…Diese Verpflichtung bleibt solange aufrecht, bis es zu einer bescheidmäßigen Änderung kommt (zB infolge eines Herabsetzungsantrages anlässlich der nächsten Veranlagung oder im Rahmen einer BerufungserledigungBeschwerdeerledigung). Rz 7559: Die Einkommensteuer-Vorauszahlung für ein bestimmtes Kalenderjahr ist eine Abgabenschuld, die von der Jahres-Einkommensteuerschuld zu unterscheiden ist…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. Mai 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. Mai 2026 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2026 und Folgejahre zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision…
…Beschwerde vom 8. April 2019, welche gemäß § 253 BAO als gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 29. Mai 2019 betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2019 gerichtet gilt, zur Steuernummer ***1*** zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…
…Vöcklabruck vom 09.05.2012, betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind der folgenden Entscheidung zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Erkenntnisses. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…sei. Über die Berufung wurde erwogen: Der UFS gelangte aus u.a. Gründen zu der Überzeugung, dass keine wesentlichen Änderungen jener Verhältnisse die dem Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2007 zugrunde lagen eingetreten sind. Gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 hat ein Steuerpflichtiger auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu entrichten.…
…vom 19. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 25. Februar 2008 betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), geboren am 1.1., erhält eine Pension der Pensionsversicherungsanstalt sowie eine der…
…abgewiesen wurde. Die Berufung habe sich gegen die aufgrund gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 vorgenommene Erhöhung der Einkommensteuervorauszahlungen gerichtet. Nachdem weder Prognoserechnungen noch sonstige Gründe für eine geänderte Höhe der Vorauszahlungen bekanntgegeben worden seien, sei die Berufung abzuweisen. Mit Eingabe vom 24. Jänner 2005…
…vom 12. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 5. März 2004 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw., Herr XY), geboren 1922, erhält eine Pension der Pensionsversicherungsanstalt sowie…
…vertreten durch Dr. Helmut Blum gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Vorauszahlung an Einkommensteuer wird mit 7.200 S (523,24 €) festgesetzt. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…Bw., vertreten durch Dr. Helmut Blum, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb…
…00 um 9 % erhöht worden. Mit Schriftsatz vom 29.7.2019 (eingelangt bei der belangten Behörde am 5.8.2019) erhob der rechtliche Vertreter der Bf. Beschwerde gegen den Bescheid über die Einkommensteuervorauszahlung 2019 vom 4.7.2019 und begründete dies damit, dass die Bf…
…die Beschwerd vom 12. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 17. November 2014 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2014 werden mit € 0,00 festgesetzt. II. Gegen dieses Erkenntnis…
…um netto € 24,08 oder 1,6% per Monat erhöht, es müsste sich die von der Regierung und vom Finanzminister so sehr gepriesene Steuerreform auswirken und dennoch erhöhe das FA die Einkommensteuervorauszahlung des Bw. um 38.95% von bisher € 1.109,00 auf…
…2% des nicht entrichteten Abgabenbetrages in Höhe von € 2.098,08 vor. Gegen diesen Bescheid erhob die Berufungswerberin durch ihren ausgewiesenen Vertreter fristgerecht Berufung und beantragte die Aufhebung des bekämpften Bescheides. Die Berufungswerberin sei zum Fälligkeitstag der in Frage stehenden Einkommensteuervorauszahlung auf Urlaub gewesen…
…für eine weitere Anpassung der Einkommensteuervorauszahlung erweisen. Daher kann der Berufung lediglich hinsichtlich der Berücksichtigung der bereits für 2004 greifenden Steuerreform entsprochen werden. Diese Auswirkungen hat die Abgabenbehörde I. Instanz in der Berufungsvorentscheidung punktgenau berücksichtigt. Damit konnte dem Eventualbegehren, die Einkommensteuervorauszahlung angemessen zu reduzieren vollinhaltlich…
…Am 16.07.2024 teilte der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers dem Bundesfinanzgericht mit E-Mail (OZ 14) mit, dass der Anregung des Bundesfinanzgerichts, den Vorlageantrag zurückzunehmen (weil dem Begehren auf Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen mit 0 € letztlich entsprochen wurde), nicht entsprochen werde. Gemäß § 261 Abs…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 21. April 2015, betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für 2015 und Folgejahre, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid und die Beschwerdevorentscheidung (letztere vom 8. Mai 2015) werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Lackner, vom 17. Juni 2004 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 17. Juni 2004 wurde vom Finanzamt bei RKP (in der Folge Bw.) der Bescheid betreffend die Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2004 (Vorauszahlungsbescheid 2004) erlassen…
…getrennt versteuert werden. Das Finanzamt hat die Ermittlung der Abgabennachforderung aus dem Jahr 2006 iHv. 1.066,30 € dem Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2008 zugrunde gelegt und die Vorauszahlungen mit 1.162,26 € angesetzt, d.i. eine Erhöhung der Abgabennachforderung aus dem Jahr 2006 um 9 %…
…unter anderem darauf, dass die Beschwerdevorentscheidung betreffend den Einkommensteuerbescheid 2017 dem Bundesfinanzgericht vorgelegt worden sei, sodass eine Erhöhung der Einkommensteuervorauszahlungen um 4 % bzw 5 % - wie in der BAO vorgesehen - nicht erfolgen könne. Bezüglich des Sanierungsgewinnes führte die steuerliche Vertretung der Bf aus, dass die im…