…29 f). Die in der Berufungsvorentscheidung getroffene Feststellung, der mit dem Antrag auf Entscheidung über die Berufung gegen den Schenkungssteuerbescheid verbundene neuerliche Aussetzungsantrag vom 22. 3. 2005 habe nur eine Hemmung der Einbringung bewirkt, weil dieser Antrag erst nach Ablauf der Nachfrist gemäß § 212a Abs…
…5 BAO zuerkannte Zahlungsaufschub. Die Festsetzung der Aussetzungszinsen ist daher zu Recht erfolgt. Dass die dem Aussetzungsantrag zugrunde liegende Berufung noch unerledigt ist, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der vorgeschriebenen Aussetzungszinsen. Sollten sich aufgrund der Berufung gegen die Abgabenbescheide eine herabgesetzte Abgabenvorschreibung ergeben, ist gem…
…5 BAO zuerkannte Zahlungsaufschub. Die Festsetzung der Aussetzungszinsen ist daher zu Recht erfolgt. Dass die dem Aussetzungsantrag zugrunde liegende Berufung noch unerledigt ist, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der vorgeschriebenen Aussetzungszinsen. Sollten sich aufgrund der Berufung gegen die Abgabenbescheide eine herabgesetzte Abgabenvorschreibung ergeben, ist gem…
…ob die dem Aussetzungsantrag zu Grunde liegende Berufung bereits einer Erledigung zugeführt wurde, oder ob diese Berufung noch unerledigt ist, ist für die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung von Aussetzungszinsen ohne Bedeutung. Denn sollte sich auf Grund der Berufung gegen den Abgabenbescheid selbst eine herabgesetzte Abgabenvorschreibung ergeben…
…BAO bestehende hemmende Wirkung. Die Festsetzung der Aussetzungszinsen ist daher zu Recht erfolgt. Dass die dem Aussetzungsantrag zugrunde liegende Berufung noch unerledigt ist, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der vorgeschriebenen Aussetzungszinsen. Sollten sich aufgrund der Berufung gegen die Abgabenbescheide eine herabgesetzte Abgabenvorschreibung ergeben, ist gem…
…unerledigte Aussetzungsantrag war sonach abzuweisen. Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar in den Erkenntnissen vom 10. 12. 1991, 91/14/0164, und 24. 11 1997, 93/17/0063, die von den oben zitierten Judikaten abweichende Auffassung vertreten, dass auch nach Erledigung der einem Aussetzungsantrag zugrunde liegenden Berufung…
…ergibt sich, dass auch anlässlich der Abweisung einer Beschwerde (vormals Berufung) durch das Finanzamt mittels Beschwerdevorentscheidung (vormals Berufungsvorentscheidung), im Falle einer bereits bewilligten Aussetzung der Einhebung deren Ablauf zu verfügen ist oder im Falle eines noch unerledigten Antrages auf Aussetzung der Antrag abzuweisen ist, unabhängig…
…Die dagegen eingebrachten Berufungen sind bis dato unerledigt, sodass die Abgabenfestsetzungen nicht in Rechtskraft erwachsen sind. Die genannten Feststellungen führten darüber hinaus zur Durchführung eines Finanzstrafverfahrens gegen GF, welches infolge einer gegen das Erkenntnis des Spruchsenates vom 13. Dezember 2001 eingebrachten Berufung noch nicht rechtskräftig…
…Ist nach der Berufungserledigung ein (einer Sachentscheidung zugänglicher) Aussetzungsantrag unerledigt, so ist er als unbegründet abzuweisen (vgl. Ritz3, BAO-Kommentar, Tz 12 zu § 212a BAO). Gegenständlich ist über die dem Aussetzungsantrag zugrunde liegende Berufung betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 vom Unabhängigen Finanzsenat mit Berufungsentscheidung…
…zugrunde liegen, nicht näher eingegangen werden, weil die Ablaufverfügung - im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt noch unerledigten Berufungen gegen die Körperschaftsteuerbescheide 1997 und 1999 - nicht auf rechtskräftige Grundlagenbescheide gestützt werden konnte. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird noch bemerkt, dass der Standpunkt der Bw., die…
