…ist folglich berechtigt, Darlehensrückzahlungen für ihr deutsches Eigenheim in gleicher Weise als Sonderausgabe steuermindernd geltend zu machen wie unbeschränkt Steuerpflichtige dies für ihre inländischen Eigenheime in Anspruch nehmen können. Es liegt im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtung der Steuerpflichtigen zu belegen, dass die Darlehensrückzahlungen in Deutschland unter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 05. April 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 05. Jänner 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Steuernummer ***Bf-StNr*** zu Recht erkannt…
…Sonderausgaben zu berücksichtigen, weil durch die Begleichung des Kaufpreises mit den Mitteln aus diesem Kredit die vom Voreigentümer der Liegenschaft aufgenommenen Darlehen zurückgezahlt worden seien. Zutreffend ist zwar, dass auch ein Rechtsnachfolger Darlehensrückzahlungen einschließlich der Zinsen als Sonderausgaben geltend machen kann, gleichgültig, ob es sich…
…für die Wohnraumsanierung), nicht aber Aufwendungen für den Erwerb bereits bestehenden Wohnraums als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Zutreffend sei zwar, dass Darlehensrückzahlungen einschließlich der Zinsen für Darlehen, die für die Wohnraumerrichtung aufgenommen wurden, auch der Rechtsnachfolger als Sonderausgaben geltend machen könne. Voraussetzung dafür sei aber…
…2002 erhob der Bw. das Rechtsmittel der Berufung und führte als Begründung Folgendes aus: In den Arbeitnehmerveranlagungen 1997 bis 2001 unseres Mandanten wurden beantragte Sonderausgaben für Darlehensrückzahlungen seiner Wohnung in Höhe von jährlich ATS 40.000,00 vom Finanzamt nicht anerkannt. Begründet wurde diese Streichung…
…weil nicht mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen. Der Umbau in Eigentumswohnungen wurde nicht bewilligt. Das Gebäude dient nach wie vor nicht Wohnzwecken. Somit stellen die beantragten Darlehensrückzahlungen keine Sonderausgaben dar. Die Berufung war als unbegründet abzuweisen. Linz, 15. Oktober 2003
…worden. Dagegen wurde fristgerecht berufen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Februar 2002 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Durch den Vorlageantrag gilt das Rechtsmittel wiederum als unerledigt. Über die Berufung wurde erwogen: Hinsichtlich der strittigen Darlehensrückzahlungen incl. Zinsen in Höhe von S 218.440,--…
…als es den Freibetrag wegen eigener Behinderung in Höhe von S 3.324,-- berücksichtigte, was zu einer Minderung der festgesetzten Einkommensteuer um S 1.154,-- auf S 22.168,-- führte. Die Nichtberücksichtigung der Darlehensrückzahlungen als Sonderausgaben begründete es wie folgt: Gemäß § 18 Abs. 1 Z…
…als es den Freibetrag wegen eigener Behinderung in Höhe von S 3.324,-- berücksichtigte, was zu einer Minderung der festgesetzten Einkommensteuer um S 1.153,-- auf S 20.993,-- führte. Die Nichtberücksichtigung der Darlehensrückzahlungen als Sonderausgaben begründete es wie folgt: Gemäß § 18 Abs. 1 Z…
…sie als Ausgaben zur Wohnraumschaffung bzw. zur Wohnraumsanierung. Das Finanzamt führte mit Bescheiden vom 9. Juli 2001 die gewünschten Veranlagungen durch, anerkannte die Darlehensrückzahlungen jedoch nicht als Sonderausgaben, da die Darlehensaufnahmen einerseits dem Ankauf einer bereits bestehenden Eigentumswohnung bzw. eines bereits bestehenden Einfamilienhauses gedient hätten…
…Orac-Verlag 1992, § 18 Tz 7 und Tz 75). An dem zwingend zu berücksichtigenden Abflussprinzip bei derartigen Sonderausgaben ändert auch nichts, dass die vorzeitige Darlehensrückzahlung nach Aussage des Bw. durch einen Verkauf erforderlich geworden sei bzw. dass div. Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise vom Bw. angeführte Computer…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Bernhard Renner und die weiteren Mitglieder Leopold Pichlbauer sowie Dr. Werner Loibl unter Beiziehen des Schriftführers Wolfgang Kiebler über die Berufung des XY, vertreten durch Müller Wilfried, 4523…
…Ehepartner beantragt worden, abweichend von der eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung nur zur Hälfte berücksichtigt wurde. 2. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2019 erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde und beantragte die Berücksichtigung von Ausgaben (Darlehensrückzahlungen) zur Schaffung von Wohnraum als Sonderausgaben. 3. Mit Vorhalt vom 11. Mai 2020 ersuchte…
…wurde im Bereich der Einkommensteuer neben diversen anderen Änderungen einerseits der Tarif gesenkt, andererseits aber auch die Abzugsfähigkeit der sog. "Topfsonderausgaben" abgeschafft. Im Übergangszeitraum 2016 bis 2020 sollen aber bereits vertraglich eingegangene Verpflichtungen (achtjährig gebundene Beträge und Darlehensrückzahlungen gem. § 18 Abs. 1 Z 3 lit…
…1988 handelt, war lediglich ein entsprechend verminderter Betrag als einkommensmindernde Sonderausgaben (vgl. zum Ausmaß der Berücksichtigung sog. „Topf-Sonderausgaben" § 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988) anzuerkennen. 2) Darlehensrückzahlungen zur Wohnraumsanierung: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 stellen u. a. die…
…betreffend die Einrichtung des Hauses vor. Zur Finanzierung erklärte der Bw., es seien laut beiliegendem Darlehensvertrag 362.802,08 € fremdfinanziert worden, der Restbetrag sei aus Eigenmitteln bestritten worden. Die Darlehensrückzahlungen habe seine Lebensgefährtin getätigt, er habe die Betriebskosten, Versicherungen, Bausparverträge usw. bezahlt. Über die…
…getätigen Rückkäufen vorgelegt. Schadensfälle B. AG 1998 und 1999: Bei den in den Jahren 1998 und 1999 als Betriebsausgaben in Abzug gebrachten Aufwendungen für "Schadensfälle B. AG" handelt es sich um Darlehensrückzahlungen bzw. um eine Abschlagszahlung an die I, welche zu einem Nachlass von Bankverbindlichkeiten…
…aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, brachte am 28. Juni 2005 beim Finanzamt ihre Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagungen für die Kalenderjahre 2002, 2003 und 2004 ein. Darin machte sie ausschließlich Aufwendungen für Darlehensrückzahlungen unter der Kennzahl 456 (Kj. 2002: € 4.390,00, Kj. 2003: €…
…zum EStG unter § 18, Tz 220 aus: "Übernimmt der Rechtsnachfolger (insbesondere Käufer) vom Rechtsvorgänger eine Darlehensrückzahlungsverpflichtung, so ist die Darlehensrückzahlung auch beim Rechtsnachfolger begünstigt; lit. d fordert für die Anerkennung von Darlehensrückzahlungen als Sonderausgaben nur, dass der Erwerber die Voraussetzungen weiter erfüllt, er muss den…
…zum EStG unter § 18, Tz 220 aus: "Übernimmt der Rechtsnachfolger (insbesondere Käufer) vom Rechtsvorgänger eine Darlehensrückzahlungsverpflichtung, so ist die Darlehensrückzahlung auch beim Rechtsnachfolger begünstigt; lit. d fordert für die Anerkennung von Darlehensrückzahlungen als Sonderausgaben nur, dass der Erwerber die Voraussetzungen weiter erfüllt, er muss den…