetzt werden. Hingegen wurde das darüber hinaus gehende Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG betreffend M.L…
…weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen IN, vertreten durch die Puttinger, Vogl & Partner Rechtsanwälte GmbH, Claudistraße 5, 4910 Ried im Innkreis, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs.1 lit.a FinStrG über die…
…Instanz dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes des Vorliegens von Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG vorläufig eingestellt werde, weil für dieses Finanzstrafverfahren Gerichtszuständigkeit vorliege. In der Begründung wies das Finanzamt darauf hin, dass gegen den…
…betreffend Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen Verdachtes des Finanzvergehens gemäß § 33 Abs. 2 lit a FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 29. März 2005 hat das Finanzamt Bregenz als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Bf. das Finanzstrafverfahren eingeleitet…
…durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Hannes Prosen, in der Finanzstrafsache gegen N.N., V., vertreten durch C. Steuerberatungskanzlei, V. , H.Pl. 12, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 9…
…Einleitung des Strafverfahrens wegen § 33 Abs. 2 lit a und b FinStrG und Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen § 51 Abs. 1 lit a FinStrG (wegen Nichtabgabe der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen 2007 bis 2011) vom 30.1.2013 erhob der Beschwerdeführer am 14.2…
…Oktober 2014 wegen Verdachts der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit a FinStrG, der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG und des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte nach § 44 Abs. 1 lit a FinStrG Anlass- und Abschlussbericht gem. § 100 Abs. 2 Z 2 und Z 4…
…im anschließenden, ua. vom Grundsatz des "in dubio pro reo" getragenen Untersuchungsverfahrens einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind bzw. sein werden (vgl. zB. VwGH vom 19. Februar 1991, 90/14/0078). Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung ua. schuldig, wer vorsätzlich…
…hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Hannes Prosen, in der Finanzstrafsache gegen N.N., D., vertreten durch P.&P., Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, V., G.Str. 2, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…
…00000-001 wegen Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG in Höhe von insgesamt € 63.064,12 betreffend die Voranmeldungszeiträume Oktober 2001, Dezember 2002, Jänner, November, Dezember 2003, Jänner und Juli 2004 im Amtsbereich des genannten Finanzamtes. Im nunmehrigen Finanzstrafverfahren zu…
…Bf., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 22. April 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß …
…18.10.1984, 83/15/0161). Es bestehen damit auch hinreichende Verdachtsmomente hinsichtlich der subjektiven Tatseite. Die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachts auf Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfolgte somit für die Zeiträume 01-12/2006, 09/2007, 12/2007 und…