2.1.6. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 2.1.6.1. Allgemeines Rz 186: Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne des UStG 1994 geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG 1988 hinaus. Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setzt voraus, dass…
…Doralt/ Renner, EStG8, § 2 Tz. 324 und 325 mwN). Sollte dennoch die Grenze zur möglichen Einkunftserzielung überschritten worden sein, was anhand entsprechender nachzureichender Unterlagen bescheinigt werden möge, wäre eine Überprüfung nach Liebhabereigesichtspunkten durchzuführen. Es seien somit Bestimmungen der Liebhabereiverordnung, BGBl 1993 Nr. 587/1983 idgF…
…und 4 bis zu einem Wert von 365 000 Euro (Freibetrag) steuerfrei. Zum Vermögen zählen nach Abs. 2 leg.cit nur inländische Betriebe und inländische Teilbetriebe, die der Einkunftserzielung gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988, in der jeweils geltenden Fassung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. A und die weiteren Senatsmitglieder Dr. W, Mag. O und Mag.a Rr im Beisein der Schriftführerin C in der Beschwerdesache Bf., G-Straße-xx, Dde X, vertreten durch die XY Rechtsanwälte OG, N…
…Einkünfte aus Teilbeschäftigungen) - im konkreten Fall in freier Beweiswürdigung - gesamthaft gesehen - davon auszugehen, dass die hier in Rede stehende Leistungsbeziehung zwischen der Bf. und ihrer Mutter nicht durch eine auf Einkunftserzielung ausgerichtete Tätigkeit, sondern durch das private Naheverhältnis veranlasst war. Somit war dem Finanzamt zuzustimmen…
…2011, 2008/13/0024). Für eine Verteilungsmöglichkeit von bereits vor dem Zeitraum der erstmaligen Einkünfteerzielung getätigtem Herstellungsaufwand ergibt sich nach der Gesetzeslage kein Anhaltspunkt." Im vorliegenden Fall wurde erst nach Abschluss der Generalsanierung im Jahr 2011 das Gebäude zur Vermietung bereitgestellt und erstmals Mietverträge abgeschlossen…
…geltend gemacht werden (vgl. Doralt EStG9 § 28 Tz 186). Würde die neuerliche Nutzung zur Einkünfteerzielung erst nach Ablauf der Zehnjahresfrist erfolgen, wird gemäß den EStR auch hier die Option zur Aufwertung auf den gemeinen Wert eingeräumt (vgl. EStR Rz 6432, kritisch Doralt EStG9 Tz 156…
…weshalb auch nur die Aufwendungen bzw. Ausgaben, die für diesen für die Einkünfteerzielung genützten Bereich anfallen, als Werbungskosten iSd § 16 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Die private Nutzung der Liegenschaft und der daraus resultierende Privatanteil in Höhe von 14,59% sowie die daraus entstehenden Kosten…
…Nach Abs. 2 Z 1 dieser Gesetzesstelle zählen zum begünstigten Vermögen nur inländische Betriebe und Teilbetriebe, die der Einkunftserzielung gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 dienen. Der Einkommensteuer unterliegen nach der Ziffer 1 des zuletzt genannten Absatzes Einkünfte aus Land- und…
…und Teilbetriebe, die der Einkunftserzielung gemäß § 2 Abs. 3 Z. 1 bis 3 EStG 1988 dienen. Nicht erfüllt werden die Voraussetzungen des § 15a ErbStG für das übergebene Einfamilienhaus. Bei diesem Vermögen handelt es sich nicht um einen inländischen Betrieb oder Teilbetrieb, welcher der Einkunftserzielung gemäß …
…5,000.000,-- steuerfrei. Nach Abs. 2 Z. 1 dieser Gesetzesstelle zählen zum begünstigten Vermögen nur inländische Betriebe und Teilbetriebe, die der Einkunftserzielung gemäß § 2 Abs. 3 Z. 1 bis 3 EStG 1988 dienen. Nach dem Erkenntnis des VwGH 4.12.2003, 2002/16/0246…
…5,000.000,-- steuerfrei. Nach Abs. 2 Z. 1 dieser Gesetzesstelle zählen zum begünstigten Vermögen nur inländische Betriebe und Teilbetriebe, die der Einkunftserzielung gemäß § 2 Abs. 3 Z. 1 bis 3 EStG 1988 dienen. Nach dem Erkenntnis des VwGH 4.12.2003, 2002/16/0246…
…festgesetzt. Bezüglich der Befreiung nach § 15a ErbStG wurde die Berufung abgewiesen, weil das Vermögen des Erblassers vor seinem Ableben der Einkunftserzielung aus Vermietung und Verpachtung diente und daher die Voraussetzungen nach § 15a Abs. 2 ErbStG nicht erfüllt wurden. In dem daraufhin eingebrachten Vorlageantrag wurde eingewendet…
…deren Versteuerung dem Steuerpflichtigen dann nicht zugemutet werde, wenn dieser im selben Gebäude seinen Hauptwohnsitz unterhalte. Als Gebäude, das nicht veräußert oder sonst zur Einkünfteerzielung "verwendet" werden dürfe, sei eindeutig das bisher betrieblich genutzte Gebäude zu verstehen. In dem Falle, dass - von der Wohnung abgesehen…
…deswegen, weil als Lizenzgebühren im Sinne des Art. 12 DBA Ö - Y nur Vergütungen für die Überlassung von bereitstehendem Wissen erfasst werden sollen, denen im Zeitpunkt der Einkunftserzielung keine bzw. nahezu keine Aufwendungen zuzuordnen sind, wohingegen die gegenständlichen Einnahmen der Bw. des Jahres 2000, laut…
…erforderlich. 1.2.1.2. Gegenstand der Zuwendung Begünstigt ist der Erwerb von Grundstücken von Todes wegen, wenn sie inländischen Betrieben und inländischen Teilbetrieben gewidmet sind, die der Einkunftserzielung aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb dienen, oder sie der Mitunternehmerschaft von…
2.2.1.3.4. Erwerb eines Grundstückes im Sonderbetriebsvermögen gemeinsam mit einem Mitunternehmeranteil Siehe Pkt. III.1.2.1.3.4. 2.2.1.3.5. Erwerb von teilweise betrieblich genutzten Grundstücken Wird ein Grundstück, das sich im Eigentum eines Unternehmers und eines Nichtunternehmers…
…die am 18. Juli 2003 ergänzend vorgebrachten Unterlagen, welche insbesondere weder die im Betriebsvermögen befindlichen stillen Reserven bezeichnen noch konkrete Angaben über aktuellen Möglichkeiten der Einkunftserzielung umfassen, lassen nicht hinreichend deutlich erkennen, inwiefern mit Vorschreibung der Gebühren wirtschaftliche Auswirkungen verbunden gewesen sind, die unter den…
bestehend aus Baufl Gebäude (Villa) mit 154 m² und Baufl Gebäude (begrünt) mit 305 m², sohin gesamt 459 m² Grundstücksfläche. Die Liegenschaft EZ 2345, die noch im Besitz der Bw stand, bestand aus den Grundstücken Nr 567 (rot B) mit 425 m² und Nr 123…
17.1.4 Gewinnabsicht Rz 5414: Gewinnabsicht liegt vor, wenn nicht nur Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben angestrebt wird. Die Gewinnabsicht muss im Allgemeinen, nicht aber bei jeder einzelnen Erwerbshandlung vorliegen. Das Streben nach Gewinn muss nicht der Hauptzweck der Tätigkeit…