…dann stellt ein solcher Lagerraum für die belgische Kapitalgesellschaft eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und damit auch im Sinn des Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerrechtes dar. Die mit der körperschaftssteuerlichen Betriebstätte verbundene beschränkte Steuerpflicht der belgischen Kapitalgesellschaft wird allerdings dann nicht wahrgenommen werden können…
…nur sein, ob durch den Server auch eine Betriebstätte für umsatzsteuerliche Belange begründet wird. Denn eine umsatzsteuerliche Betriebstätte setzt nach Auffassung des EuGH ein ständiges Zusammenwirken von persönlichen und Sachmitteln voraus, die für die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen erforderlich sind (EuGH 4.7.1985, Rs…
…aber für die nichtbetrieblichen Einkünfte Bedeutung besitzt. Damit würde selbst dann, wenn im gegebenen Zusammenhang eine zur Entstehung einer griechischen Betriebstätte führende Gestaltung gewählt wird, die inländische Steuerpflicht durch das DBA-Griechenland nicht eingeschränkt. Das Vorliegen einer Betriebstätte in Griechenland könnte indessen für umsatzsteuerliche Belange…
…würden daher die österreichischen Hotels als Arbeitgeber angesehen, würde dies auch korrespondierende umsatzsteuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sollte auch kein Anwendungsfall des zitierten Erlasses vorliegen und sollte tatsächlich ein operativ tätiges portugiesisches Unternehmen Reinigungsarbeiten ohne Benutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO ausführen…
…diese Auslegung des Dienstleistungsbegriffes im DBA aber keine Rückwirkungen für umsatzsteuerliche Belange hat. Sollte auf tschechischer Seite eine gegenteilige Auffassung vertreten werden und der Bestand einer Dienstleistungsbetriebstätte als gegeben angenommen werden, dann müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden. Bundesministerium für Finanzen…
…da in der beruflich genutzten Ferienwohnung in Wohnort/Ö eine Betriebsstätte des Beschwerdeführers anzunehmen sei, das Besteuerungsrecht für die strittigen Einkünfte Österreich zustehe. Wie sich aus der ausdrücklichen Bezugnahme auf den Schriftsatz vom 12.1.2007 im Bericht über die Außenprüfung vom 21.2.2008…
…dass ihm als ausgebildetem Steuerberater naturgemäß sämtliche abgabenrechtlichen Verpflichtungen hinlänglich bekannt gewesen seien und diesbezüglich auch ein höherer Maßstab angewendet werden müsse. Der Zweitbeschuldigte sei auf Grund der ihm obliegenden Verantwortung für die abgabenrechtlichen Belange der ***A*** GmbH als unmittelbarer Täter zur Verantwortung zu ziehen…
…f). Im Falle unseres Mandanten wurde, wie sich aus den Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheiden ergibt, zunächst von Einkünften ausgegangen. Damit wurde offensichtlich für umsatzsteuerliche Belange zunächst nicht Liebhaberei unterstellt, weshalb die Liebhabereivermutung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO auch nicht aufrechterhalten werden kann. Wie auch…
…Jene Vorsteuern, die aufgrund der falschen Rechnungsadresse nicht anerkannt worden sind, können für das Jahr 2008 nunmehr berücksichtigt werden, da ein Unternehmen, das an mehreren Standorten umsatzsteuerliche Betriebsstätten unterhält, insgesamt als ein Unternehmen anzusehen ist und die Standortadressen als Adressen des Unternehmers gelten. 2) Gemäß §…
…der Auslegung des Betriebsstättenbegriffes in umsatzsteuerlicher Hinsicht sind also die Besonderheiten des Gemeinschaftsrechtes zu berücksichtigen (vgl. Tumpel, Die Betriebsstätte gem. § 29 BAO - Ein Begriff mit zentraler Bedeutung und komplexem Inhalt, in Tanzer [Hrsg.]), Die BAO im 21. Jahrhundert, Festschrift für Gerold Stoll zum 80.Geburtstag…
…sei als absehbarer Zeitraum für den ein Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss nachzuweisen sei, von 2006 bis 2026. Im vorliegenden Fall seien die Umsätze zwischen der inländischen "Betriebsstätte/V." und ihrem "Stammsitz/C." vertragskonform in die Prognoserechnung einbezogen worden. Ungeachtet dessen, dass hier umsatzsteuerlich nicht steuerbare Innenumsätze…
…umsatzsteuerliche Vorteile zu verschafften (z.B. Vorsteuerabzug für privaten Wohnraum oder Ausgaben der privaten Lebensführung). Auch für die Annahme eines derartigen - familienhaft motivierten - Geschehens, fehlen bei der gegenständlichen entgeltlichen Nutzungsüberlassung einer investitionsbedürftigen Gewerbeimmobilie von einem Angehörigen an den anderen Angehörigen zur Verwendung als Betriebstätte für…
…nicht aus und lebe ausschließlich von seinen Einkünften aus Vermietung. Es gebe für Vermieter weder im Steuerrecht noch in einem anderen Rechtsgebiet eine gesetzliche Norm, wonach besondere Überprüfungspflichten bei der Auftragsvergabe/-abwicklung bestehen. Maßstab für umsatzsteuerliche Zwecke sei nur die übliche (fremdübliche) Vorgangsweise. Weiters seien…
…Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung ist es unzulässig, Leistungen, die wirtschaftlich zusammengehören und eine Einheit bilden, für umsatzsteuerliche Zwecke in Einzelleistungen zu zerlegen. Die Leitung des Betriebes besteht in erster Linie darin, den Verkehr mit Prostituierten zu ermöglichen. Dies ist daraus ersichtlich, dass die Bf…
…die Willensbildung im Inland statt und sei daher für umsatzsteuerliche Zwecke eine Sitzverlegung nach Österreich mit Betriebstätte in der Slowakei vorzunehmen (vgl. BFG-Akt S. 28 R und 152f). Beizupflichten ist der Bf, wenn sie demgegenüber der Stellungnahme der Betriebsprüferin der belangten Behörde vom 23…
…ins Treffen, die monatliche Buchhaltung wäre aus Sicht der Umsatzsteuer - für welche die Pauschalierungsverordnung nicht in Anspruch genommen wurde - zur genauen Erfassung aller Aufwendungen und Erlöse und aller laufenden Geschäftsfälle erforderlich gewesen. Eine für diese umsatzsteuerliche Zwecke erforderliche Buchführung dürfe jedoch nicht dazu führen, die…
…nur das zivilrechtliche, sondern auch das wirtschaftliche Eigentum und folglich auch die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht über. Dazu wird seitens der AP angemerkt, dass der Hinweis auf die Vereinbarung zwischen J. als Erstlieferant und S. als Ersterwerber für die Lösung des Reihengeschäftes nicht hilfreich ist. Wie bereits…
…Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht: Mit Beschluss vom 27.12.2023 wurde der belangten Behörde aufgetragen, bis 31.01.2024 1. eine Stellungnahme dazu abzugeben, warum in den angefochtenen Bescheiden der Beschwerdeführer persönlich und nicht seine steuerliche Vertretung als Empfängerin genannt wird; 2. für den Fall…
…Bei den restlichen Personen seien zwar bezahlte Umsätze Logis erfolgt, jedoch seien die Abschüsse wiederum gratis zur Verfügung gestellt worden, weshalb auch hier kein Nutzen für die österreichische Betriebsstätte erkennbar sei. Sollten von Seiten der Bw. keine nachvollziehbaren Angaben gemacht werden, sei der UFS gezwungen…
…Einzelunternehmer vor, da er sich nicht ausreichend um die abgabenrechtlichen Belange speziell hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer bei Umbau bzw. Sanierung einer Liegenschaft gekümmert hat und dadurch allenfalls ein (grob) fahrlässiges Fehlverhalten durch Geltendmachung der gesamten Vorsteuer gesetzt hat, allerdings ist für eine Abgabenhinterziehung gemäß §…