…Liebhaberei qualifizierte Tätigkeit auch zukünftig immer als Liebhaberei zu qualifizieren, da der Liebhabereibetrachtung jeweils nur Zeiträume gleicher Wirtschaftsführung zugrunde gelegt werden können. Tritt eine Änderung der Bewirtschaftungsart ein, so ist anhand der geänderten Verhältnisse neuerlich zu beurteilen, ob für den neuen Zeitraum Liebhaberei vorliegt (vgl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Kommerzialrätin Elfriede Fischer als fachkundige Laienrichterin und Robert Dorfmeister als fachkundigen Laienrichter, über die als Beschwerde weitergeltende Berufung der Mitbesitzer ***[VN1]*** und…
…vermengt rechtliche Überlegungen mit dem tatsächlichen Geschehen. Für die Frage, wann die Bewirtschaftungsart von den Eigentümern geändert wurde, ist daraus nichts gewonnen. Die Verluste der Jahre 2000 bis 2004 können von den Eigentümern - ob rechtlich zutreffend oder nicht - ebenso gut der bisherigen Vermietung an Sommergäste…
…VwGH 28.6.2006, 2002/13/0036; 19.4.2007, 2006/15/0055). Der Liebhabereibetrachtung sind nur Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart zugrunde zu legen. Ändert sich die Art des wirtschaftlichen Engagements grundlegend, können die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in die Vergangenheit projiziert werden, ab diesem Zeitpunkt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vom 11. März 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 13. Februar 2003 betreffend Einkommensteuer 1996 bis 2001 und vom 10. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer 2002 vom 6. Juni 2005…
…2002 vom 6. Juni 2005 für die Umschuldung angenommen hat. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Einkunftsquelle vorliegt, werden jeweils nur zeitliche Abschnitte gleicher Bewirtschaftungsart der Beurteilung zugrunde gelegt. Ist wie beim Berufungswerber, wenn man die ursprüngliche Form der Fremdfinanzierung betrachtet, die Betätigung objektiv…
…nunmehr neunjährigen Beobachtungszeitraum sei ein Gesamtverlust von S 181.522 erwirtschaftet worden. Ein Gesamtgewinn könne ohne Änderung der Bewirtschaftungsart in naher Zukunft nicht erwirtschaftet werden. Dieser Rechtsmeinung des Finanzamts hielt der steuerlich vertretene Bw. in seiner Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1987 bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von X, vertreten durch NNP Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.mbH., 1010 Wien, Bäckerstraße 3/6, vom 18. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 13. September 2011 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte…
…15. September 2011, 2011/15/0117). Demnach komme es bei einer derartigen Vermietung ausschließlich darauf an, ob die Betätigung in der konkret gewählten Bewirtschaftungsart geeignet sei, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes einen Gesamt-Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften. Gemäß dem Erkenntnis des VwGH vom 24. Februar 2000, 97…
…Vergleich der Preise der Konkurrenzunternehmen zum Stand 7. Dezember 2004 erweist sich diese Annahme, jährlich Einkünfte in einer solchen Höhe in den Jahren 2005 bis 2015 bei im Vergleich zu den Streitjahren unveränderter Bewirtschaftungsart erzielen zu können, zwar als unwahrscheinlich, aber möglich." Auf den letztzitierten…
…bis (Juli) 1998 als abgeschlossener Beobachtungszeitraum im Sinne der LVO zu betrachten sowie der Beginn eines weiteren Beobachtungszeitraums bedingt durch die Änderung der Bewirtschaftungsart festzustellen. Vom Beginn des zweiten Beobachtungszeitraums an war die Voraussage eines Trends betreffend die Ertragsentwicklung für die Folgejahre anhand von Überschussrechnungen…
…des Objekts 0000 Wien, A-Straße 15 bestreitet, waren Anhaltspunkte für die Annahme, der Bw. hätte die Bewirtschaftungsart geändert, wodurch die Betätigung des Bw. mittel- bis langfristig keinen Gewinn, sondern einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten aus dem Objekt 0000 Wien, A-Straße 15…
…vor der Nachstiftung mit einem potenten Mieter verhandelt worden ist (nämlich der Firma S****), welche letztlich auf Grund der räumlichen Notwendigkeit in der S**** zu einem langfristigen und sehr ertragsstarken Mietabschluss geführt haben. Demzufolge liegt keinesfalls eine Änderung der Bewirtschaftungsart vor, sondern hat Herr Prof…
27 Plante der Revisionswerber zunächst zeitlich unbegrenzte Vermietungen, so hing die Liebhabereibeurteilung von der prognostischen Beurteilung seiner Bewirtschaftung der Wohnungen ab. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass die Vermietungen - was bislang nur für die Betrachtung der drei Wohnungen als zusammengefasste Einheit feststeht - schon verlustträchtig…
…die Top 1 bereits aus diesem Grund als unbegründet. Ungeachtet dieser Beurteilung wird im Folgenden die Top 1 dennoch auch nach den übrigen, bereits vom Finanzamt aufgegriffenen Gesichtspunkten geprüft. Änderung der Bewirtschaftungsart: Treten bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO Verluste auf…
…verwiesen, wo dieser eine Steigerung der erzielten Mietzinse um 36% bzw. um 48% als eine Änderung der Bewirtschaftungsart angesehen hat. Im Zusammenhang mit der neu installierten Heizungsanlage war es den Beschwerdeführern in der Folge daher möglich, langfristig gesicherte und deutlich gestiegene Mietzinse zu erzielen. Auf…
…ist vor der Vornahme der Liebhabereibeurteilung zu prüfen, ob sich zwischenzeitig die Art der Bewirtschaftung geändert hat. Ändert der Vermieter vor Erzielung eines positiven Gesamtüberschusses die Art der Bewirtschaftung eines nach der bisherigen Bewirtschaftungsart objektiv nicht ertragsfähigen Mietobjekts, so zieht dies die Beurteilung der "kleinen…
…Eine entsprechende Absicht wurde in den ersten beiden Varianten der Prognose jedoch nicht zum Ausdruck gebracht. Die wesentliche Erhöhung der Mietzinse stellt daher - siehe obige Rechtsausführungen - jedenfalls eine Änderung der Bewirtschaftungsart dar. Wenn der Bw. den fehlenden Ansatz der erhöhten Einnahmen damit zu erklären versucht…
…Die im Schreiben vom 16. Juli 1993 angeführten Umstände vermögen, abgesehen davon, dass nicht von Anbeginn der Tätigkeit geplante Sondertilgungen eine Änderung der Bewirtschaftungsart bewirken und bei der Beurteilung, ob Liebhaberei oder eine Einkunftsquelle vorliegt, gedanklich auszuklammern sind (vgl. VwGH 21.11.2007, 2003/13…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers,vom 10. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 27. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 und 2004 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die Bescheide für die Einkommensteuer 2003 und 2004 ergehen gemäß § 200…