…auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Die Änderungsbefugnis ("nach jeder Richtung") ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die…
…werden. Zu den vom Bw vorgebrachten inhaltlichen Mängeln und der Tatsachenwidrigkeit der Begründung des angefochtenen Bescheides ist auf § 289 Abs 2 BAO idF BGBl I 2002/97 zu verweisen, wonach die Abgabenbehörde zweiter Instanz bei einer Entscheidung "in der Sache" - wie es die vorliegende Berufungsentscheidung…
…lediglich in der ZZ -Angelegenhei hätte er angerufen. Bei den angegebenen Kleidungsgeschäften habe ihr Herr K nicht geholfen und sie habe ihm dafür auch nichts bezahlt. Die Bw. teilte überdies mit, dass sie ihrem Steuerberater nichts bezahlt habe, zumal die Sache noch kein Ende habe…
…auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Die Änderungsbefugnis darf jedoch nicht zu einer Entscheidung führen, die nicht "Sache"…
…anderslautenden Bescheides bedeutsam andererseits darzulegen. Begründungsausführungen im Sachbescheid selbst könnten aber überdies nur dann ergänzend herangezogen werden, wenn im betreffenden Wiederaufnahmebescheid darauf verwiesen wurde. Da die bekämpfte Wiederaufnahme - laut Inhalt des Spruches und der Begründung - sich im gegenständlichen Fall daher auf keinen ausreichenden Wiederaufnahmegrund stützte…
…1) immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäss den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als…
…2004 stellte die Bw. einen Vorlageantrag. Sie wies auf die Ausführungen des EuGH in der Sache Rs C-113/99 hin. Die Mindestkörperschaftsteuer sei eine Vorauszahlung auf die Höhe der tatsächlichen Körperschaftsteuerschuld in einem bestimmten Veranlagungszeitraum. Sie sei daher keine einkommensunabhängige Abgabe. Zur Frage des…
…Meldung an die Kommission. Eine zeitliche Begrenzung der Freistellung im strittigen Zeitraum ergibt sich daraus nicht, weil hinkünftig Altbegünstigungen ohne nochmalige Meldung weiterhin wirksam sein sollen. IV. Voraussetzungen der Vorlage: Die Befugnis zur Stellung von Vorabentscheidungsersuchen kommt Gerichten im unionsrechtlichen Sinn zu (Art. 267 AEUV)…
…Werbungskosten zu berücksichtigen seien, bestand demnach schon dem Grunde nach nicht, weshalb die Abgabenbehörde die Anträge auf Wiederaufnahme der Verfahren zu Recht abgewiesen hat. Einer Stattgabe der Wiederaufnahmeanträge aus einem anderen Grund stände die Begrenzung der Sache, über die das Bundesfinanzgericht zu entscheiden hat, entgegen…
…Abs. 3 BAO ist mit dem aufhebenden Bescheid der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden. Ein den aufgehobenen Bescheid ersetzender Bescheid iSd § 300 Abs. 3 BAO ist dann ausnahmsweise nicht zu erlassen, wenn in der Sache kein Bescheid zu erlassen gewesen wäre (vgl. Ritz…
…oder als gegenstandlos (§ 256 Abs. 3, § 261) zu erklären, so kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders…
…Fa. A-GmbH nicht herstellbar gewesen ist. Hinweise auf den Betriebsort der Subfirma auf der Top 6 sind für Außenstehende am 28.08.2013 nicht zu erkennen gewesen. Über die Begrenzung der UID-Nummer der Fa. A-GmbH mit 02.09.2013 für den Fall…
…Diskussion über die Anwendbarkeit der umgründungssteuerlichen Begünstigungen betrifft daher richtigerweise nicht die beiden ehemaligen Gesellschafter, sondern die durch die Schenkung verbliebene Einzelunternehmerin Fr. A**** H**** und ist daher unter der gegenständlichen St.Nr. […] weiter zu führen. Die in der Sache selbst vorgebrachten Argumente und…
…ungeachtet wirtschaftlicher Schwierigkeiten und des Gleichbehandlungsgebotes - zur Gänze dem Finanzamt zum Fälligkeitstag abzuführen (zB VwGH 19.10.2017, Ra 2016/16/0097). Eine Begrenzung der Haftung in Höhe des sogenannten Quotenschadens kommt diesbezüglich nicht in Betracht (Knechtl in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG 26. EL …
…unmittelbar reversibel und bewirkt noch nicht die Beendigung der Spielbereitschaft.“ (VwGH v. 29.03.2007, 2006/15/0088). Das Aufbohren der Geräte stünde somit nicht außer Verhältnis. Dass für den Betrieb bzw. die Bespielung von Glücksspielgeräten Strom benötigt werde, liegt in der Natur der Sache…
…unmittelbar reversibel und bewirkt noch nicht die Beendigung der Spielbereitschaft.“ (VwGH v. 29.03.2007, 2006/15/0088). Das Aufbohren der Geräte stehe somit nicht außer Verhältnis. Dass für den Betrieb bzw. die Bespielung von Glücksspielgeräten Strom benötigt wird, läge in der Natur der Sache…
…verbunden. Das am 6.5.2014 erstellte 14-seitige Gutachten der FFG beschränkt sich, was die Beurteilung des strittigen Projektes 2 betrifft, auf die folgenden Ausführungen: „F&E gemäß § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988: Nein Einschränkende Hinweise/Begründung: Weder in Ziel und Inhalt…
…vom Überlasser an die überlassene Person geleistete Entgelt unterliegt hingegen nicht dem Abzugsverbot“ verfassungswidrig ist (Art 7 Abs 1 B-VG iVm Art 2 StGG) und diese Wortfolge als verfassungswidrig aufheben. Begründung Beim Bundesfinanzgericht (BFG) ist zur GZ RV/5100869/2014 die Beschwerde der RIA.…
…bei einer Berufung der Partei gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen sein kann, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmsgrund beurteilt hatte. Unter "Sache" ist…
…herangezogen werden, wenn im betreffenden Wiederaufnahmebescheid darauf verwiesen wurde. Nebenbei bemerkt fehlen auch diese Verweise. Da die bekämpften Wiederaufnahmen - laut Inhalt des Spruches und der Begründung - sich im gegenständlichen Fall daher auf keinen ausreichenden Wiederaufnahmegrund stützten, die Rechtsmittelbehörde jedoch auf Grund obiger Ausführungen nicht befugt…