…hält fest, dass, obwohl über diese Versicherungssummen letztwillig verfügt wurde, für diese versicherungsvertragliche Bezugsberechtigungen bestehen, sodass diese Werte nicht in den gegenständlichen Nachlass fallen. Das Finanzamt hat daraufhin davon ausgehend, dass die genannten beiden Versicherungserlöse zur Gänze den drei Enkeln zugekommen sind, ua. dem Enkel…
…hält fest, dass, obwohl über diese Versicherungssummen letztwillig verfügt wurde, für diese versicherungsvertragliche Bezugsberechtigungen bestehen, sodass diese Werte nicht in den gegenständlichen Nachlass fallen. Das Finanzamt hat daraufhin davon ausgehend, dass die genannten beiden Versicherungserlöse zur Gänze den drei Enkeln zugekommen sind, ua. dem Enkel…
…hält fest, dass, obwohl über diese Versicherungssummen letztwillig verfügt wurde, für diese versicherungsvertragliche Bezugsberechtigungen bestehen, sodass diese Werte nicht in den gegenständlichen Nachlass fallen. Das Finanzamt hat daraufhin davon ausgehend, dass die genannten beiden Versicherungserlöse zur Gänze den drei Enkeln zugekommen sind, ua. dem Enkel…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch WW, vom 12. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk, vom 22. Jänner 2008 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für August 2007 entschieden: Die…
…wer bezugsberechtigt ist. Der Bezugsberechtigte erwirbt das Recht auf die Leistung mit Eintritt des Versicherungsfalles. Bis dahin können Sie die Bezugsberechtigung jederzeit ändern. Sie können auch bestimmen, dass der Bezugsberechtigte das Recht auf die künftige Leistung unwiderruflich und damit sofort erwerben soll. Dann kann das…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 24. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Mai 2004, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
…Durchführungsrichtlinie zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967, Pkt 6: Zuständigkeit für Gewährung von Familienleistungen Pkt. 6.3.1 Rangfolge [vorrangige versus nachrangige Zuständigkeit]). Die Prioritätsregeln betreffend Bezugsberechtigung für Familienbeihilfe gelten auch bei getrennt lebenden Eltern, was gegenständlich zutrifft, weshalb familienbeihilfenbezugsberechtigt der im EU-Ausland lebende und berufstätige Kindesvater…
…1967 in Anspruch zu nehmen. Ohne Partei des Beihilfenverfahrens zu sein, räumt § 14 FLAG 1967 dem volljährigen Kind unter der Voraussetzung eine Bezugsberechtigung ein, dass die anspruchslegitimierte Person dies bei der Behörde beantragt. Das Auseinanderfallen von anspruchsberechtigter Person und Zahlungsempfänger der Beihilfe ist dem FLAG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Tschechien, über die Beschwerde vom 10. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31. August 2021 betreffend Abweisung des Antrages auf Ausgleichszahlung ab Dezember 2015, Steuernummer…
Ha az intézmény úgy látja, hogy az alaprendelet 68. cikke (2) bekezdésével összhangban egy másik tagállam jogszabályainak értelmében lehetőség van különbözeti kiegészítésre való jogosultságra, a kérelmet az intézmény haladéktalanul továbbítja a másik tagállam illetékes intézményéhez, és erről tájékoztatja az érintett személyt; értesíti továbbá a másik…
Es könne keinen Unterschied machen, ob der Ehegatte der Bf. direkt etwa vom Bildungsministerium oder im Wege der ausgegliederten GmbH entsendet werde. Im Übrigen werde auf den Beamtenbegriff des BDG durch den Klammerausdruck in § 26 Abs. 3 BAO nicht verwiesen. Nach Verlesung von § 11 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, Ungarn, über die Beschwerde vom 03.04.2016 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes vom 03.03.2016 betreffend Gewährung von Familienbeihilfe/Ausgleichszahlung für die Kinder A, B und C…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A Ba, Adresse, Tschechische Republik, vom 30.3.2014, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln, 2100 Korneuburg, Laaerstraße 13, vom 11.3.2014, wonach der Antrag vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Ungarn, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Ausgleichszahlung ab 1. April 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), ein ungarischer Staatsbürger, ist verheiratet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., W.straße, 2500 B., über die Beschwerde vom 23.10.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt B. Mödling vom 20.09.2016 betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin NN in der Beschwerdesache BP, A-EU, über die Beschwerde vom 25. Jänner 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 22. Dezember 2015 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe (KG…
1. Aufenthaltstitel 'Rot-Weiß-Rot - Karte', der zur befristeten Niederlassung und zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, für die eine schriftliche Mitteilung oder ein Gutachten gemäß §§ 12d oder 24 AuslBG erstellt wurde, berechtigt; 2. Aufenthaltstitel 'Rot-Weiß-Rot - Karte plus', der zur befristeten Niederlassung und zur Ausübung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B C, zuvor Adresse_Österreich, nunmehr Adresse_Österreich_neu, vom 9.7.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf, 1030 Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, Adresse, vom 12.3.2015, gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 2/20/21/22, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 23.2.2015, mit welchem der Antrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in den Beschwerdesachen Bf., gegen den Bescheid vom 22.9.2009 (Berichtigung gem § 293 BAO des Bescheids vom 4.6.2008) des ffff betreffend Differenzzahlung bezüglich Familienbeihilfe für Mai 2006 bis Dezember 2006 sowie gegen den Bescheid vom…