…März 2003 zugeflossen sind, anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften, Einkünfte aus Geldeinlagen bei ausländischen Kreditinstituten sowie Forderungswertpapieren, deren kuponauszahlende Stelle sich nicht im Inland befindet, mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst. Für ausländische Kapitalerträge war weder eine Tarifbegünstigung nach § 37 Abs. 4 EStG …
…2003 zugeflossen sind, anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst, die Tarifbegünstigung des § 37 Abs.4 EStG, somit die Halbsatzbesteuerung, war auf diese Fälle - im Gegensatz zur Situation bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften - nicht anzuwenden. Auch die Endbesteuerung iSd § 93…
…anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst, die Tarifbegünstigung des § 37 Abs. 1 iVm § 37 Abs. 4 lit. a EStG 1988, somit die Halbsatzbesteuerung, war auf diese Fälle - im Gegensatz zur Situation bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften - nicht anzuwenden. Auch…
…wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst. Die Tarifbegünstigung des § 37 Abs. 4 EStG 1988 (Halbsatzbesteuerung) war auf diese Fälle nicht anzuwenden. Auch die Endbesteuerung im Sinne des § 93 iVm § 97 Abs. 1 leg.cit. war lediglich auf Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften…
…anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst, die Tarifbegünstigung des § 37 Abs.4 EStG, somit die Halbsatzbesteuerung, war auf diese Fälle - im Gegensatz zur Situation bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften - nicht anzuwenden. Auch die Endbesteuerung im Sinne des § 93 EStG…
…anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst, die Tarifbegünstigung des § 37 Abs 4 EStG 1988, somit die Halbsatzbesteuerung, war auf diese Fälle - im Gegensatz zur Situation bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften - nicht anzuwenden. Auch die Endbesteuerung im Sinne des § 93…
…dass auch die einbehaltene Quellensteuer rückzuerstatten sei. In den betreffenden Einkommensteuerbescheiden sei die einbehaltene Quellensteuer auf Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften jeweils in Höhe von 357,28 Euro (2006) und 378,50 Euro (2007) nicht berücksichtigt worden. Über die Berufung wurde erwogen: § 97 Absatz 4 EStG 1988…
…sind, anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst, die Tarifbegünstigung des § 37 Abs 4 EStG 1988, somit die Halbsatzbesteuerung, war auf diese Fälle - im Gegensatz zur Situation bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften - nicht anzuwenden. Auch die Endbesteuerung im Sinne des …
…anrechenbare ausländische Quellensteuern seien bis zur Höhe des zustehenden Anrechnungshöchstbetrages zu berücksichtigen. Über die Berufung wurde erwogen: Bis zum Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003 (BGBl I 2003/71), welches erstmals auf Kapitalerträge, die nach dem 31. März 2003 zugeflossen sind, anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften…
…anrechenbare ausländische Quellensteuern seien bis zur Höhe des zustehenden Anrechnungshöchstbetrages zu berücksichtigen. Über die Berufung wurde erwogen: Bis zum Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003 (BGBl I 2003/71), welches erstmals auf Kapitalerträge, die nach dem 31. März 2003 zugeflossen sind, anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften…
…anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst, die Tarifbegünstigung des § 37 Abs.4 EStG, somit die Halbsatzbesteuerung, war auf diese Fälle - im Gegensatz zur Situation bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften - nicht anzuwenden. Auch die Endbesteuerung iSd § 93 EStG war ex…
…dem zweiten Berufungspunkt hinsichtlich der Besteuerung der ausländischen Kapitalerträge wird ausgeführt: Bis zu Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetz 2003 (BGBl I 2003/71), welches erstmals auf Kapitalerträge, die nach dem 31.3.2003 zugeflossen sind, anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz…
…die sich auch aus Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit Sitz in Mitgliedstaaten der EU und in Drittstaaten zusammensetzten. Die von der AG bezogenen inländischen Beteiligungserträge wurden gemäß § 10 Abs 1 KStG 1988 von der Besteuerung freigestellt. Der Antrag, auch die Dividenden der ausländischen Kapitalgesellschaften (mit Anteilen…
…die sich auch aus Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit Sitz in Mitgliedstaaten der EU und in Drittstaaten zusammensetzten. Die von der AG bezogenen inländischen Beteiligungserträge wurden gemäß § 10 Abs 1 KStG 1988 von der Besteuerung freigestellt. Der Antrag, auch die Dividenden der ausländischen Kapitalgesellschaften (mit Anteilen…
…anzuwenden ist, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften der Besteuerung zum Normaltarif unterzogen, die Tarifbegünstigung nach § 37 Abs. 1 erster Teilstrich iVm Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 war auf diese Fälle - im Gegensatz zu Dividendenzahlungen inländischer Kapitalgesellschaften - nicht anzuwenden. Auch die Endbesteuerung im Sinne…
…2003 zugeflossen sind, anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst, die Tarifbegünstigung des § 37 Abs.4 EStG, somit die Halbsatzbesteuerung, war auf diese Fälle - im Gegensatz zur Situation bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften - nicht anzuwenden. Auch die Endbesteuerung iSd § 93…
…beantragt die ausländischen Kapitalerträge gleich den inländischer Kapitalerträge zu besteuern. Über die Berufungen wurde erwogen: Bis zum Inkrafttreten des BudgetbegleitG 2003 (BGBl I 2003/71), welches erstmals auf Kapitalerträge, die nach dem 31.3.2003 zugeflossen sind, anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit dem…
…anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst, die Tarifbegünstigung des § 37 Abs.4 EStG, somit die Halbsatzbesteuerung, war auf diese Fälle - im Gegensatz zur Situation bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften - nicht anzuwenden. Auch die Endbesteuerung iSd § 93 EStG war ex…
…2003 zugeflossen sind, anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst, die Tarifbegünstigung des § 37 Abs.4 EStG, somit die Halbsatzbesteuerung, war auf diese Fälle - im Gegensatz zur Situation bei Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften - nicht anzuwenden. Auch die Endbesteuerung iSd § 93…
…anzuwenden ist, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften der Besteuerung zum Normaltarif unterzogen, die Tarifbegünstigung nach § 37 Abs. 1 erster Teilstrich iVm Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988, somit die Halbsatzbesteuerung, war auf diese Fälle - im Gegensatz zu Dividendenzahlungen inländischer Kapitalgesellschaften - nicht anzuwenden. Auch die…