Erbringt eine britische Kapitalgesellschaft einer österreichischen Kapitalgesellschaft Beratungsleistungen und wird hiebei eine inländische Betriebstätte begründet, dann unterliegen die von dieser Betriebstätte erzielten Gewinne gemäß Artikel 7 DBA-Großbritannien der österreichischen Besteuerung; der österreichische Kunde ist gemäß § 99 EStG 1988 verpflichtet, die für die technische Beratung…
Erbringt eine norwegische Kapitalgesellschaft durch 20 - 40 Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegenüber während einer Zeitdauer von rund 15 bis 18 Monaten technische Beratungsleistungen und wird hiebei eine inländische Betriebstätte begründet, dann unterliegen die von dieser Betriebstätte erzielten Gewinne gemäß Artikel 7 DBA-Norwegen der österreichischen…
…steuerlichen Erfassung nicht entgegen. Der Umstand, dass der ungarische Gesellschafter den Vorgang der Spaltung der ungarischen Gesellschaft steuerneutral abwickeln kann, bewirkt keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 23 Abs. 4 des DBA, da dieses Verbot nur eine Ungleichbehandlung der ungarischen Kapitalgesellschaft, nicht aber ihrer…
…25.9.2001, 99/14/0217). 3.Die weitere Vorgangsweise bei der Erhebung der abkommensgemäß Österreich zustehenden Steuern richtet sich wieder nur nach innerstaatlichem Steuerrecht (allerdings unter Beachtung von DBA-Diskriminierungsverboten). Rz 34: Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung kommen grundsätzlich zwei Methoden in Frage. Nach der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 26. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Finanzamtes vom 27. August 2007 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer für das Jahr 2005…
…zugegangenen Originalrechnungen den Nachweis seines Anspruches auf Erstattung der Umsatzsteuer durch Vorlage einer Zweitschrift oder einer Ablichtung der Rechnung zu führen, aus dem Diskriminierungsverbot und dem Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer folgt, dass diese Möglichkeit auch einem nicht in diesem Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen einzuräumen ist…
…Begründung: (1) Die Einhebung der Kammerumlage II widerspreche Art. 43 Abs 1 EGV (Niederlassungsfreiheit). Nach neuerer Rechtsprechung des EuGH sei Art 43 EGV nicht allein als Diskriminierungsverbot ausländischer Wirtschaftstreibender zu sehen; Art. 43 EGV stelle vielmehr ein generelles Verbot von ungerechtfertigten Behinderungen der Niederlassungsfreiheit dar…
Ein in Deutschland ansässiger Kommanditist einer österreichischen KG hat auf Grund des im Gleichklang mit den EU-Diskriminierungsverboten (EAS 2345) ausgelegten Diskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA-Deutschland Anrecht, dass Zuweisungen von Verlusten, die die österreichische KG ab 1998 erlitten hat, mit KG-Gewinnanteilen folgender Jahre…
…auch die internationale Schachtelbefreiung nur für Betriebstätten von Kapitalgesellschaften aus EU-Staaten vorsieht, steht der Gewährung der internationalen Schachtelbefreiung auf der Grundlage des gemeinschaftsrechtlich ausgelegten Diskriminierungsverbotes des Artikels 24 DBA-Liechtenstein nicht entgegen. Dies gilt sowohl für grenzüberschreitende Schachteldividenden als auch für steuerfreie Gewinne aus…
Das Diskriminierungsverbot des DBA-Frankreich, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein…
Das Diskriminierungsverbot des DBA-Italien, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein…
…Einkommens führt oder wenn die Schweiz einen Verlustausgleich (ohne Nachversteuerung bei künftigen Betriebstättengewinnen) zulässt oder wenn sonst in irgendeiner Weise der Verlustvortrag in Österreich zu einer Doppelverwertung führt, kann aus dem Diskriminierungsverbot keine Verpflichtung abgeleitet werden, dass ein Verlustvortrag über die gesetzlich zulässigen Möglichkeiten des …
…allerdings auch dann Wirkungen, wenn der Steuerpflichtige weder in Österreich noch im anderen Vertragsstaat ansässig ist; dies jedoch nur unter der Voraussetzung. Die Diskriminierungsverbote des Art. 24 OECD-konformer DBA sind auch auf in Drittstaaten ansässige Steuerpflichtige anwendbar. Diese verlangen ua., dass es sich um…
…In einer dritten Stufe ist schließlich unter Beachtung abkommensrechtlicher Diskriminierungsverbote nach inländischem Recht die Steuer zu erheben (EStR 2000 Rz 33). Auch im Fall einer Personalauslandsentsendung nach Rumänien ist nach diesen Grundprinzipien vorzugehen und es bestimmt sich daher in "Stufe 1" das Ausmaß der zur…
…Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In einer dritten Stufe ist schließlich unter Beachtung abkommensrechtlicher Diskriminierungsverbote nach inländischem Recht die Steuer zu erheben (EStR 2000 Rz 33). Auch im Fall einer Personalauslandsentsendung nach Deutschland ist nach diesen Grundprinzipien vorzugehen. Daher bestimmt sich in Stufe 1…
…EG-Beitreibungsrichtlinie - nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt. Das Verlangen nach weitergehenderen österreichischen Quellensteuerentlastungen unter Berufung auf EWR-Recht und auf die diesem Recht inhärenten Diskriminierungsverbote der EG-Grundfreiheiten (zB unter Berufung auf EuGH 8.11.07…
…zu erheben, die auf die in Österreich zu erfassenden Einkünfte entfällt. In diesem dritten Schritt ist - mit Ausnahme der Berücksichtigung des DBA-Diskriminierungsverbotes - wiederum wie bei Schritt 1 ausschließlich nach inländischem Recht vorzugehen (EStR 2000 Rz 33). Bestünde mit Deutschland kein DBA, dann wäre gemäß §…
…Diese Rechtsfolge ergibt sich aus den - im gegebenen Zusammenhang die gleichen Rechtswirkungen erzeugenden - Bestimmungen des § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 sowie des Diskriminierungsverbotes des Art. 23 DBA-Deutschland. 21. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann liegt - trotz Anwendung des Anrechnungsverfahrens im DBA-Italien - in der Regel kein Fall einer Verlustdoppelverwertung vor, der einem Verlustvortrag in Österreich entgegenstehen könnte (Anwendung des Diskriminierungsverbotes). Denn eine Verweigerung des Verlustvortrages auf österreichischer Seite hätte diesfalls die Wirkung einer diskriminierenden Doppelbesteuerung. Ein Problem könnte…
…Überlassungsverträge mit ausländischen Arbeitskräfteüberlassern oder auch durch solche mit inländischen Überlassern gebildet wird. EAS 3201 grenzt dieses Erfordernis - obgleich es aus EU-Diskriminierungsverboten hergeleitet ist - nicht auf Entsendungen in EU-Staaten ein. Denn auch bei Nicht-EU-Staaten kann man es mit einer nichtamtlichen Bestätigung…