…hemmende Wirkung. Die Festsetzung der Aussetzungszinsen ist daher zu Recht erfolgt. Die Frage, ob die dem Aussetzungsantrag zu Grunde liegende Berufung bereits einer Erledigung zugeführt wurde, oder ob diese Berufung noch unerledigt ist, ist für die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung von Aussetzungszinsen ohne Bedeutung. Gerade der…
…hemmende Wirkung. Die Festsetzung der Aussetzungszinsen ist daher zu Recht erfolgt. Die Frage, ob die dem Aussetzungsantrag zu Grunde liegende Berufung bereits einer Erledigung zugeführt wurde, oder ob diese Berufung noch unerledigt ist, ist für die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung von Aussetzungszinsen ohne Bedeutung. Gerade der…
…Aussetzungszinsen ist daher als Folge des verfügten Ablaufes der Aussetzung zu Recht erfolgt. Dass die dem Aussetzungsantrag zugrunde liegende Berufung noch unerledigt ist, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der vorgeschriebenen Aussetzungszinsen. Sollte sich aufgrund der Berufung gegen den Abgabenbescheid eine herabgesetzte Abgabenvorschreibung ergeben, wird nach …
…5 BAO zuerkannte Zahlungsaufschub. Dass die dem Aussetzungsantrag zugrunde liegende Berufung noch unerledigt ist, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der mit Bescheiden vom 15. März 2002 bzw. 19. März 2002 vorgeschriebenen Aussetzungszinsen. Denn sollten sich auf Grund der Berufung gegen die Abgabenbescheide herabgesetzte Abgabenvorschreibungen ergeben…
…auch Aussetzungszinsen für den Zeitraum 27. März 2002 bis 27. November 2002 im Betrag von 51,37 € vorgeschrieben. Dabei sind für den Zeitraum des noch unerledigten Aussetzungsantrages vom 27. März 2002 bis 22. April 2002 keine Aussetzungszinsen bzw. für die Zeit ab Aussetzungsbescheidzustellung vom…
…aufwies, weil die Abweisung der Berufung gegen den Bescheid vom 29. Jänner 2010 nicht im Bescheidspruch erwähnt wurde. Erledigungen ohne Spruch sind keine Bescheide (Ritz, BAO 4 , § 93, Tz. 7), sodass der Vorlageantrag gegen einen nicht rechtswirksamen Bescheid gerichtet und die Berufung noch unerledigt war…
…ist. Da allerdings der Wiedereinsetzungsantrag zu einem Zeitpunkt gestellt wurde, zu dem die Berufung noch unerledigt war, war der Antrag als Ergänzung zur Berufung zu werten; es konnte daher im Rahmen dieser Berufungsentscheidung über diesen Antrag abgesprochen werden. 4) Außergewöhnliche Belastung: Es bestehen keine Bedenken…
…die noch unerledigte Berufung vom 21. Juni 1999 gegen die erwähnten Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide besprochen. Danach erging der Berichtigungsbescheid vom 14. März 2000, der die streitgegenständlichen Berichtigungen zum Spruchbestandteil hatte. Hält sich aber jemand den Spruch eines zu bekämpfenden Bescheides nicht vor Augen, so handelt er nach…
…Aussetzungsantrag zu Grunde liegende Berufung bereits einer Erledigung zugeführt wurde, ob diese Berufung noch unerledigt ist oder der zugrunde liegende Abgabenanspruch rechtskräftig festgestellt wurde, ist für die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung von Aussetzungszinsen ohne Bedeutung. Denn ergibt sich auf Grund der Berufung gegen den Abgabenbescheid oder…
…Falle eines noch unerledigten Antrages auf Aussetzung der Antrag abzuweisen ist (vgl. UFSW RV/4676-W/02 vom 18.02.2003). Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt am 17. März 2006 eine Berufungsvorentscheidung erlassen und war es daher verpflichtet, den gleichzeitig mit der Berufung eingebrachten…