…eventuell von einer echten Rechtslücke auszugehen, die aber im Wege der Analogie zu schließen wäre: So wäre kein Grund erkennbar, warum nicht Gegenstände wie bspw. Kraftfahrzeuge, die sich außerhalb des Schutzes eines Hausrechtes befinden, bei Vorliegen der sonstigen rechtlichen Voraussetzungen, die für die Durchsuchung dieser…
…zuzustellen. (2) Hausdurchsuchungen, das sind Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht, daß sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder daß sich…
…die "Beschlagnahmen" können nicht "für die Grundlage einer Hausdurchsuchung verfälscht ausgelegt worden" sein. Sollte damit aber zum Ausdruck gebracht werden, dass die Würdigung der zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchungen und später bei der Durchführung der Durchsuchung an dem obgenannten Ort vorliegenden Beweislage unzutreffend gewesen…
…Wohnräumlichkeiten nach Beweismitteln in der Finanzstrafsache gegen ihren Ehemann dulden muss. Hinsichtlich der Durchsuchung der Fahrzeuge ist auf die obigen Ausführungen zu Pkt. IX zu verweisen. Sind die Fahrzeuge nicht in den Schutz des Hausrechtes gelangt, hätte es für die Durchsuchung einer bescheidmäßigen Anordnung nach …
…2005 beim Hauptzollamt Augsburg, Zweigstelle Hörbranz AB, verzollt. Bei dem zum Beweis seines Vorbringens vorgelegten Dokument handelt es sich wiederum um eine sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges", also kein Verzollungsdokument. Überdies wurde diese Bescheinigung bereits am 3.2.2005 ausgestellt; der Kauf des…
…auch eine monatliche Rate für den Kredit der Oberösterreichischen Landesbank in Höhe von ATS 8.533,34 geleistet. Die Kreditraten änderten sich entsprechend der Änderung der Zinssätze im Ablauf der Jahre. Das Haus, in dem der Bw wohnt und seine Betriebsstätte für den Kraftfahrzeughandel betreibt…
…wurde als Zulassungsbesitzer des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen 123 (A) vom Magistrat der Stadt Wien MA 67, mit Schreiben vom 2. August 2021 zur Lenkerauskunft gemäß § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens aufgefordert. Die Zustellung…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz zur GZ. ENr. 646024/04 eine Durchsuchung der Wirtschafts-, Gewerbe- und Betriebsräume der C GmbH in L sowie aller Kraftfahrzeuge sowie Schließfächer und Tresore bei Banken und anderen Instituten, zu deren Benützung die C GmbH befugt wäre, nach Unterlagen betreffend sämtliche Geschäftsgebarungen…
…ergebe sich, dass die Durchsuchung des Fahrzeuges keinesfalls in der Sphäre der Organe der Finanzpolizei gelegen sei. Die Beschwerde sei daher unbegründet. Schriftlich wurde ausgeführt: "Der Vollständigkeit halber sei angeführt, dass aufgrund des Inverkehrsbringens eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen der Verdacht der Übertretung nach § 82…
…Funktionsträger der GmbH - benützt worden wären, war daher spruchgemäß zurückzuweisen. 2.3. Bezüglich der Beschwerde der YB-GmbH gegen die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung des Inhaltes aller privaten Kraftfahrzeuge (also nicht öffentlichen Verkehrsmittel), zu deren Benützung XA, XE und XC befugt gewesen sind (wiederum…
…aus dem Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll der Polizeiinspektion Knittelfeld, beide vom 24. Jänner 2010, und aus der Niederschrift mit dem Verdächtigen vom 26. Jänner 2010. Die relevanten finanzstrafrechtlichen Bestimmungen sind: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen…
…Vermögenssteuerhinterziehung 1991-1995 bestanden habe. Weiters übermittelte das Finanzamt A dem Finanzamt Innsbruck einen Beschluss des deutschen Amtsgerichtes B vom 23. Mai 1997, Aktenzeichen Z2, mit welchem die Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume und anderer Räume, der Kraftfahrzeuge und der evtl. Bankschließfächer des Beschuldigten angeordnet…
… I. Die Beschwerde des B gegen die Anordnung der Durchsuchung der Räumlichkeiten an der Anschrift XXC, wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Die übrigen Beschwerden des B werden als unbegründet abgewiesen. III. Gegen diese Entscheidung ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…worden sind, 4. betreffend alle aktuellen oder bereits gelöschten Kreditkonten [in unmittelbarem Zusammenhang mit A oder den obgenannten Firmen] sowie 5. allgemein an Hand eines Fragekataloges betreffend an A und die genannten Firmen erbrachte Dienstleistungen für den Zeitraum ab 1. Jänner 2011, sowie III. an…
…durchsuchen, um Gegenstände aufzufinden, die im gegenständlichen Finanzstrafverfahren gegen den Genannten als Beweismittel in Betracht kommen. Eine Ausfertigung dieser Anordnung ist dem Verdächtigen am 4. Juni 2020 übergeben worden (Verfügung vom 1. April 2020; Übernahmebestätigung). Die Anordnung der Hausdurchsuchung erstrecke sich außerdem auf alle Kraftfahrzeuge…
…als Funktionsträger der GmbH - benützt worden wären, war daher spruchgemäß zurückzuweisen. 2.4. Bezüglich der Beschwerde des XC gegen die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung des Inhaltes aller privaten Kraftfahrzeuge (also nicht öffentlichen Verkehrsmittel), zu deren Benützung XA, XG und XC befugt gewesen sind (wiederum…
…ist jeder, der durch die Durchsuchung in seinem Hausrecht betroffen ist, berechtigt, sowohl gegen die Anordnung als auch gegen die Durchführung einer Hausdurchsuchung Beschwerde an das Bundesfinanzgericht zu erheben. Dabei kommt ein Begehren auf rückwirkende Aufhebung der Anordnung nach bereits erfolgter Durchführung derselben (hier am…
…der finanzstrafrechtlichen Ermittlungen im Jahr 2016 bestehende Verdacht, dass A bei seiner Lebensgefährtin und den gemeinsamen Kindern in XXXA1 wohne, hat sich bei der Durchsuchung am 18.10.2016 aufgrund vorgefundenen privaten Gegenstände (Bekleidung, etc.) des A erhärtet. Die Auswertung der der am 18.10…
…nicht anzuordnen, wäre so gesehen für den Spruchsenatsvorsitzenden sogar ein Verfahrensfehler gewesen. 1.8.3. Bezüglich der Beschwerde des Dr.A gegen die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung des Inhaltes aller privaten Kraftfahrzeuge (also nicht öffentlichen Verkehrsmittel), zu deren Benützung befugt gewesen ist, ist auszuführen…
…Durchsuchung der Räumlichkeiten an der Anschrift PPP2 (Sitz und Betriebsanschriften der BG-GmbH, FNbg, der BH-GmbH, FNbh, und der BI-GmbH, FNbi), durch Mitglieder der Steuerfahndung, Team Linz, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine…