Erzielt eine in einem Oststaat errichtete Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft aus ihrem dort ausgeübten operativen Geschäft Gewinne und werden diese Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet, dann steht für diesen Beteiligungsertrag die Steuerfreiheit gemäß § 10 KStG zu. Wird nun in einem derartigen Fall wegen…
…in jenem Besteuerungsfall, der Anlass für die EAS-Anfrage gegeben hat, im Gefolge einer Betriebsprüfung heraus, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise kein Fall einer verdeckten Gewinnausschüttung vorliegt, sondern dass es tatsächlich so war, dass die österreichische Muttergesellschaft ihrer russischen Tochtergesellschaft immaterielle Vermögenswerte überlassen hat, sonach tatsächlich…
…dass das Gesamtbild dafür spricht, dass der Kunde über die im Deckungsstock befindlichen Wertpapiere verfügen kann. Dabei ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht bloß auf die rechtliche Gestaltung, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen. 3. Rechtsfolgen der Zurechnung des Deckungsstocks zum Kunden Ergibt die unter Pkt…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Zwischen den Streitteilen ist die Frage strittig, ob unter dem Titel der Dividende geleistete Zahlungen an Vorzugsaktionäre - unter dem Blickwinkel der wirtschaftlichen Betrachtungsweise - in Zinsen umqualifiziert werden dürfen, sodass die im § 10 Abs. 1…
…findet sich kein Anhaltspunkt im Gesetz selbst." Nach dem Inhalt des § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Die rechtliche Anknüpfung im Verkehrsteuerrecht (hier einerseits § 3 Abs…
…übliche Verzinsung und Kreditkosten), erfolgt sei. Trotz der Nahebeziehung bei den Geschäftspartnern sei es in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu keinerlei Gewinnverschiebungen gekommen. Es sei zwischen den Partnern ein nach internationalen Bestimmungen fremdüblicher Kooperationsvertrag abgeschlossen worden, dessen Auswirkungen auf Grund des genauen Rechenwerkes stets für Außenstehende nachvollziehbar…
…als erhöhte Sonderausgabe in Abzug bringen kann, wenn sie die Versicherungsprämie tatsächlich geleistet hat und als Begünstigte den wirtschaftlichen Nutzen aus der Polizze zieht, sowie ob die Falllösung auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise des § 21 Bundesabgabenordnung gestützt werden kann. Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 EStG 1988 in…
…anzuwenden. Für einen Monat gebührt Familienbeihilfe nur einmal. Nachdem die Familienbeihilfe, wie in § 10 FLAG angeführt, einer monatlichen Betrachtungsweise unterliegt, ist die Situation für jeden Monat getrennt zu beurteilen. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass - wie von der Berufungswerberin selbst angegeben wurde - die Familienbeihilfe…
…an den Dritten als Leistenden bewirkt. Denn nach der Rechtsprechung des EuGH und des Verwaltungsgerichtshofes ist anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen, allein auf die Herkunft des Zuschusses abstellenden Betrachtungsweise zu beurteilen, wem die Zahlung von - der Gesellschaftsteuer unterliegenden - Zuschüssen tatsächlich zuzurechnen ist (vgl…
…der Gebühr. Die Frage, ob im gegenständlichen Fall ein Vorvertrag oder eine Punktation vorliegt, ist in zivilrechtlicher Betrachtungsweise nach dem Inhalt der Urkunde zu lösen. Ein Vorvertrag im Sinne des § 936 ABGB liegt dann vor, wenn der Leistungsinhalt nur in der Verpflichtung besteht, künftig einen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juni 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr "Finanzamt Österreich") vom 21. Mai 2015 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer…
… 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Nach der Rechtsprechung des VwGH hat die wirtschaftliche Betrachtungsweise somit der Beurteilung des Sachverhaltes, nicht aber der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen…
…obigen Ausführungen) als Darlehen zu qualifizieren wäre. Umso weniger kann dies für die Verträge mit den übrigen Investoren gelten. e) Conclusio Auf Basis der obigen Ausführungen und unter Beachtung der Rechtsprechung des VwGH zur gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ergibt sich, dass Inhalt der als "Anteilsübertragungsvertrag Treuhandvertrag…
Einleitend ist festzuhalten, dass durch den Beschwerdeführer nicht bestritten wird, dass die von den Investoren geleisteten Zahlungen im Zusammenhang mit den zwischen ihnen und dem Beschwerdeführer abgeschlossenen Anteilsübertragungsverträgen geleistet wurden. Er bringt lediglich vor, dass ihm diese Zahlungen nicht tatsächlich zugegangen seien. Dazu ist zunächst…
…Die gegenständliche Leistung i.H.v. insgesamt € 5.438.950,00 (Verkehrswert gem Punkt III c) gg) ist somit in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als direkter vom Gesellschafter stammender Gesellschafterzuschuss anzusehen und unterliegt daher der Gesellschaftsteuer." 1.3. Beschwerde In der dagegen eingebrachten Beschwerde wurde im…
…diente, wurde vom Unabhängigen Finanzsenat unter Hinweis auf das Erkenntnis VwGH 19.12.2002, 2001/16/0448 als im Interesse der aufnehmenden Gesellschaft liegend beurteilt und in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der aufnehmenden Gesellschaft als Leistende (= unmittelbare Gesellschafterin der Leistungsempfängerin) zugerechnet (vgl. UFS 21.3.2012…
…des Unternehmens D und den tätig gewordenen Subunternehmern der Fa. EM CZ. Auf Grund dieser aufgelisteten Gründe würde die Übernahme eines Werkauftrages durch die Firma EM CZ bei sachlicher Betrachtungsweise vorliegen und nicht eine Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung, zumal auch die Voraussetzungen des …
Nach dem schriftlichen Vertrag wurde zwar eine mengenmäßige Abrechnung nach der Anzahl der geschweißten Kessel vereinbart; inhaltlich stellt sich der Vertrag aber als die Vereinbarung bloß mengenmäßig bestimmter Arbeiten dar, die im zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden müssen und der Erfüllung vom Bw übernommenen, zu seinen…
…Die im § 11 (1) UStG 1994 für eine Rechnung erschöpfend aufgezählten Merkmale seien zwingend. Es bestehe keine Möglichkeit, eine im konkreten Fall fehlende Voraussetzung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen (siehe auch Kolacny-Mayer, UStG-Komm., S 403ff). In den betreffend H vorgelegten Rechnungen über…
…Weg zur Gänze fehlten. Überdies sei das Gebührengesetz ein formales Gesetz, sodass regelmäßig kein Platz für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise gegeben sei. Es sei somit zwischen der AG und der RG weder ein Darlehensvertrag zustande gekommen, noch liege darüber eine Urkunde vor, sodass eine Gebührenpflicht nicht…